Entscheidungsvorlage - FB 61/0799/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 955 - Richtericher Dell / Haupterschließung Ortsumgehung - hier: Aktualisierung der frühzeitigen Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
|
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06.12.2023
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●
Erledigt
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|
Planungsausschuss
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Entscheidung
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07.12.2023
| |||
●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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14.12.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, für den Bebauungsplan Nr. 955 für das Gebiet zwischen der Horbacher Straße, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach und dem Knotenpunkt Roermonder Straße/Kohlscheider Straße die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu aktualisieren.
Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie zu beschließen, dass hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. 3 (1) BauGB und den Richtlinien des Rates, Ziffer III, 1 und 2 erneut durchgeführt wird.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung für den Bebauungsplan Nr. 955 für das Gebiet zwischen der Horbacher Straße, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach und dem Knotenpunkt Roermonder Straße/Kohlscheider Straße die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu aktualisieren.
Er beschließt hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 erneut durchzuführen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Planungsanlass
Nördlich angrenzend an die Ortslage Alt-Richterich soll das Aachener Stadtgebiet in der Richtericher Dell perspektivisch erweitert werden. Die Stadt Aachen leistet damit einen Beitrag zur Deckung des zuletzt im Rahmen des Handlungskonzepts Wohnen für 2022 bereits festgestellten und für die bevorstehenden Folgejahre bereits prognostizierten Wohnbauflächenbedarfs der Stadt. Für diese Stadterweiterung soll im heutigen planungsrechtlichen Außenbereich eine Haupterschließungsstraße gebaut werden, die die künftigen Quartiere in der Richtericher Dell leistungsfähig insbesondere an die Roermonder Straße anbindet. Die neue Haupterschließungsstraße soll außerdem die Ortslage Alt-Richterich vom überörtlichen Verkehr entlasten sowie den Verkehr aus den zukünftigen Quartieren aufnehmen und ableiten. Bis zur Realisierung der Bebauung wird diese neue Straße zunächst vor allem der Entlastung Alt-Richterichs dienen. Da es sich um eine Planung im Außenbereich handelt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
- Derzeitige planungsrechtliche Situation
Im Jahr 2004/2005 wurde für die Siedlungserweiterung eine städtebauliche Rahmenplanung erarbeitet, in der die Haupterschließungsstraße bereits vorgesehen war. Der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 der Stadt Aachen (rechtswirksam seit Januar 2022) stellt im Hauptplan für den Bereich der Rahmenplanung „Wohnbaufläche“ dar. Der Bereich ist zudem als Fläche gekennzeichnet unter der der Bergbau umgeht bzw. umgegangen ist. Die geplante Verbindungsstraße zwischen der Horbacher Straße und der Roermonder Straße ist im Flächennutzungsplan mit der Darstellung "Hauptverkehrsstraße" übernommen. Darüber hinaus sind im Flächennutzungsplan zwei schmale von Süden nach Norden verlaufende Grünzüge festgehalten.
Das Gebiet des Bebauungsplanes ist Teil des Gebietes des Aufstellungsbeschlusses Nr. 255, den der Planungsausschuss am 06.03.2014 gefasst hat. Die Ziele dieses Aufstellungsbeschlusses sind:
- Deckung des Wohnbauflächenbedarfs der Stadt Aachen
- Bau einer Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung zwischen Horbacher Straße und Roermonder Straße.
Öffentlich bekannt gemacht wurde der Beschluss am 27.03.2014.
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Durch einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan soll für die Haupterschließungsstraße das Planungsrecht geschaffen werden. Die Programmberatung für diesen Bebauungsplan wurde im Jahr 2014 durchgeführt (Vorlage FB61/0065/WP17). Die frühzeitige Beteiligung hat im September 2015 mit einer Ausstellung im Bezirksamt Richterich und einer Anhörungsveranstaltung in der Peter-Schwarzenberg-Halle in Richterich stattgefunden. Eine Übersicht über die daran anschließenden bislang durchgeführten Arbeitsschritte ist beigefügt (Anlage 4). Der nächste Verfahrensschritt ist laut Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (§3 Abs. 2 Satz 4 BauGB). Da aber seit der ersten frühzeitigen Beteiligung inzwischen mehr als acht Jahre vergangen sind und die Planungen weiter vorangeschritten sind, empfiehlt die Verwaltung, mit dem aktuellen Planungsstand eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die erneute frühzeitige Beteiligung ist durch den Gesetzgeber nicht zwingend vorgesehen. Sie unterstützt aber die Teilhabe der Bevölkerung und eröffnet die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise aus der heutigen Gegenwart heraus zu formulieren.
Während der Vorbereitungen für den Bau der Haupterschließung wurde im Jahr 2022 mit der Transformation der Rahmenplanung für die Richtericher Dell begonnen. (FB61/0186/WP18 im PLA 04.11.2021) Ziel ist es, mit dem Leitbildprozess - Perspektive Richterich - alle aktuell und perspektivisch avisierten Projekte und Prozesse im Stadtteil Richterich zusammenzutragen und gemeinsam zu betrachten und damit die Grundlage zu schaffen, die Neuinangriffnahme der Planung für die Stadterweiterung in der Dell künftig nicht mehr isoliert, sondern stets im Gefüge und in einer Ausgewogenheit mit den zahlreichen weiteren Vorhaben im Bestandsort voranzutreiben. Die Haupterschließung in ihrem Verlauf und ihrer Funktion wird in diesem Prozess als Konstante aus der bestehenden Planung übernommen.
In der Anlage ist eine Übersicht über die bisherigen Planungsschritte und die wesentlichen Beschlüsse beigefügt. Hervorzuheben sind folgende Arbeitsschritte mit den dazugehörenden Beschlussvorlagen:
- 2014: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 955 (FB 61/1067/WP16)
- 2015: Frühzeitige Beteiligung (FB 61/0065/WP17)
- 2016: Nach Auswertung der frühzeitigen Beteiligung: Beschlussfassung, die Planungen mit der Variante 1 (Anbindung innerorts) fortzusetzen (FB 61/0562/WP17)
- 2017: Aktualisierung des Planungsbeschlusses im Mobilitätsausschuss (FB 61/0640/WP17-1)
- 2019: Planungsvereinbarung zwischen Städteregion und Stadt Aachen zum Radschnellweg entlang der Roermonder Straße (FB 61/1503/WP17). Die geplante Haupterschließung erhält dazu ein drittes Querungsbauwerk.
- 2019: Durch die Regionetz wird die Entwässerung des Rahmenplangebietes untersucht und Trassenvarianten für die Haupterschließung werden diskutiert. Die Politik beschließt, dass der Trassenabschnitt weiter „geländenah in Randlage“ geführt werden soll (FB 61/1330/WP17).
- 2019: Variantenvergleiche Knoten Banker-Feld-Straße (BA 6/0018/WP18).
- 2021: Europaweite Ausschreibung mit anschließender Beauftragung des Aachener Büro ingenaix mit der Planung der Haupterschließung (FB 61/0166/WP18).
- 2022: Beginn des Leitbildprozesses für Richterich (FB 61/0371/WP18 und FB 61/0631/WP18). Die Lage der geplanten Haupterschließung bleibt so, wie es in der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 vorgesehen war.
- Stand der Planung Haupterschließung
Die Planung der Haupterschließung schreitet voran. Die Straßenplanung nähert sich von der Roermonder Straße kommend der Horbacher Straße. Inzwischen wird im Rahmen der Vorplanung der Lageplan mit planerischen Details bis zum Knoten Banker-Feld-Straße finalisiert. Hierfür erforderliche Abstimmungen zu den Querschnitten und Knotenpunkten im Bereich des Stadterweiterungsgebietes sind erfolgt.
Auch die Vorplanung der zahlreichen Ingenieurbauwerke in dem Abschnitt zwischen Banker-Feld-Straße und Roermonder Straße schreitet voran. Verschiedene Varianten für die Brücke über den Amstelbach werden verglichen. Die Schnittstellen bei der Überquerung des Radschnellweges werden definiert. Ein Baugrundgutachten für die genaue Auslegung der Fundamente der Ingenieurbauwerke soll zeitnah ausgeschrieben werden. Die Belastungszahlen zu den Verkehrsmengen werden derzeit gutachterlich neu ermittelt und zum Zeitpunkt der Beteiligung ergänzt.
Die Entwurfsplanung ist voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen. Diese liefert die notwendige Planungsgrundlage, um die Sperrzeiten mit der Bahn abzustimmen. Erfahrungsgemäß benötigt die Sperrzeitenanmeldung zwischen drei und fünf Jahren Vorlauf. Ggf. lassen sich aber seitens der Bahn ohnehin angedachte Sperrpausen auch für dieses Projekt nutzen, womit dann auch frühere Zeitfenster nutzbar wären.
Die Zeit zwischen dem Abschluss der Entwurfsplanung und den Sperrpausen wird verwendet, um die Ausführungsplanung voranzutreiben. Sie wird voraussichtlich ca. 1,5 Jahre in Anspruch nehmen. Anschließend steht die Vorbereitung der Vergabe und die eigentliche Vergabe der umfangreichen Bauleistungen an. Der eigentliche Straßen- und Ingenieurbau wird nach aktueller Einschätzung für den Abschnitt zwischen Banker-Feld-Straße und Roermonder Straße drei Jahre beanspruchen. Für die Fertigstellung der restlichen Haupterschließung bis zur Horbacher Straße werden weitere 1,5 Jahre benötigt.
- Empfehlung
Im Februar 2024 soll im Leitbildprozess - Perspektive Richterich - die dritte Beteiligungsstufe „Öffentliches Forum“ durchgeführt werden. In den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 25.10.2023 und des Planungsausschusses am 16.11.2023 wurde über die geplante Vorgehensweise berichtet (FB 61/0763/WP18). Im Rahmen der dazu vorgesehenen öffentlichen Veranstaltung im Februar 2024 soll dann auch die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Bebauungsplan Nr. 955 durchgeführt werden.
Nach Auffassung der Verwaltung entspricht die Planung weiterhin einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Sie empfiehlt daher, für den planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan - Richtericher Dell / Haupterschließung Ortsumgehung - zwischen der Horbacher Straße, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach und dem Knotenpunkt Roermonder Straße/Kohlscheider Straße die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Ausgestellt werden die beiliegenden Unterlagen, die teilweise bereits bei der ersten frühzeitigen Beteiligung vorgestellt worden sind. Außerdem die Untersuchungen zum Trassenverlauf aus den Jahren 2007 (Richter Richard), die Umweltverträglichkeitsstudie aus dem Jahr 2013 (Büro Landschaft!) und der von der Regionetz beauftragte Variantenvergleich „Entwässerungsmöglichkeiten B-Plan Richtericher Dell Östliches Plangebiet“ aus dem Jahr 2019 (Büro Berg).
- Beteiligung
Das Bebauungsplanverfahren sieht gemäß Baugesetzbuch zwei formale Beteiligungsschritte vor. Ergänzend zu den rechtlichen Regelungen des Baugesetzbuches hat der Rat der Stadt Aachen die „Richtlinien über die Beteiligung Bürger*innen an der Bauleitplanung gemäß § 3 des Baugesetzbuches“ beschlossen, entsprechend wird die Beteiligung durch eine Veranstaltung vor Ort durchgeführt.
- Klimanotstand
Die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte sollen gemäß Ratsbeschluss vom 19.06.2019 dargestellt werden, um den Gremien bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Weiterhin ist gemäß Ratsbeschluss vom 26.08.2020 die Klimarelevanz darzustellen.
Durch die geplante Straße werden bislang unversiegelte, im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzte Fläche versiegelt werden, was sich negativ auf Klimaschutzaspekte auswirken wird. Die Fragstellungen und Bewertungen in der Checkliste zum Klimaschutz sind auf die Planung, die Erschließung und den Bau eines Wohngebietes bzw. Gewerbegebietes ausgerichtet, nicht aber auf die Planung einer Haupterschließungsstraße. Auf die Anwendung der Checkliste zum Klimaschutz wurde in diesem Bebauungsplanverfahren daher verzichtet.
Gleichwohl ist die Verwaltung sich der Tatsache bewusst, dass der Bau eine Haupterschließungsanlage mit der entsprechenden Versiegelung, dem Baustellenverkehr und dem späteren Verkehr eine hohe Klimarelevanz haben und sich negativ auf das Klima auswirken wird. Um die Auswirkungen zu mildern, wird bei den Planungen, der Ausschreibung und den verwendeten Baumaterialien großer Wert auf flächensparende Vorgehensweise, gute Fuß- und Radverkehrsanlagen, die Einhaltung der notwendigen Bodenschutzmaßnahmen sowie die Verwendung von recyceltem Material geachtet werden. Es wird bereits bei der Ausschreibung für den Straßenbau auf den Einsatz von recyceltem Material Wert gelegt. Dies ist beispielsweise in der Frostschutzschicht ein Gemisch aus wiederverwertetem Material, für die Tragschicht kann die Qualität "hgt-r" ("hydraulisch gebundene Tragschicht -recycelt-") gefordert werden.
Die Zulässigkeit von wiederverwertetem Material ist aber abhängig von der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
| X |
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
| X |
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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|||
2
|
(wie Dokument)
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4,2 MB
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|||
3
|
(wie Dokument)
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877,2 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
4,6 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
75,2 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
14,1 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
769,4 kB
|
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8
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(wie Dokument)
|
2,5 MB
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9
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(wie Dokument)
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506,6 kB
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|||
10
|
(wie Dokument)
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528,1 kB
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11
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(wie Dokument)
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1 MB
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