Entscheidungsvorlage - FB 56/0335/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat beschließt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2024 die Verwendung der Mittel für „Integrationsmaßnahmen“ gemäß der Anlage 1.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt der vorgeschlagenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ gemäß der Anlage 1 unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2024 zu.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen im Haushalt 2024 zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2024, 138.000,00 Euro zur Verfügung.

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat in seiner Sitzung vom 03.02.2022

der einmaligen Aufstockung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ auf 150.000,00 Euro unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 und mit der Maßgabe der Evaluation der Zu- und Abflüsse von Mitteln in den Haushaltsjahren 2022/2023 zugestimmt.

 

Für das Haushaltsjahr 2023 ist festzustellen, dass in einigen Bereichen der Ansatz der zur Verfügung stehenden Mittel nahezu ausgeschöpft wurde beziehungsweise noch weitere Anträge angekündigt wurden, z.B. im Bereich Sprachkurse und Veranstaltungen von Migrant*innenorganisationen, sodass davon auszugehen ist, dass diese Mittel bis Ende des Jahres aufgebraucht sind.

In anderen Bereichen, z.B. Projekte zur Integration, wurden die Mittel dagegen nicht voll ausgeschöpft. Zum Stichtag 31.10.2023 wurden für Projekte zur Integration im Jahr 2023 insgesamt 16.848,00 Euro verausgabt. Über zwei weitere Projektanträge in Höhe von insgesamt 4.364,00 Euro wird in dieser Sitzung entschieden.

 

Daher schlägt die Verwaltung – auch im Hinblick auf die von der Kämmerei geforderten Einsparungen insbesondere im freiwilligen Aufgabenbereich – vor, nunmehr wieder 138.000,00 Euro für das Jahr 2024 einzuplanen.

 

Von den zur Verfügung stehenden Mitteln i.H.v. 138.000,00 Euro schlägt die Verwaltung vor, die Mittel für 2024 wie folgt bereitzustellen (siehe auch Anlage 1 – Mittelaufstellung 2024):

 

 „I. Laufende Projekte“, u.a. Veranstaltungen, Netzwerkarbeit, etc.:  53.000,00 Euro

„II. Sprachkurse“:       39.000,00 Euro

„III. Integration durch Sport“:         5.000,00 Euro

„IV. Multikultifest“:          5.000,00 Euro

„V. Veranstaltungen von Migrant*innenorganisationen“      8.000,00 Euro

„VI. Integrationsrat“:        15.000,00 Euro

 

Für die „VII. Projektanträge zur Integration“ würden daher in 2024 Mittel i.H.v. 13.000,00 Euro zur Verfügung stehen. Diese werden für die im Jahr 2024 eingehenden Projektanträge verwendet.

 

Erläuterungen zur vorgeschlagenen Aufteilung:

 

Zu „I. Laufende Projekte“:

1. „Tag der Integration/Festival der Vielfalt 2024“:

Im Jahr 2023 fand erneut das Festival der Vielfalt statt, jedoch in einem überarbeiteten Format. Dieses neue Konzept entspricht einem veränderten gesellschaftlichen Verständnis von Themen wie Vielfalt und Teilhabe. Der Fokus lag im Jahr 2023 auf der Haltung und gegenseitigen Wertschätzung in unserer vielfältigen Stadtgesellschaft. An drei Tagen, in mehreren Locations und in verschiedenen Quartieren wurden die Themen Vielfalt und Teilhabe auf unterschiedliche Weisen präsentiert.

Für das Festival der Vielfalt 2023 stand ein Budget vom Integrationsrat i.H.v. von 30.000,00 Euro aus der Kostenstelle des ehemaligen Formats des „Tags der Integration“ zur Verfügung. Dieses Budget wurde u.a. maßgeblich für inhaltliche Zwecke zur Unterstützung der Themenfelder Vielfalt und Teilhabe in der Aachener Stadtgesellschaft verwendet (beispielsweise für eine Podiumsdiskussion, Moderation und Künstler*innen, Musiker*innen sowie diverse Mitmachaktionen an den drei Tagen vom 25.08.-27.08.2023 etc.). Weitere Kostenpositionen, die zur erfolgreichen Durchführung des Festivals beitrugen, waren unter anderem die Webseitenentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und Fotodokumentation. Die zur Verfügung stehenden Mittel des Integrationsrates i.H.v. 30.000,00 Euro wurden nahezu vollständig aufgebraucht.

Für das Jahr 2024 wird das Budget von 30.000,00 € daher für die Planung des Festivals erneut zugrunde gelegt.

 

3. „Laiensprachmittlungs-Pool für medizinische/rechtliche Übersetzungen“

Seit 2019 werden die Kosten für den Aufbau, Einsatz und die fachliche Begleitung von Laiensprachmittlungs-Pools (LSP) durch Landeszuwendungen finanziert. Nach der im Jahr 2019 veröffentlichten Richtlinie, wurde vom Kommunalen Integrationszentrum ein Konzept zur Verwendung der Fördermittel im Rahmen dieser Richtlinie entwickelt und vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt. Im Jahr 2020 wurde das mit dem Ministerium abgestimmte Konzept erstmalig umgesetzt. Dabei wurde deutlich, dass die Richtlinie des MKJFGFI zur Verwendung der Sachkosten für den LSP nicht in ausreichendem Maß Übersetzungen im medizinischen und rechtlichen Bereich vorsieht. Der Integrationsrat stellt aus diesem Grund auf Vorschlag der Verwaltung seitdem jedes Jahr Mittel für Laiensprachmittlung im medizinischen/rechtlichen Bereich zur Verfügung, um die (neu-) zugewanderten Menschen im Sinne einer ganzheitlichen Integration, insbesondere in dem wichtigen Lebensfeld „Gesundheit“, unterstützen zu können.

Die Mittel, welche für 2023 zur Verfügung gestellt wurden, waren ausreichend, um flexibel und bedarfsorientiert auf Anfragen reagieren zu können. Um dies auch weiterhin zu ermöglichen, wird auch für 2024 der Ansatz von 20.000,00 € vorgeschlagen.

 

Zu IV. „Multikultifest“

Erstmals wurden 5.000,00 Euro auf Vorschlag des Integrationsrates für die Durchführung des jährlich stattfindenden Multikultifestes eingeplant (siehe hierzu auch die Sitzung des Integrationsrates vom 16.08.2023).

 

Zu VI. Integrationsrat:

Für die Umsetzung des Integrationspreises 2023, der ebenfalls im Rahmen des „Festivals der Vielfalt“ integriert wurde, und Maßnahmen und Aktivitäten des Integrationsrates standen insgesamt Mittel i.H.v. 15.000,00 Euro aus der Kostenstelle „Maßnahmen des Integrationsrates“ zur Verfügung. Im Rahmen dieser Kostenstelle wurden im Jahr 2023 insgesamt 7.231,79 Euro verwendet, sodass hier noch ein Restbetrag von 7.768,21 Euro verbleibt. Das Budget wurde folgendermaßen genutzt: 5.000,00 Euro gingen als Preisgeld an die Preisträger*innen des Integrationspreises 2023. Die restlichen Kosten wurden für die Technikausstattung, die musikalischen Beiträge der Musikhochschule Köln, die Blumendekoration und die Öffentlichkeitsarbeit verwendet.             

 

Über die endgültige Verteilung der Mittel entscheiden der Integrationsrat und der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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