Kenntnisnahme - FB 61/0801/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Anträge gelten damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Antrag der Fraktionen Bündnis '90 / Die Grünen, SPD und CDU

Umleitungsstrecke für den Fuß- und Radverkehr zwischen Haaren und Eilendorf während der Sperrphasen der Wegeverbindungen unter der Haarbachtalbrücke; Antrag der Bezirksfraktion die Grünen in der BV Aachen-Haaren vom 21.02.2022 und Erneuerung der BAB-Brücke über das Haarbachtal (Tagesordnungsantrag der SPD- und CDU-Fraktion in der BV Aachen-Haaren für die Sitzung am 09.03.2022)

 

Zweckmäßige Anlage des Fuß- und Fahrradtunnels / Umleitungsstrecke als Alternativstrecke für den Radverkehr zwischen Haaren und Eilendorf während der gesamten Bauphase der Haarbachtalbrücke; Antrag der Bezirksfraktion Bündnis '90 / Die Grünen in der BV Aachen-Haaren vom 03.04.2022

 

Sachstandsanfrage zum Antrag der Bezirksfraktion Bündnis '90 / Die Grünen in der BV Aachen-Haaren) vom 26.11.2022

 

Folge der Sachstandsberichte

In den in dieser Unterlage behandelten Anträgen wurde die Bezirksvertretung Aachen-Haaren u.a. in den Sitzungen an folgenden Terminen vom 08.03.2023 und 16.08.2023 mündlich informiert.

 

Ausgangslage: Vollsperrung der A 544

Die Erneuerung der Haarbachtalbrücke auf der BAB A544 steht an. Der Straßenbaulastträger Autobahn GmbH wird dazu voraussichtlich im Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Aachen und dem Europaplatz eine Vollsperrung ab Januar 2024 einrichten, um den Abriss und Neubau der Haarbachtalbrücke durchzuführen. Aufgrund der zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen dieser Baumaßnahme wurde seitdem in intensiver Abstimmung eine Projektstruktur (siehe Anlage 2) etabliert, die unter Beteiligung zahlreicher Akteure aus Region und Stadt sowie den verschiedenen Straßenbaulastträgern und Verkehrsbehörden begleitend alle Aspekte möglicher Umleitungsführungen und daraus resultierender Folgen betrachten soll.

 

Zum laufenden Geschäft der Verwaltung, insbesondere auch der Straßenverkehrsbehörde, gehört die Prüfung einer verkehrsrechtlichen Umleitungsbeschilderung, falls im Bedarfsfall ebendiese eingerichtet werden muss.  

 

Radverkehr

Aufgrund der topographischen Lage im Haarbachtal und bedingt durch die künstlichen Barrieren durch die BAB A544 und die Eisenbahnlinie Aachen-Köln, bildet der Nirmer Weg in Verlängerung der Haarbachtalstraße die einzig direkte Verbindung zwischen Haaren und Eilendorf für den Radverkehr. Es steht keine weitere alternative Routenführung zur Verfügung.

Die Bauarbeiten an der Brücke beinhalten zwei wesentliche Bauphasen, mit unterschiedlichen Wirkungen für den Radverkehr:

 

 Abriss des Brückenbauwerkes mit Vollsperrung der Haarbachtalstraße/Nirmer Weg

 Neubau der Haarbachtalbrücke; mit einer 2,50 m breiten Schutzeinhausung als gemeinsame Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr.

 

Im Zuge der Vollsperrung und Teilsperrung des Haarbachtals im Rahmen des Abrisses und Neubaus des Brückenbauwerkes der BAB A544 wird das ausgeschilderte Radwegeknotenpunktsystem zeitweise unterbrochen werden. Der Damm des Regenrückhaltebeckens (Eigentum des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) wird nach aktuellem Stand, nicht für den Fuß-und Radverkehr als Umleitungsstrecke nutzbar sein. Nachfolgend sind die Bedarfe für Umleitungsstrecken dargestellt.

 

Parallel zum Nirmer Weg existiert nur über Verlautenheide (Endstraße, Verlautenheidener Waldstraße, Herrenbergstraße) eine aktuell ausgeschilderte Alternativroute über das Radwegenetz, jedoch mit einem deutlichen Höhenunterschied.

 

Für eine möglichst parallele Wegeführung kommen nur die Straßen Auf der Hüls, ein Weg entlang der Bahntrasse zwischen Auf der Hüls und der Charlottenburger Straße und die Gringelstraße in Betracht. Die Gringelstraße hat eine wassergebundene Oberfläche. Im Bereich der Bahntrasse war ein noch ca.150 m langer unbefestigter Teilbereich vorhanden, welcher unter Vorgaben der Umweltbehörden wassergebunden ausgebaut wurde musste und seit der KW 44 vorhanden und befahrbar ist.

 

 

Abbildung 1: Wegelücke Umleitungsstrecke Radverkehr vor Umbau

 

 

Abbildung 2: Umleitungsstrecke Radverkehr nach Umbau

 

 

 

Abbildung 3: Umleitungsstrecke Radverkehr nach Umbau

 

 

 

Abbildung 4: Querung Charlottenburger Allee

 

Radwegknotenpunksystem

Im Rahmen der Vollsperrung entfällt der Knotenpunkt 51 und damit auch die zugehörigen Wegeverbindungen (22-51, 23-51, 26- 51). Der Knotenpunkt 51 sollte auf Höhe der Einmündung Haarbachtalstraße und Reuterweg verschoben werden.

 

Die Anlage 3 zeigt das betroffene Radwegknotenpunksystem und mögliche alternative Wegeführungen und erforderliche Anpassungen der Knotenpunktbeschilderung, welche im Rahmen der Erstellung der Umleitungsbeschilderung durch die Autobahn GmbH zu beachten sind. Die Hauptwegeverbindungen könnten dann sein:

 

 Eilendorf - Haaren über die Gringelstraße

 Eilendorf - Haaren (Bereich Haarberg) über die Knoten 23 und 25

 Stolberg bzw. Verlautenheide - Haaren nur über den Knoten 23, die Haarener Gracht und Gärtnerstraße.

 

Im Rahmen der Teilsperrung sollte weiterhin der Knotenpunkt 51 z.B. auf Höhe der Einmündung Haarbachtalstraße-Reuterweg verschoben bleiben. Die Wegeführung von Stolberg bzw. Verlautenheide - Haaren über den Knoten 23 und die Haarener Gracht und Gärtnerstraße sollte aufrechterhalten werden, um das Verkehrsaufkommen im Bereich der Schutzeinhausung möglichst gering zu halten. Hierdurch entstehen keine relevanten Umwege für den Radverkehr.

 

Wanderknotenpunksystem

Im Rahmen der Vollsperrung entfallen die Knotenpunkte 6 und 29 und damit auch die zugehörigen Wegeverbindungen (6-7, 6-27, 6-29, 29-28, 29-5). Dies ist an den entsprechenden Knotenpunkten kenntlich zu machen. Außerdem müssen alternative Wegeverbindungen geschaffen und ausgeschildert werden (5-28, 3-5) (siehe Anlage 4).

 

Im Rahmen der Teilsperrung entfällt weiterhin der Knoten 29 und damit zugehörige Wegeverbindungen (6-29,5-29, 28-29). Es müssen alternative Wegeverbindungen geschaffen bzw. beibehalten und ausgeschildert werden (5-28, 5-6, 3-5 könnte weiter beibehalten werden, siehe Anlage 4). Die Querung der Baustelle im Bereich des Neubaus der Brücke soll mittels einer Schutzeinhausung möglich sein.

 

Die Anlage 4 zeigt das betroffene Wanderknotenpunksystem und mögliche alternative Wegeführungen und erforderliche Anpassungen an der Knotenpunktbeschilderung, welche im Rahmen der Erstellung der Umleitungsbeschilderung durch die Autobahn GmbH zu beachten sind.

 

Es sollte zumindest auf den Internetseiten der Stadt Aachen eine aktualisierte Baustellenkarte für das Wander-Knotenpunktsystem Haaren und Verlautenheide zur Verfügung gestellt werden.

 

Schutzeinhausung

Bezüglich der Schutzeinhausung wurde am 16.8.23 in der BV folgende Stellungnahme seitens der Autobahn GmbH gegeben:

“…die Position der Autobahn relativ klar ist und extra eine Radwegeverbindung hergestellt wird. Diese wird mit Bundesmitteln bezahlt. Die vorgesehene Schutzeinhausung ist in der Art und Größe so zugelassen und wird daher als kostengünstigste Variante genutzt. Ansonsten gäbe dies ein Problem mit der Finanzierung, da es eine Sonderkonstruktion darstellen würde. Die Finanzierung einer solchen Sonderkonstruktion könne er nicht begründen. Die vorgestellte Einhausung stelle auch die größte Einhausung dar. Diese endet bei einer Breite von 2,50m. Selbst bei 3m wäre ein Sicherheitsabstand derart nicht möglich, wenn E-bikes mit 25 km/h durchfahren würden. Zwei Einhausungen wären auch nicht möglich, denn dort gerät man mit der eigenen Baulogistik in Konflikt. Daher wird an dieser Stelle in Zukunft nur ein Schieben der Fahrräder möglich sein.“

 

 

 

Fazit

Die BV Haaren wird bezüglich der hier dargestellten Sachlage kontinuierlich informiert. Die angestrebte Wegeverbindung von Haaren nach Eilendorf wurde hergestellt. Die Ausarbeitung der Planung der Umleitungsbeschilderung steht seitens der Autobahn GmbH noch aus. Darüber hinaus sollen die Umleitungsbeschilderungen seitens der Pressestelle der Stadt auch bekannt gegeben werden. Die Wirksamkeiten der Umleitungsstrecken werden nach Ausschilderung und Inbetriebnahme überprüft. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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