Entscheidungsvorlage - FB 56/0367/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, das Projekt „SCHLAU“ der Aids-Hilfe Aachen in 2024, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024, mit einer Zuwendung in Höhe von 34.200 Euro zu fördern.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag der Fraktionen Grüne und SPD Nr. 314/18 vom 24. Januar 2023 wurde die Verwaltung unter anderem beauftragt, die im Bereich der LGBTQIA+-Beratung tätigen Organisationen zu unterstützen und Leistungsvereinbarungen mit Ihnen abzuschließen (Anlage 1). Eine erste Leistungsvereinbarung konnte in 2023 nach entsprechendem Beschluss des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 07. Dezember 2023 mit dem Rainbow e.V. Aachen abgeschlossen werden. Diese Leistungsvereinbarung schließt die vergleichsweise kleineren Förderungen von „trans*unity“ (ehemals TX Aachen), „SHALK“, Queerreferat an den Aachener Hochschulen e.V. und Rainbow Sports e.V. mit ein. Die übrigen im Kontext „Queeres Leben“ beabsichtigten Förderungen des Jahres 2024 müssen aus tatsächlichen Gründen noch im Wege der Erteilung von Zuwendungsbescheiden gewährt werden. Die bereits begonnene Prüfung der Verwaltung, in welchen weiteren Fällen der Abschluss von Leistungsvereinbarungen in Betracht kommt, wird in 2024 fortgesetzt. (Anmerkung: Diese Prüfung wird generell für die im Produktbereich des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration als freiwillige Leistungen erfolgenden Förderungen vorgenommen und nicht auf alleine die im Bereich der LGBTQIA+-Beratung tätigen Organisationen beschränkt. Dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie wird dazu zu gegebener Zeit vorgelegt werden.)

 

Im Haushalt 2024 sind 125.000 Euro zur Förderung von queeren Organisationen, einschließlich der   Durchführung des CSD (siehe dazu gesonderte Vorlage) eingeplant. Davon entfallen 65.000 Euro auf die mit dem Rainbow e.V. abgeschlossene Leistungsvereinbarung, sodass für weitere Förderungen einzelner Projekte 60.000 Euro verbleiben.

 

Gemäß den Beratungen des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie Sitzungen in seinen Sitzungen vom 19. Januar und 28. September 2023 sind die einzelnen zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen/Projekte/Organisationen dem Ausschuss zur jeweiligen Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Aids-Hilfe Aachen e.V. hat mit ihrem Antrag vom 20. Oktober 2023 bez. des Projekts „Schlau“ (Anlage 2) für 2024 einen Förderbedarf in Höhe von insgesamt 68.352,27 Euro angemeldet, wobei dieser je hälftig bei der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen beantragt wird, somit hier zur Beschlussfassung stehend 34.200 Euro. Im Einzelnen wird auf die zum Antrag eingereichte Projektbeschreibung verwiesen. Im Falle der Beschlussfassung gemäß Beschlussvorschlag verbleiben ausreichende Mittel Euro für die Förderung des CSD 2024 gemäß gesonderter Vorlage.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen:

Unter PSP-Element 4-050101-970-1 wurden bereits mit dem Haushaltsplan 2023 für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 125.000 Euro zur Förderung von queeren Organisationen eingestellt. Dieser Ansatz ist unverändert in die Haushaltsplanung 2024 eingegangen. Die Finanzierung der Förderung von „SCHLAU“ in 2024 erfolgt entsprechend aus diesem Ansatz. Zur Verteilung der Mittel siehe Näheres unter den Erläuterungen.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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