Kenntnisnahme - FB 01/0424/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht - Ratsantrag: Deutliche Reduzierung der Wahlwerbemittel im öffentlichen Raum der Stadt Aachen bei kommenden Wahlen hier: Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE Zukunft vom 18.10.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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22.11.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion „DIE Zukunft“ im Rat der Stadt Aachen beantragt mit Ratsantrag Nr. 272/18, im gesamten, städtischen Raum die Möglichkeit, mithilfe von Wahlwerbeträgern (Plakaten) einige Wochen vor bekannten Wahlterminen für Parteien und Wählergemeinschaften zu werben, deutlich zu reduzieren.
Auch die Genehmigung und Nutzung von sogenannten „Wesselmännern“ im städtischen Straßen- und Parkraum solle komplett unterbunden werden.
Für die Wahlinformationen solle von städtischer Seite aus je Stimmbezirk eine Stelle definiert werden, an der eine große Tafel die Möglichkeit einräumt, in jeweils gleichen, definierten Bereichen für immer eine Partei zu werben.
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Eine entsprechende Verordnung wäre aus Sicht der Verwaltung nicht rechtssicher umsetzbar. Wahlkämpfe unterliegen grundsätzlich weder nach Beginn und Dauer noch nach Art und Menge der Wahlwerbung noch im Umfang der dafür aufgewendeten Geldmittel einer Beschränkung.
Es besteht im Gegenteil ein Anspruch auf angemessene Wahlwerbung im öffentlichen Raum. Sondernutzungserlaubnisse für das Aufstellen von Plakatwänden können nur aus Gründen der Verkehrsgefährdung und aufgrund von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung versagt werden.
Ebenso besteht ein Anspruch auf die Möglichkeit einer gewissen Differenzierung zwischen „großen“ und „kleineren“ Parteien im Sinne einer abgestuften Chancengleichheit. Ein Ermessen durch die Genehmigungsbehörde kann hier nicht ausgeübt werden.
Demgegenüber sind selbstorganisierte, freiwillige Vereinbarungen zwischen den Parteien zur Reduzierung der Wahlwerbung selbstverständlich möglich.
Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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432,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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799,3 kB
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