Kenntnisnahme - FB 68/0164/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Krauthausener Straße 53-83, Markierung eines Fahrbahnrandparkstreifens;Antrag der FDP-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 13.02.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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11.05.2006
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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11.05.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, auf die Markierung eines Fahrbahnrandparkstreifens vor den Häusern Krauthausener Straße 55-63 sowie 77-83 zu verzichten. Statt dessen sind die dort ordnungswidrig parkenden Verkehrsteilnehmer durch den Einsatz der Überwachungskräfte zu einem ordnungsgemäßen Parken zu veranlassen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Krauthausener Straße ist als Kreisstraße 13 im Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Aachen enthalten und dient neben dem Anliegerverkehr auch dem Durchgangsverkehr mit Bussen und LKW als Verbindung zwischen Brand und Stolberg. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Steinbruch, der Ziel- und Quellverkehr mit LKW erzeugt. Außerdem befährt die Buslinie 15 die Krauthausener Straße.
Beim Ausbau im Jahre 1990 wurde die Krauthausener Straße mit einer 6 m breiten Fahrbahn ausgestattet, die im Bereich der Häuser 67 und 71 auf ca. 50 m Länge mit einem baulichen Parkstreifen versehen und hier auf 4,75 m Fahrbahnbreite eingehängt wurde. In diesem Straßenstück ist ein Begegnungsverkehr zwischen PKW und größeren LKW bzw. Bussen nicht möglich, sodass bei auftretendem Gegenverkehr die Fahrzeuge von Stolberg jeweils vor der Engstelle warten müssen. Die ASEAG kann mit der jetzigen kurzen Engstelle leben, spricht sich aber gegen eine Verlängerung der Engstelle durch die beantragten zusätzlichen Fahrbahnrandparkstreifen auf insgesamt 200 m aus.
Aufgrund der Randlage Krauthausens ist das Fußgängeraufkommen äußerst gering und resultiert weitgehend aus den angrenzenden Wohnhäusern. Die Fußgänger aus Stolberg-Dorf sind weitestgehend in Richtung Stolberg orientiert. Wanderer nutzen häufig die asphaltierten Wirtschaftswege an Krauthausen vorbei. Dementsprechend ist das bis heute praktizierte aufgeschulterte Parken auf dem 2 m breiten Gehweg unter Gewährleistung eines mindestens 1,0 m breiten Restgehweges von den Anwohnern nicht bemängelt worden. Außerdem sind es die Anwohner selbst bzw. deren Besucher und Familienangehörige, die entsprechend parken. Sollte es die Anwohner z.B. mit Kinderwagen oder Kleinkinder auf Fahrrädern stören, würden es die Anwohner untereinander klären können bzw. könnte durch den Einsatz der städtischen Überwachungskräfte das unerlaubte aufgeschulterte Gehwegparken zunächst mit Höflichkeitszetteln und ggf. anschließend mit gebührenpflichtigen Verwarnungen abgestellt werden.
Der Bezirksvertretung Aachen-Brand wurde diese Form des Abstellens des ordnungswidrigen Gehwegparkens angeboten, von der Bezirksvertretung jedoch wegen Störung des Nachbarschaftsfriedens abgelehnt.
Die von der FDP-Bezirksfraktion beantragte und von der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 15.03.2006 unterstützte Fahrbahnrandmarkierung soll nach Auffassung der Bezirksvertretung die Anwohner ermutigen, am Fahrbahnrand ihre Fahrzeuge abzustellen, weil hierdurch eine höhere Sicherheit des geparkten Fahrzeuges vor Beschädigungen erwartet wird. Das Fahrbahnrandparken ist bereits jetzt die zugelassene Parkordnung, sodass keine Veränderung der Rechtssituation durch die Markierung erzielt würde. Bei fehlenden geparkten Fahrzeugen in diesem Bereich von insgesamt 200 m würden Kraftfahrzeuge jedoch die Parkstreifenmarkierung regelmäßig überfahren, weil sie mit der verbleibenden Restfahrbahnbreite von 4,20 m im Begegnungsverkehr nicht auskommen. Dies hebt die Schutzwirkung des Parkstreifens weitgehend auf.
Weiterhin legt die Straßenverkehrsordnung vor § 39 fest, dass Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch andere vorhandene oder gleichzeitig angeordnete Verkehrszeichen erreicht werden, nicht anzuordnen sind. Da das Fahrbahnrandparken als Grundparkordnung in der Krauthausener Straße bereits gilt, würde die Markierung eine solche bereits bestehende Regelung lediglich wiederholen.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass noch erhebliche Markierungsüberhänge aus dem Jahr 2005 umzusetzen sind und mit dem äußerst begrenzten Haushaltsansatz 2006 lediglich diese Überhänge sowie abgefahrene Markierungen auf Hauptkreuzungen oder stark befahrenen innerstädtischen Verkehrsachsen aufgefrischt werden können, ist eine Umsetzung der Markierung für die Krauthausener Straße in der nächsten Zeit nicht zu erwarten.
Deshalb sollte auf die kostenpflichtige Markierung eines bereits jetzt bestehenden Rechtszustandes verzichtet werden sollte. Statt dessen sind die Falschparker durch Höflichkeitszettel zum ordnungsgemäßen Fahrbahnrandparken anzuhalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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986,7 kB
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(wie Dokument)
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435,9 kB
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