Entscheidungsvorlage - FB 45/0464/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses dem Rat der Stadt Aachen, den Baubeschluss zu der Baumaßnahme „Erweiterung des Schulgebäudes Rhein-Maas-Straße 2, 52066 Aachen“ entsprechend der Vorlage zu fassen.

 

  1. Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Baubeschluss zu der Baumaßnahme „Erweiterung des Schulgebäudes Rhein-Maas-Straße 2, 52066 Aachen“ entsprechend der Vorlage zu fassen.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss zu der Baumaßnahme „Erweiterung des Schulgebäudes Rhein-Maas-Straße 2, 52066 Aachen“ entsprechend der Vorlage.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Ausgangslage

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 20.08.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Rahmenplanung gemäß Leistungsphase 0 zu den in der Ausschusssitzung vorgeschlagenen Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen an dem Inda Gymnasium, dem Rhein-Maas-Gymnasium, dem Couven Gymnasium und dem St. Leonhard Gymnasium weiterzuführen.

 

Diese Rahmenplanungen (Lph 0) wurden dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 27.04.2021 vorgestellt. Dieser hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen im Rahmen der Umstellung der städtischen Gymnasien von G 8 auf    G 9 gemäß der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI fortzuführen.

 

Dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung und dem Planungsausschuss wurde in dessen Sitzungen am 17.08.2023 bereits die Entwurfsplanung und Kostenberechnung vorgestellt. Aus haushalterischen Gründen beauftragten die Ausschüsse die Verwaltung zunächst, die Planung gemäß der Leistungsphasen 4 bis 6 HOAI fortzuführen. Die Fassung des Baubeschlusses kann nun, nach Aufnahme der Mittel im Haushaltsplanentwurf 2024 ff., erfolgen.

Änderungen zu der Entwurfsplanung der Kostenberechnung haben sich in der Zwischenzeit nicht ergeben, so dass auf eine erneute detaillierte Vorstellung und Präsentation in der Sitzung verzichtet wird.

 

 

2. Bauliche Maßnahme am Rhein-Maas-Gymnasium

Die Verwaltung hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro Hahn Helten Architektur mit der Fortführung der Planung (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) am Rhein-Maas-Gymnasium, Rhein-Maas-Straße 2, 52066 Aachen beauftragt. Zusätzlich wurde für die Planung der Fachklassen Biologie das Büro Kommunalplan P + S GmbH beauftragt.

 

Es ist vorgesehen, den Verwaltungs-NW-Trakt um ein Geschoss aufzustocken. Hierdurch entstehen vier Klassenräume, ein Ersatzklassenraum, drei Kursräume, zwei Differenzierungsräume, ein Multifunktionsraum und ein offenes Lernzentrum.

Zudem erfolgt im Erdgeschoss eine Sanierung der Biologieräume (zwei Unterrichträume, eine Biologiesammlung und eine Biologievorbereitung).

Aufgrund der Dachkonstruktion ist eine Sanierung des Lehrerzimmers erforderlich. Hierfür wird ein Container zur Auslagerung des Lehrerzimmers während der Bauzeit geschaffen. Weitere Auslagerungen sind nicht erforderlich. Im Übrigen wird auf die Vorlage FB 45/0403/WP18 der Ausschusssitzungen vom 17.08.2023 (ASW und PLA) verwiesen.

 

 

 

 

3. Kosten

Die Gesamtkosten ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 10.274.000 €. Die Gesamtprojektsumme inklusive einer Kostenvarianz, Risikokosten und Betriebsausstattung beläuft sich gemäß Kostenberechnung auf rd. 12.321.000 €.

Die Summe der Betriebsausstattung beträgt schätzungsweise 428.377 €.

Die Details der Ausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung auf der Basis von Erfahrungswerten und ersten Kalkulationen bislang nur geschätzt werden.

 

Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme wurden zum Haushaltsplan 2024 ff. angemeldet.

 

 

4. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der genannten Baumaßnahme, wie dargestellt, aus. Sie empfiehlt die beschriebene Erweiterungsbaumaßnahme umzusetzen.

Der Baubeschluss ist durch den Rat der Stadt Aachen, in dessen Sitzung am 13.03.2024 zu fassen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

5-030104-900-00100-991-2 – Belastungsausgleich G8 / G91; 68110000

5-030104-900-00100-991-2 – Belastungsausgleich G8 / G92; 78150000

5-030104-900-00100-991-3 – Baul. Maßn. für G93; 78650000

5-030104-900-02300-900-1 – Ausstattung für G94; 78350000

 

 

 

Investive Auswirkungen

Teil-ansatz

2024

Fortg. Teilansatz 2024

Teilansatz 2025 ff.

Fortg. Teilansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

2.204.1001

2.204.1001

2.204.1001

2.204.1001

Auszahlungen

0

0

2.204.1002

9.688.5003

428.4004

2.204.1002

9.688.5003

428.4004

12.321.000

12.321.000

Ergebnis

0

0

-10.116.900

-10.116.900

-10.116.900

-10.116.900

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortg. Ansatz 2024

Ansatz

2025 ff.

Fortg. Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

428.400

428.400

0

721.800**

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

-428.400

-428.400

0

-721.800

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

**Die Folgekosten in Höhe von 721.800 aus Zinsen (rd. 232.700 € = Durchschnitt über gesamte Laufzeit von 35 Jahren bei Annahme von 3,5%), Abschreibungen (rd. 339.800 € über Nutzungsdauer von 35 Jahren), Instandhaltungsaufwand (142.700 €) sowie Verwaltungskosten (6.600 €) werden nach Fertigstellung der Maßnahme jährlich anfallen. Zusätzliche Betriebskosten wurden nicht mit in die Folgekosten eingerechnet. Zudem wurden keine Preissteigerungen in den Folgejahren unterstellt.

 

 

 

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Planungskosten aller Gymnasien waren in Vorjahren insgesamt 3.000.000 € hinterlegt. Die darüber hinaus gehende investive Mittelbereitstellung für die Umsetzung erfolgte mit der Haushaltsplanung 2024 ff.

Es handelt sich um eine pflichtige Maßnahme zur Erfüllung des Anspruchs auf G9.

Anteilige Mittel des Belastungsausgleiches sind bei vorliegender Maßnahme, sowie der Maßnahme am Couven-Gymnasium berücksichtigt.
Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

x

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

x 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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