Entscheidungsvorlage - E 18/0152/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

a) Die zuständigen Bezirksvertretungen

Aachen-Brand

Aachen-Eilendorf

Aachen-Mitte

Aachen-Haaren

Aachen-Kornelimünster / Walheim

Aachen-Laurensberg

 

und

 

b) Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

 

c) Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.


 

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Erläuterungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen:

Übersicht der Reinigungsklassen und entsprechenden Pflichten von Eigentümer*innen und Stadt zur Information vorab.

Reinigungsklasse

Reinigungen im Jahr

Reinigungsverpflichtung
a) Stadt
         b) Eigentümer*innen

S 4

52

a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen
b) Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

S 5

104

a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen
b) Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

S 6

156

a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen
b) Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

S 7

260

a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen
b) Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

S 8

52

a) Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen und Radwegen

b) Reinigung und Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

S 9

52

a) Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen

b) Reinigung auf den Fahrbahnen, Gehwegen und selbstständigen Radwegen sowie die Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

U 6

52

a) --

b) Reinigung und Winterwartung auf den Rad- und Gehwegen

X

52

a) --

b) Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen

 

 

 

Zur 8. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die nachfolgenden inhaltlichen und redaktionellen Änderungen vorzunehmen.

 

 

1. Änderungen im Straßenverzeichnis

 

Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis:

Die nachstehend aufgeführte Straße wurde bereits zum 01.01.2023 öffentlich gewidmete und ist unter Festlegung einer Reinigungsklasse und Dringlichkeitsstufe in das Straßenverzeichnis aufzunehmen.

-          An der alten Tuchfabrik  (Aachen Brand)    RKL S9  D3

 

 

 

Die nachstehend aufgeführten öffentlich gewidmeten Straßen sind unter Festlegung einer Reinigungsklasse und Dringlichkeitsstufe in das Straßenverzeichnis aufzunehmen.

-          Betzelterstraße   (Aachen Eilendorf)   RKL X   -

Verbindungsweg zwischen Urbanstraße und Nirmer Straße

-          Winkelgasse   (Aachen Mitte)     RKL S5  D2

-          Sariyer Platz   (Aachen Mitte)     RKL U6   -

 

Neueinteilung Großheidstraße:

-          Großheidstraße   (Aachen Haaren)   RKL S9  D1

Zwischen Waldstraße und Im Reichswald

-          Großheidstraße   (Aachen Haaren)    RKL S9  D2

Ab Haus Nr. 150 bis Haus Nr. 266 (Spielstraßenbereich)

 

Neueinteilung August Macke Straße:

-          August Macke Straße   (Aachen Kornelimünster / Walheim) RKL S9  D2

Teilstück zwischen Schleckheimer Straße und Kreisverkehr

-          August Macke Straße  (Aachen Kornelimünster / Walheim) RKL X   -

Teilstück ab Kreisverkehr bis Franz-Marc Straße

 

Neueinteilung und Umbenennung Arthur-Kamp Straße

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 07.12.2022 beschlossen, die

Arthur-Kampf-Straße in Auf Steinebrück umzubenennen.

-          Auf Steinebrück   (Aachen Mitte)    RKL S8  D3

Teilstück Bertholdstraße bis Wendehammer

-          Auf Steinebrück   (Aachen Mitte)    RKL U6   -

Verbindungsweg ab Wendehammer bis Jahnstraße

 

Änderungen der Reinigungshäufigkeit

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.

Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.

 

-                                                                                                           Lutherweg (Aachen Mitte)   von RKL U6 in RKL X

 

 

 

 

Änderungen der Dringlichkeitsstufe

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Dringlichkeitsstufen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen die Dringlichkeitsstufe im Winterdienst anzupassen ist.

 

Reduzierung der Dringlichkeitsstufe

-          Von-Coels-Straße  (Aachen Eilendorf)   von D1 in D2

Verbindungsstraße zur Nirmer Straße

-          Schurzelter Winkel  (Aachen Laurensberg)   von D1 in D3

 

 

2. Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
 

Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen-Negativkatalog aufzunehmen.

Als Stichstraßen sind solche Straßenteile anzusehen, die als Stichweg vom Hauptstraßenzug abgehen. Der Hauptstraßenzug verbleibt dabei in der zugewiesenen Reinigungsklasse und ist nicht von der Änderung betroffen. In den definierten Stichwegen ist die Reinigung und Winterwartung auf die Eigentümer*innen übertragen.

 

-             Am Schaafsweg   (Aachen Kornelimünster / Walheim)

-             An der alten Tuchfabrik  (Aachen Brand) 

-             An der Höhe    (Aachen Kornelimünster / Walheim)

-             Hubert-Spickernagel-Straße (Aachen Eilendorf)

-             Kirchberg   (Aachen Kornelimünster / Walheim)

-             Nirmer Straße   (Aachen Eilendorf)

-             Wirichsbongardstraße  (Aachen Mitte)

-             Wolfsbenden   (Aachen Eilendorf)

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Änderung des Verzeichnisses der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen obliegen (Negativkatalog)

 

Der Negativkatalog wird zur Verbesserung der Lesbarkeit und besseren Übersicht in das allgemeine Straßenverzeichnis aufgenommen. Alle Straßen im bisherigen Negativkatalog behalten die Reinigungsklasse X.

 

Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

8. Änderungssatzung


8. Änderungssatzung

zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018.

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NW. S. 490), der §§ 1, 2, 4, und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG. NW.) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. April 2023 (GV. NW. S.233) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG. NW.) vom 18.12.1975 (GV. NW. S. 706 / 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 (GV. NW. S. 868) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 13.12.2023 folgende 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 beschlossen:

 

 

Artikel 1

Änderungen im Straßenverzeichnis

 

Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis:

-          An der alten Tuchfabrik  (Aachen Brand)    RKL S9  D3

-          Betzelterstraße   (Aachen Eilendorf)   RKL X    -

Teilstück zwischen Urbanstraße und Nirmer Straße

-          Winkelgasse   (Aachen Mitte)     RKL S5  D2

-          Sariyer Platz   (Aachen Mitte)     RKL U6   -

 

Neueinteilungen:

-          Großheidstraße   (Aachen Haaren)   RKL S9  D1

Zwischen Waldstraße und Im Reichswald

-          Großheidstraße   (Aachen Haaren)    RKL S9  D2

Ab Haus Nr. 150 bis Haus Nr. 266 (Spielstraßenbereich)

-          August Macke Straße   (Aachen Kornelimünster / Walheim) RKL S9  D2

Teilstück zwischen Schleckheimer Straße und Kreisverkehr

-          August Macke Straße  (Aachen Kornelimünster / Walheim) RKL X   -

Teilstück ab Kreisverkehr bis Franz-Marc Straße

-          Arthur Kampf Straße   (Aachen Mitte)   Umbenennung in Auf Steinebrück

-          Auf Steinebrück   (Aachen Mitte)    RKL S8  D3

Teilstück Bertholdstraße bis Wendehammer

-          Auf Steinebrück   (Aachen Mitte)    RKL U6   -

Verbindungsweg ab Wendehammer bis Jahnstraße

 

Änderung der Reinigungshäufigkeit:

-                                                                                                           Lutherweg (Aachen Mitte)   von RKL U6 in RKL X

 

Reduzierung der Dringlichkeitsstufe

-          Von-Coels-Straße  (Aachen Eilendorf)   von D1 in D2

Verbindungsstr. Zur Nirmer Straße

-          Schurzelter Winkel  (Aachen Laurensberg)   von D1 in D3

 

Aufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)

-             Am Schaafsweg   (Aachen Kornelimünster / Walheim)

-             An der alten Tuchfabrik  (Aachen Brand) 

-             An der Höhe    (Aachen Kornelimünster / Walheim)

-             Hubert-Spickernagelstraße (Aachen Eilendorf)

-             Kirchberg   (Aachen Kornelimünster / Walheim)

-             Nirmer Straße   (Aachen Eilendorf)

-             Wirichsbongardstraße  (Aachen Mitte)

-             Wolfsbenden   (Aachen Eilendorf)

 

 

Der Negativkatalog wird zur Verbesserung der Lesbarkeit und besseren Übersicht in das allgemeine Straßenverzeichnis aufgenommen. Alle Straßen im bisherigen Negativkatalog behalten die Reinigungsklasse X.

 

 

Artikel 2

 

Inkrafttreten

 

Die 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 


Die vorstehende 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 13.12.2023 beschlossen.

 

 

Aachen, den 13.12.2023

 

 

 

(Keupen)

Oberbürgermeisterin

 

 

 

(Milussi)

Schriftführerin

 

 

 

Vorstehende vom Rat der Stadt beschlossene 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 ist ordnungsgemäß zustande gekommen.

 

Aachen, den 13.12.2023

 

 

 

(Keupen)

Oberbürgermeisterin

 


Vorstehende 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn

 

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;

 

b) diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde;

 

c) die Oberbürgermeisterin den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat

 

oder

 

d) der Form- oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.

 

Aachen, den 13.12.2023

 

 

(Keupen)

Oberbürgermeisterin

 

 

Der Wortlaut der 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von

Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen stimmt mit dem Ratsbeschluss vom 13.12.2023 überein.

 

Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen des § 2 der Bekanntmachungsverordnung vom 26. August 1999 zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. November 2015 (GV. NW. S. 741) entsprechend angewandt worden sind.

 

Aachen, den 13.12.2023

 

 

 

(Keupen)

Oberbürgermeisterin

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