Kenntnisnahme - FB 56/0369/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Einleitung

Durch die aufgrund des Angriffskrieges gegen die Ukraine entstandene Energiekrise und Teuerungsrate galt es, den Bürger*innen der Bundesrepublik mit geringen Einkünften schnellstmöglich eine spürbare Entlastung zu bringen, so dass bereits im September 2022 den Bezieher*innen von Wohngeld ein einmaliger Heizkostenzuschuss gezahlt wurde. Zu Jahresbeginn 2023 wurde der sog. Heizkostenzuschuss II ausgezahlt.

 

Durch das am 01. Januar 2023 in Kraft getretene Wohngeld-Plus-Gesetz sind weitere Erleichterungen geschaffen worden. Gegenstand der Novelle war die Ausweitung der bisherigen Mietstufen von bisher vier auf sieben, sowie die Anhebung der Einkommensgrenzen. Dadurch sollte das durchschnittliche Wohngeld von bisher 190,- EUR auf 370,- EUR steigen und die Anzahl der berechtigten Haushalte von bisher ca. 600.000 auf rd. 2 Millionen ansteigen. Ferner wurden als Bestandteil des Wohngelds eine Klimakomponente und ein dauerhafter Heizkostenzuschuss eingeführt.

 

  1. Personalsituation

Aufgrund der prognostizierten Verdreifachung der Anspruchsberechtigten wurde zu Jahresbeginn 2023 ein zweites Wohngeldteam mit zehn Stellen und einer Teamleitung geschaffen, jedoch sind bis heute knapp zwei Stellen unbesetzt. Aufgrund des Fachkräftemangels wurde das Anforderungsprofil insbesondere auf kaufmännische Berufe ausgeweitet. Das neue Personal musste, da es sich vornehmlich um verwaltungsfremdes Personal handelte, zunächst eingearbeitet und geschult werden. Die zweite Teamleitung konnte erst zum 01. September 2023 ihren Dienst aufnehmen, nachdem zwei vorherige Auswahlverfahren erfolglos blieben.

 

Die Sachbearbeiter*innen, die noch nicht vollständig eingearbeitet sind, führen lediglich ein anteiliges Sachgebiet, so dass aktuell ein Fallbestand von 280 Fällen auf eingearbeitete*n eine*n Sachbearbeiter*in in Vollzeit entfällt. Noch im Juni 2023 lag dieser Bestand bei 480 Fällen. Im Jahresverlauf haben 17 neue Mitarbeiter*innen ihren Dienst in der Wohngeldstelle aufgenommen. Auch waren sieben Personalabgänge im Betrachtungszeitraum zu verzeichnen, davon zwei Kündigungen während der Probezeit. Neben einer Teamleitung kann damit nur noch auf zwei sehr erfahrene Mitarbeiterinnen zurückgegriffen werden, alle anderen Mitarbeiter*innen wurden ab frühestens 2020 eingestellt.

 

Zusätzlich wurde, um einem erhöhten Informationsbedarf der Bevölkerung begegnen und Arbeitsabläufe effektiver gestalten zu können, eine Infostelle mit sechs Mitarbeitenden befristet geschaffen. Neben persönlichen Vorsprachen und Telefonaten sind sie für Vorbereitungsarbeiten der Wohngeldanträge zuständig und prüfen Unterlagen auf Vollständigkeit, fordern fehlende Unterlagen an und erfassen die Grunddaten in der Fachanwendung. Im Jahr 2023 wurden in dieser Infostelle insgesamt 8450 Kontakte aufgezeichnet, die ungefähr zu gleichen Teilen auf persönliche Vorsprachen und Telefongespräche entfielen. Mithin wurde die Sachbearbeitung um durchschnittlich 163 Kontakte pro Woche entlastet. Die Infostelle ist befristet bis zum 31. Dezember 2024 eingerichtet.

 

Abschließend ist festzustellen, dass die zwei Wohngeldteams mit einem Soll von 19 Stellen und 1,77 unbesetzten Stellen nunmehr nahezu vollständig besetzt sind.

 

  1. Antragszahlen

Im Bereich der Stadt Aachen war bereits seit September 2022 aufgrund der medialen Bewerbung des Wohngeld-Plus-Gesetzes ein erhöhtes Antragsaufkommen zu verzeichnen. Lag die Zahl der Anträge im Jahr 2021 („Normaljahr“) noch bei 2661, stieg die Anzahl im Jahr 2022 auf 3370 und lag im Jahr 2023 bei 3892 Anträgen.

Monat

2020

2021

2022

2023

2024

Januar

 

181

262

723

 

Februar

 

209

253

353

 

März

 

434

302

292

 

April

 

191

200

285

 

Mai

 

172

204

275

 

Juni

335

208

180

275

 

Juli

281

168

229

232

 

August

248

237

260

229

 

September

247

201

418

201

 

Oktober

209

213

407

340

 

November

279

258

335

450

 

Dezember

211

189

320

237

 

Gesamt:

1810

2661

3370

3892

0

 

Die Fachanwendung konnte erst ab Ende März 2023 die Gesetzesänderungen mit den dazugehörigen Parametern verarbeiten, so dass die Mehrzahl der Anträge erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden konnte. Bereits Mitte März 2023 konnten automatisiert die Erhöhungen der Wohngeldbezieher*innen ausgezahlt werden, deren Bewilligungszeitraum sich in das Jahr 2023 erstreckte. Dies betraf ca. 900 Fälle.

 

Stark verändert hat sich die Anzahl der unbearbeiteten Anträge. Der Höchststand der Antragsrückstände war im März 2023 mit 2000 erreicht und sinkt seither kontinuierlich. Gleichwohl befanden sich bei Jahresende noch 1360 Anträge in Bearbeitung. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Antrag liegt bei ca. fünf Monaten.

 

  1. Moratorium

Im Zeitraum Januar bis Juni 2023 bestand ein Moratorium für Bezieher*innen von Leistungen aus den Rechtskreisen SGB II und SGB XII, so dass weder Neuantragsteller*innen, noch im laufenden Leistungsbezug stehende Menschen auf die eventuell vorrangige Leistung des Wohngelds verwiesen werden durften. Erst bei einem auslaufenden Bewilligungszeitraum und einem Antrag auf Weiterbewilligung waren die vorrangigen Leistungen zu prüfen und ein Wechsel des Rechtskreises zu veranlassen.

 

Zwar wurden durch die Bundesregierung 380.000 bundesweite Rechtskreiswechsler prognostiziert, davon 200.000 aus dem Rechtskreis SGB II, jedoch war lediglich ein milder Anstieg der Anträge mit dazugehörigen Erstattungsansprüchen zu verzeichnen. Das Jobcenter StädteRegion Aachen konnte leider keinerlei Angaben über die mutmaßliche Anzahl der Rechtskreiswechsler machen, da in den Leistungsfällen jeweils eine manuelle Berechnung des Wohngeldanspruches hätte erfolgen müssen.

Zudem gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 13. September 2023 die Fortschreibung der Regelsätze ab dem Jahr 2024 bekannt. Diese steigen in einem Umfang, dass eine unklare Anzahl von Bezieher*innen von Wohngeld u.U. nicht mehr über ein bedarfsdeckendes Einkommen verfügen und wieder in den Bezug von Transferleistungen fallen dürften. Auch die Erhöhung des Mindestlohns und der Hinzuverdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte ab 01. Januar 2024 könnten in Einzelfällen zu einem Wegfall des Wohngelds führen.

 

  1. Bilanz der Bezirksämter:

 

Die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Wohngeldreform hat in allen Bezirksämtern zu einer -teils deutlich- erhöhten Fallzahl geführt.

 

Fallzahlenentwicklung (bearbeitete Fallstände) in den Bezirken (prozentualer Zuwachs in Gegenüberstellung der Fallzahlen des Jahres 2022):

BA 1: 50,95 %

BA 2: 130,06 %

BA 3: 64,77 %

BA 4: 52,04 %

BA 5: 71,18 %

BA 6: 100 %

 

Bedingt durch die Tatsache, dass die Umstellung des EDV-Verfahrens erst im Monat März 2023 aktiv geschaltet wurde, war in einer Vielzahl von Fällen die vorläufige Bewilligung erforderlich, welche eine nochmalige Bearbeitung des Einzelfalles nach endgültiger Aktivierung des Verfahrens erforderlich machte; dies führte zu Mehraufwänden in der täglichen Sachbearbeitung.

 

Auch wenn seitens des FB 11 versucht wurde, den ermittelten, zusätzlichen Personalbedarf zeitnah zu besetzen, führte die Personalgewinnung in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten, da das Bewerberpotential sowohl hinsichtlich der Quantität als auch hinsichtlich der Qualität überschaubar war und somit die vorhandenen Stellen teils heute noch nicht vollumfänglich besetzt sind.

Die Einarbeitungszeit der neuen Mitarbeitenden stellte ebenfalls ein Hindernis im Zuge der Antragsbearbeitung dar, so dass derzeit von einer mittleren Bearbeitungszeit von ca. 2-3 Monaten auszugehen ist.

 

Trotz der Schwierigkeiten stellen die Bezirke fest, sich auf einem guten Weg zu befinden, die Ansprüche der Antragstellenden zeitnah zu prüfen und bescheiden zu können, was in erheblichem Maß auch darauf zurückzuführen ist, dass die mit der Bearbeitung betrauten Kollegen und Kolleginnen in höchstem Maß motiviert sind.

 

  1. Fazit Fachbereich 56

 

Obwohl die Rückstandssituation der Wohngeldstelle immer noch angespannt ist und insgesamt auf ein Jahr zurückgeblickt werden kann, das aufgrund der Gesetzesänderung und der daraus resultierenden Erwartungshaltung der Antragstellenden einerseits, andererseits aufgrund der herausfordernden Personalsituation insgesamt sehr unruhig war, geht die Wohngeldstelle zuversichtlich in das Jahr 2024. Es ist feststellbar, dass die erforderliche Laufruhe einkehrt und die Kolleg*innen sich nunmehr verstärkt um ihr Kerngeschäft kümmern können.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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