Entscheidungsvorlage - FB 68/0163/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt, aufgrund fehlender verkehrlicher Notwendigkeit keine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Schmithofer Straße zwischen den Ortstafeln Walheim und Schmithof vorzunehmen. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Bezirksfraktion Kornelimünster/Walheim beantragt mit Schreiben vom 22.03.2005, bei der Verwaltung eingegangen am 25.10.2005, die Geschwindigkeit im freien Stück der Schmithofer Straße zwischen den Ortslagen Walheim und Schmithof auf 70 km/h zu beschränken.

 

Nach § 41 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung und den zu Z. 274 „zulässige Höchstgeschwindigkeit“ ergangenen Verwaltungsvorschriften sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen dort angeordnet werden, wo die bestehenden Straßenverhältnisse bei den bisher erlaubten Höchstgeschwindigkeiten zu nicht mehr hinnehmbaren Gefahrensituationen oder Unfällen geführt haben. Dieser Umstand kann für die Schmithofer Straße im genannten Abschnitt in übereinstimmender Auffassung mit der Kreispolizeibehörde keineswegs bestätigt werden. Da andererseits sowohl aus Sicht der Bundesbürger als auch nach Meinung der Verkehrsexperten ohnehin bereits deutlich mehr Verkehrsschilder im öffentlichen Straßenraum stehen, als die Kraftfahrer aufnehmen können, sollten zusätzliche Beschilderungen kritisch überprüft und nicht großzügig und ohne sachliche Notwendigkeit angeordnet werden. Bei dieser kritischen Überprüfung ist eine Notwendigkeit für die beantragte Beschilderung nicht gegeben.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat in ihrer Sitzung am 15.02.2006 entgegen dieser Verwaltungsmeinung dem Verkehrsausschuss einstimmig empfohlen, die Schmithofer Straße im Teilstück zwischen den Ortslagen Walheim und Schmithof auf eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, höchstens jedoch 70 km/h zu begrenzen.

 

Die Verwaltung hält weiterhin an ihrer Rechtsauffassung fest, dass ein Anlass für eine Beschränkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nicht besteht. Die Sichtverhältnisse sind im angesprochenen Teilabschnitt ideal, da die Straße gradlinig verläuft und keine Fahrbahnrandparker die Sicht für die wenigen Ziel- und Quellverkehre beeinträchtigen. Für die wenigen dort verkehrenden Fußgänger stehen ausreichend breite Gehwege zur Verfügung. Örtliche Anlässe für Querungsvorgänge sind nicht gegeben. Die Unfalllage ist äußerst unauffällig. Insofern empfiehlt die Verwaltung weiterhin, auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen mangels gegebener Notwendigkeit zu verzichten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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