Kenntnisnahme - FB 14/0185/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgang der Stadt Aachen mit Whistleblowern hier: Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Beteiligt:
- FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung; Dezernat II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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22.11.2023
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Kenntnisnahme
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07.12.2023
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●
Geplant
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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14.02.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Damit Meldungen verschiedenster Anliegen, insbesondere Vorfälle in den Bereichen Mobbing, sexueller Belästigung oder von Compliance-Verstößen, eine standardisierte Vorgehensweise aufweisen und anonym erfolgen können, wurde bereits in 2021 das digitale Projekt „Vertraulich!“ (vertraulich.aachen.de) umgesetzt, so dass meldende Personen sich jederzeit über einen geeigneten anonymisierten Zugang an eine Vertrauensperson wenden können. Diese Vorgehensweise geht über die gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) vom 31.05.2023 (BGBl.2023 I Nr. 140) hinaus. Nach diesem besteht keine Verpflichtung, Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen.
Die im Rahmen des Projektes „Vertraulich!“ für verschiedene Themenfelder zuständigen Vertrauenspersonen sind in u.a. folgenden Bereichen beschäftigt:
Fachbereich Personal und Organisation, Fachbereich Rechnungsprüfung, Fachbereich Recht, Personalrat, Fachbereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit, Gleichstellungsbüro, Datenschutz, Informations- und IT-Sicherheit sowie in einem Sozialraumteam.
Diese Vertrauenspersonen wurden entsprechend geschult und die über den Meldekanal erhaltenen Informationen werden diskret und vertraulich behandelt. Die einschlägigen Bestimmungen des HinSchG werden hierbei beachtet.
Laut statistischer Auswertung für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 12.11.2023 wurden über den anonymen Chat insgesamt 22 Anliegen gemeldet, u.a. Korruption und Bestechung (1), unerlaubte Nutzung von städt. Eigentum (1) sowie Belästigung (2). Weitere Themenbereiche sind u.a. Krankheit (5), emotionale Belastung (4), Konflikt (3) und Kommunikation (2). Hierbei wurden in der Stadtverwaltung Aachen weitere Themenbereiche aufgenommen, die über die Anforderungen des HinSchG hinausgehen.
Hieraus können sich insofern – insbesondere bei strukturellen Defiziten im internen Kontrollsystem – außerplanmäßige Prüfungen ergeben, über die bei einem erheblichen Umfang im Rechnungsprüfungsausschuss berichtet wird.
Die hinweisgebenden Personen erhalten innerhalb von höchstens 48 Stunden (werktags) eine Rückmeldung über den Eingang der Meldung, so dass die Stadtverwaltung Aachen auch hier über die gesetzliche Vorgabe des HinSchG hinausgeht, welches gemäß § 17 HinSchG eine Rückmeldung spätestens nach 7 Tagen fordert.
Die Einhaltung der Verpflichtungen nach dem HinSchG ist gesetzlich vorgeschrieben und wird seitens der - mit dem jeweiligen Sachverhalt betrauten - Vertrauenspersonen beachtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,8 kB
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