Kenntnisnahme - FB 61/0804/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplante Fahrbahngestaltung Grüner Weg;hier: Bürgerantrag vom 05.10.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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21.11.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass und Hintergrund
Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW bitten die Antragsteller*innen, ihre Sichtweise und die Auswirkungen der Planungen auf ihre Betriebe am Grünen Weg darstellen zu dürfen, bevor eine Entscheidung zu den Planungen am Grünen Weg fällt. (vgl. Anlage 1).
Die Neuaufteilung des Verkehrsraumes zur Verbesserung der verkehrlichen, baulichen, gestalterischen und sicherheitstechnischen Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer*innen ist im Grünen Weg dringend erforderlich. Derzeit weist der Grüne Weg funktionale Mängel und alterungsbedingte Schäden in der Fahrbahn, im Parkstreifen, an den Bordsteinen und im Gehweg auf. Ziel ist es, einen qualitätsvollen Straßenraum zu schaffen, der die Erreichbarkeit des Gebiets für alle Verkehrsarten sicherstellt. Zur Vervollständigung des Rad-Routen-Netzes und zur Herstellung eines sicheren Radverkehrs soll auch am Grünen Weg ein durchgehendes und sicheres Radverkehrsnetz in Aachen geschaffen werden. Derzeit fehlt die Verbindung zwischen dem Qualitätsradweg Bahntrassenradweg Aachen-Jülich in Richtung Innenstadt.
Bereits im Juni 2018 wurde ein Ausführungsbeschluss mit Einrichtung von Schutzstreifen für den Radverkehr im Grünen Weg beschlossen. Nach der Annahme der Ziele des Radentscheid durch den Rat der Stadt Aachen im November 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung hinsichtlich der Verkehrsflächenaufteilung zu überprüfen. Daraufhin wurde im September 2021 der Planungsbeschluss für einen Radweg im Seitenraum zwischen dem Gut Lehmkülchen und der Lukasstraße gefasst, für den ein Wegfall der bis dahin vorgesehenen Parkplätze notwendig wird. Des Weiteren wurde ein Prüfauftrag zu einer event. Einbahnstraßenregelung zwischen der Lukasstraße und dem Abzweig Grüner Weg formuliert.
Bürger*innenbeteiligung
Eine Bürger*innenbeteiligung mit ungefähr 35 Teilnehmenden fand am 04.09.2023 im LIEBIG statt. Dort wurden vor allem die Themen
• Wegfall der Parkplätze
• Auswirkung auf das Gewerbegebiet
• Wegfall des zweiten Rechtsabbiegers an der Kreuzung Prager Ring/ Grüner Weg
• Radverkehrsanlagen
adressiert.
Bei diesem Termin war ein Teil der Antragsteller*innen ebenfalls vor Ort.
Alle Fragen und Anmerkungen werden in einem Bericht zusammengefasst und in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und im Mobilitätsausschuss vorgestellt.
Austausch mit den Gewerbetreibenden
Am 19.10.2023 fand ein Treffen von Vertreter*innen von sieben Gewerbebetrieben, einem Vertreter der Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK), einem Vertreter der Handwerkskammer Aachen (HWK) und zwei Vertretern der Stadt Aachen vor Ort am Grünen Weg statt. Die maßgeblichen Themen der Gewerbetreibenden waren dabei:
• Entfall der Parkplätze
• Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit der Grundstücke durch Anlieferungen wegen schmalerer Fahrbahn
• Liefern und Laden auf schmalerer Fahrbahn
• Gefahrenpotential durch viele und schnelle Radfahrende im Gewerbegebiet mit Schwerverkehr
• Überdimensionierte beidseitige Gehwege bei geringen Fußverkehrsmengen
Insb. auf den zweiten Aspekt „Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit der Grundstücke durch Anlieferungen wegen schmalerer Fahrbahn“ verweisen auch die Antragsteller*innen in ihrem Antrag. (s. Anlage 1)
Als Vorschläge formulierten die Gewerbetreibenden kombinierte Geh-/Radwege in beiden Richtungen sowie die Planung des Radweges vom Nordbahnhof zum Schwarzen Weg bei gleichzeitigem Erhalt der Parkstände.
Derzeitige Baustelle im Bereich Abzweig Grüner Weg
Zurzeit findet im Grünen Weg eine Baumaßnahme der Regionetz statt. In Zuge dieser wurde teilweise eine Einbahnstraßenregelung zwischen dem Abzweig Lukasstraße und dem Prager Ring notwendig, die den stadtauswärtigen Verkehr weiterhin ermöglichte. Der stadteinwärtige Busverkehr wurde über den Prager Ring und Gut-Dämme-Straße durch die Lukasstraße umgeleitet. Dazu wurde das Fahrbahnrandparken in der Lukasstraße aufgehoben. Der MIV wurde über den Prager Ring, die Krefelder Straße sowie Am Gut Wolf umgeleitet. Die Einbahnstraßenregelung durch die Regionetzmaßnahme sowie die Variante der Vorplanung mit einer Einbahnstraße im Bereich zwischen Lukasstraße und Abzweig Grüner Weg überschneiden sich in großen Teilen.
Daher wurde eine Verkehrsbeobachtung durchgeführt, um die Auswirkungen auf den Grünen Weg sowie der Lukasstraße zu beobachten. Die Beobachtung fand am 17. Oktober 2023 zwischen 16 und 17 Uhr sowie am 18. Oktober 2023 zwischen 10:30 und 11:30 und 16 und 17 Uhr statt. Die Uhrzeiten ergaben sich aus den Spitzenstunden der aktuellen Verkehrszählungen. Insgesamt wurde beobachtet, dass das Verbot des Fahrbahnrandparken überwiegend eingehalten wurde. Es konnten keine Schwierigkeiten im Verkehrsablauf beobachtet werden. Es wurde kein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Lukasstraße und kein hoher Verkehrsdruck für Rechtsabbiegende im Grünen Weg am Knotenpunkt Prager Ring festgestellt.
Weiteres Vorgehen
Die Hinweise und Bedenken aus dem umfangreichen Beteiligungsprozess fließen in den Planungsprozess ein und werden in Kürze in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und im Mobilitätsausschuss dargestellt. Sie sind notwendige Grundlagen für die politischen Entscheidungsträger*innen für den angestrebten Planungsbeschluss.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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