Entscheidungsvorlage - FB 61/0839/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung der Bauwerke Kaninsberg und Durchgang Kirchweg (Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Aachen-Haaren);hier: Planungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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21.02.2024
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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29.02.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Haaren empfiehlt dem Planungsausschuss, den Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Bauwerke Kaninsberg und Durchgang Kirchweg zu fassen
Der Planungsausschuss beschließt die Entwurfsplanung zur Umgestaltung der Bauwerke Kaninsberg und Durchgang Kirchweg.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Planungskontext
Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um die Aufwertung von zwei Bestandsbauwerken: zum einen um eine Autobahnbrücke (in der Baulast der Autobahn GmbH), gelegen am Kaninsberg, zum anderen ist die Rede von einem bestehenden Gebäudedurchstich im Erdgeschoss an der Alt-Haarener Str. 155/157 (siehe Anlage 1).
In ihrer räumlichen Einordnung ist die Autobahnbrücke vor allem als nord-östlicher Ortseingang in den Stadtteil Haaren zu verstehen. Der Durchgang Kirchweg wird im Besonderen durch seine unmittelbare Nähe zur Kirche St. Germanus und dem bald neu gestalteten Kirchenumfeld geprägt.
Bei beiden Projekten geht es um die Gestaltung von bestehenden Bauwerken. Durch einen gezielten Eingriff sollen diese Baustrukturen aufgewertet werden und somit dem sie umgebenden Raum eine neue Identität geben. Der dafür zu wählende Gestaltungsansatz kann vereinfacht unter der Begrifflichkeit „Kunst am Bau“ zusammengefasst werden. Dabei geht es konkret darum, bei den bestehenden Bauwerken durch eine Gestaltung der Oberflächen (oder Teilflächen) eine positivere Wahrnehmung bei Passant*innen und anderen Verkehrsteilnehmer*innen zu erzeugen. Die bauliche Substanz soll dabei, insbesondere in ihrer statischen Funktion, unberührt bleiben. Somit wird im Kern ein Ansatz gewählt, der sich um den gekonnten und effektvollen Einsatz von Licht(-installationen), Farben und Motiven sowie um Installationen/Skulpturen (z.B. Lochbleche) an den Bauwerksoberflächen dreht.
Das Grundkonzept
Die Gestaltung der zwei Unterführungen in Aachen-Haaren bietet eine gute Gelegenheit, die Umgebung künstlerisch aufzuwerten, dabei lokale Themen aufzugreifen und so für Bürger*innen und auch Besucher*innen einen nachhaltigen Eindruck zu produzieren. Die beiden Standorte, eine Autobahnunterführung und eine Unterführung unter einem Wohnhaus, mögen zwar auf verschiedenen Ebenen sehr unterschiedlich sein, sollen im Konzept jedoch durch das gemeinsame Thema “Wasser” vereint werden: Der Haarbach, der namensgebend für den Ortsteil ist - zudem Gegenstand von Initiativen zur Renaturierung ist und so großes Interesse bei den Bürger*innen genießt - bildet das Herzstück des Konzepts und dient als Inspiration für die künstlerische Inszenierung.
Die entstehende Lichtverschmutzung soll mit den Grundsätzen des Ratsantrag der Fraktion Die Linke (Nr. 088/18) im Einklang stehen, welcher unter dem Titel "Lichtverschmutzung reduzieren – Dark-Sky-Kommune Sachstand & Handlungsempfehlungen" im Fachbereich Klima und Umwelt im Jahr 2022 veröffentlicht wurde. Neben einer zeitlichen Begrenzung der Beleuchtung sollen ausschließlich LED-Leuchtmittel mit einer Farbtemperatur von maximal ≤3000 K Verwendung finden, was zu einer Verbesserung für den Tier- und Pflanzenschutz sowie einer Verbesserung der wohnhygienischen Bedingungen für die Bürger*innen führen soll.
Entwurf Durchfahrt Kirchweg
In der Lichtinstallation unter dem Wohnhaus wird der Verlauf des Haarbaches auf besondere Art und Weise aufgegriffen. Hierbei werden Lichtelemente sowie ein besonderer Materialmix aus Metall und Kunststoff verwendet, um eine besondere Atmosphäre zu schaffen. Das Spiel von Licht und Schatten, entlang des auf einer abstrakten Karte nachempfundenen Haarbaches, schafft ein Zusammenspiel zwischen Kunst, Technik und Natur.
Die Installation bringt die fließende Bewegung des Wassers zum Ausdruck und lädt die Betrachter ein, die historische und fortwährende Bedeutung des Haarbaches im Stadtteil und den anliegenden Gebieten zu erkunden und zu reflektieren. Die Gestaltung verbindet somit in gewisser Weise Vergangenheit und Zukunft des Stadtteils und symbolisiert den Wunsch nach einer lebendigen und natürlichen Umgebung für kommende Generationen. Die Wahl nachhaltiger Materialien kommentiert zudem das Bestreben nach einer Renaturierung des Baches, einer generellen ökologischen Verantwortung und einer möglichst harmonischen Verbindung zwischen Mensch, Kunst und Umwelt (siehe Anlage 2).
Die Planung für die Lichtinstallation an der Durchfahrt wird durch das beauftragte Büro laufend mit der Eigentümerin des Gebäudes abgestimmt.
Zur Vermeidung von Lichtverschmutzung sollen wie oben dargestellt ausschließlich LED-Leuchtmittel mit einer Farbtemperatur von maximal ≤3000 K Verwendung finden. Beim Durchgang Kirchweg wird eine Farbe <3000 K erfüllt. Bei diesem Bauwerk wird nur das an den Haarbach darstellende Lichtelement betont, die größere Lichtfläche bleibt < 3000 K.
Entwurf Ortseingang Kaninsberg
Für die Autobahnunterführung wird durch eine “reine” Lichtinstallation der Eindruck von seicht fließendem Wasser erzeugt. Die Lichtstrahlen ziehen hierbei schon von weitem eine gewisse Aufmerksamkeit auf sich, schaffen aber dennoch eine Atmosphäre der Ruhe und Harmonie, um nicht Gefahr zu laufen, zu sehr vom Verkehrsgeschehen abzulenken.
Zusätzlich wird vorgeschlagen, das Brückenbauwerk von beiden Seiten mit einem Schriftzug zu bestücken. Die Aussage „Alles fließt“ unterstreicht dabei wörtlich die Thematik des Haarbachs und bietet gleichzeitig aber eine Interpretationsvielfalt in verschiedene Richtungen, was durchaus die Neugier des/der Betrachter*in zusätzlich wecken soll.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden verkehrlichen Belastung an der Alt-Haarener Straße infolge der Sperrung der A 544 wird die Verwendung des Schriftzuges als optionaler Baustein vorgeschlagen. Während der Sperrzeit wird die Verwaltung die Rückstausituation im Bereich der Autobahnunterführung beobachten. Darauf aufbauend soll über die Installation des Schriftzuges noch abschließend beraten werden.
Insgesamt wird durch diese Neuinszenierung aus einem funktionalen Brückenbauwerk eine definierte und somit selbstständige Einfahrtssituation in den Bezirk geschaffen (siehe Anlage 3).
Die Planung für die Lichtinstallation an der Autobahnunterführung wird durch das beauftragte Büro laufend mit Autobahn GmbH abgestimmt, für Februar ist ein weiterer Abstimmungstermin geplant.
Zur Vermeidung von Lichtverschmutzung sollen wie oben dargestellt ausschließlich LED-Leuchtmittel mit einer Farbtemperatur von maximal ≤3000 K Verwendung finden.
Beim Bauwerk Kaninsberg soll durch die Lichtinstallation in Gänze der Eindruck von fließendem Wasser erzeugt werden. Es soll eine möglichst warme Atmosphäre kreiert und nicht ausschließlich Kaltweiß und Blau verwendet werden. Die Abteilung Immissions- und Klimaschutz im Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36/700) weist darauf hin, nicht die gesamte Lichtinstallation am Kaninsberg in einer Lichtfarbe >3000 K zu gestalten. Die genaue Lichtfarbe wird im Rahmen der weiteren Konkretisierung gemeinsam mit der Abteilung Immissions- und Klimaschutz beraten werden. Ziel ist es, einerseits den Aspekten eines vorbeugenden Immissionsschutzes Rechnung zu tragen, andererseits die gewünschte stadträumliche Wirkung durch die Lichtinstallation im Sinne der vorliegenden Entwurfsplanung zu erzielen.
Gegenwärtig kann aus artenschutzrechtlicher Sicht eine Nutzung des Brückenbauwerks als Lebens- oder Fortpflanzungsstätte für Fledermäuse und/oder Vögel bzw. weiterer Tiergruppen nicht ausgeschlossen werden. Hierzu soll eine umfängliche Artenschutzvorprüfung Aufschluss über den tatsächlichen Bestand im Umfeld des Brückenbauwerks geben. Die Prüfung soll ab Mitte/Ende Mai 2024 beginnen und im Herbst 2024 enden.
Ausblick und Umsetzung
Für beide Bauwerke kann nach erwartetem Erhalt des Förderbescheides im Herbst 2024 die Ausschreibung von Bauleistungen erfolgen. Eine Umsetzung am Durchgang Kirchweg ist Ende 2024 geplant, für die Lichtinstallation Kaninsberg ab Jahresbeginn 2025. Die Zeitplanung wird aktuell noch weiter hinsichtlich Vergabeprozessen, Lieferzeiten, etc. konkretisiert.
Dem beauftragten Büro wurde von Beginn an verdeutlicht, dass durch die Umsetzung der Lichtinstallation am Kirchweg keine baustellenbedingten Beeinträchtigungen für die Alt-Haarener Straße entstehen dürfen. Die Belastungssituation vor Ort wird nach Inkrafttreten der Sperrung der A 544 zu beobachten sein und auf dieser Basis Möglichkeiten und Lösungen für die Umsetzung gefunden werden (z.B. Nachtarbeit).
Kosten und Finanzierung
Für die Umsetzung der Maßnahme werden zum jetzigen Zeitpunkt Gesamtkosten von 350.155 € kalkuliert.
Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.
Im Rahmen der 5. Förderstufe des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Aachen-Haaren wurde für den Durchgang Kirchweg sowie den Ortseingang Kaninsberg Ende Oktober 2023 ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht und wird entsprechend mit einer Bewilligung für das 3. Quartal 2024 gerechnet. Der Fördersatz beträgt 80 %, der Eigenanteil liegt entsprechend für die Stadt Aachen bei 20 %.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts
| JA | NEIN |
| |||||||
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausfüh-rungsbeschluss vorbehalten.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
| X |
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
X |
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Erläuterungen zur Klimarelevanz
Die geplanten Maßnahmen zur Umgestaltung der beiden Bauwerke in Aachen-Haaren sind mit Bezug auf die Klimarelevanz als geringfügig negativ zu betrachten.
Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen sicherlich unvermeidbare
CO2- Emissionen. Gleichzeitig kommt es durch den Umbau zu einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Haarbach als Naturraum.
Eine Abmilderung erfolgt jedoch durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Recyclingmaterialien z.B. für die Nachbildung des Bachlaufes am Kirchweg. Ebenso ist ein positiver Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO2- Emissionen durch die neue Beleuchtung unter Verwendung neuester Technologien zu erwarten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
4,6 MB
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3
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
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