Kenntnisnahme - FB 14/0185/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Damit Meldungen verschiedenster Anliegen, insbesondere Vorfälle in den Bereichen Mobbing, sexueller Belästigung oder von Compliance-Verstößen, eine standardisierte Vorgehensweise aufweisen und anonym erfolgen können, wurde bereits in 2021 das digitale Projekt „Vertraulich!“ (vertraulich.aachen.de) umgesetzt, so dass meldende Personen sich jederzeit über einen geeigneten anonymisierten Zugang an eine Vertrauensperson wenden können. Diese Vorgehensweise geht über die gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) vom 31.05.2023 (BGBl.2023 I Nr. 140) hinaus. Nach diesem besteht keine Verpflichtung, Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen.

 

Die im Rahmen des Projektes „Vertraulich!“ für verschiedene Themenfelder zuständigen Vertrauenspersonen sind in u.a. folgenden Bereichen beschäftigt:

Fachbereich Personal und Organisation, Fachbereich Rechnungsprüfung, Fachbereich Recht, Personalrat, Fachbereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit, Gleichstellungsbüro, Datenschutz, Informations- und IT-Sicherheit sowie in einem Sozialraumteam.

 

Diese Vertrauenspersonen wurden entsprechend geschult und die über den Meldekanal erhaltenen Informationen werden diskret und vertraulich behandelt. Die einschlägigen Bestimmungen des HinSchG werden hierbei beachtet.

 

Laut statistischer Auswertung für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 12.11.2023 wurden über den anonymen Chat insgesamt 22 Anliegen gemeldet, u.a. Korruption und Bestechung (1), unerlaubte Nutzung von städt. Eigentum (1) sowie Belästigung (2). Weitere Themenbereiche sind u.a. Krankheit (5), emotionale Belastung (4), Konflikt (3) und Kommunikation (2). Hierbei wurden in der Stadtverwaltung Aachen weitere Themenbereiche aufgenommen, die über die Anforderungen des HinSchG hinausgehen.

Hieraus können sich insofern – insbesondere bei strukturellen Defiziten im internen Kontrollsystem – außerplanmäßige Prüfungen ergeben, über die bei einem erheblichen Umfang im Rechnungsprüfungsausschuss berichtet wird.

 

Die hinweisgebenden Personen erhalten innerhalb von höchstens 48 Stunden (werktags) eine Rückmeldung über den Eingang der Meldung, so dass die Stadtverwaltung Aachen auch hier über die gesetzliche Vorgabe des HinSchG hinausgeht, welches gemäß § 17 HinSchG eine Rückmeldung spätestens nach 7 Tagen fordert.

 

Die Einhaltung der Verpflichtungen nach dem HinSchG ist gesetzlich vorgeschrieben und wird seitens der - mit dem jeweiligen Sachverhalt betrauten - Vertrauenspersonen beachtet.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

   X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

            X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

    X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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