Entscheidungsvorlage - FB 61/0820/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – dem Lenkungsausschuss NEMORA folgend - die Einstellung eines solidarischen Pauschalbetrags in Höhe von 0,20 € je Einwohner in die Haushaltsplanung der Stadt Aachen ab 2024 aufzunehmen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Netzwerk Mobilitätswende Region Aachen (NEMORA)

Die StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen einschließlich der Stadt Aachen gestalten im engen Schulterschluss die zukünftige Mobilität in der Region. Um die enormen Herausforderungen zur Realisierung und damit auch Finanzierung der regionalen Mobilitätswende zielorientiert zu begleiten, wurde das Netzwerk Mobilitätswende in der Region Aachen (NEMORA), vormals AG Innovation, gegründet. Die regionalen Zukunftsfelder „starke ÖPNV-Achsen“, „Mobilstationen und Multimodalität“ und „regionale Radinfrastruktur“ werden in eigenständigen Arbeitsgruppen weiterentwickelt. Begleitet wird deren Arbeit durch eine AG Finanzierung, in der neue Finanzierungsmöglichkeiten erörtert werden.

 

Die Ziele und Strukturen des Netzwerks Mobilitätswende Region Aachen (NEMORA) wurden bereits am 09.12.2021 dem Mobilitätsausschuss (damals noch unter dem Arbeitstitel AG Innovation) vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24459.

Zuletzt wurde der NEMORA Jahresbericht am 23.03.2023 im Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26658.

Der Jahresbericht sowie die dazugehörige Vorlage wurde innerhalb des Netzwerks erarbeitet und gleichlautend in allen beteiligten Gebietskörperschaften in die politische Beratung eingebracht.

 

Der Jahresbericht für die Arbeit des Jahres 2023 wird im ersten Quartal 2024 vorgelegt; weitere Mustervorlagen zur Beratung der Themen Mobilstationen und regionales Radverkehrsnetz, die in allen regionsangehörigen Kommunen beraten werden, sind aktuell in Arbeit.

 

Veranstaltungshighlight in 2023 war die 3. Regionale Mobilitätskonferenz (ReMoKo) am 21.04.2023 mit der Teilnahme von fast 140 Politiker*innen, Bürgermeister*innen, Verwaltungsmitarbeitenden und Stakeholdern aus dem Bereich der Mobilität im KubIz in Alsdorf. Im Beisein des nordrhein-westfälischen Verkehrsministers Oliver Krischer wurde eine gemeinsame Absichtserklärung für die Mobilitätswende in der Region Aachen durch die anwesenden (Ober-) Bürgermeister*innen der Kommunen in der StädteRegion, des StädteRegionsrates sowie Vertreter*innen von AVV und ASEAG unterzeichnet. Auf dieser Grundlage hat sich das Netzwerk weiter entwickelt und ist Gegenstand eines kontinuierlichen Austauschs auf allen Verwaltungsebenen der beteiligten Gebietskörperschaften.

 

AG Finanzierung und solidarischer Pauschalbeitrag

In mehreren Sitzungen der AG Finanzierung wurde beraten, wie im Rahmen von NEMORA bei Bedarf kurzfristig finanzielle Mittel für beispielsweise die Beauftragung von Gutachten o.ä. bereitgestellt werden könnten. Das Vorhalten flexibler Haushaltsmittel im NEMORA-Projekt würde zudem die Chancen erhöhen, im Einzelfall auch von kurzfristig aufgelegten Förderprogrammen zu profitieren, da für die Finanzierung der erforderlichen Eigenanteile bereits Mittel zur Verfügung stünden.

 

Aus diesen Überlegungen heraus wurde die Idee entwickelt, im Rahmen eines Solidarmodells Pauschalansätze in den Haushalten der einzelnen Kommunen anzulegen. Dieser Ansatz wurde bereits auf der ReMoKo 2023 in Alsdorf vorgestellt und in der AG Finanzierung ein Solidarbeitrag von 0,20 €/Einwohner und Jahr als gemeinsamer Vorschlag formuliert.

 

Durch die Stadt Aachen muss danach ein Betrag von rd. 50.000 € jährlich zur Verfügung gestellt werden und für das Gesamtprojekt stünden aus allen beteiligten Kommunen dann insgesamt ca. 110.000 € zur Verfügung.

Die Nutzung soll mit Blick auf die Folgejahre evaluiert werden.

 

Seitens der Fachverwaltung wurde dazu ein entsprechender Haushaltsansatz unter dem PSP-Element 4-120201-925-1 „Projekt NEMORA“ in die Ergebnisplanung ab 2024 angemeldet. Die Verfügbarkeit der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushalts.

 

In der Sitzung des NEMORA Lenkungskreises am 13.11.2023 wurde die Idee vom Leiter der AG Finanzierung, Herr Geulen (AVV), vorgestellt und einstimmig von den anwesenden BürgermeisterInnen und dem Städteregionsrat begrüßt und angenommen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

4-120201-925-1 Projekt NEMORA

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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