Entscheidungsvorlage - FB 61/0862/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Schönauer Friede Verkehrsberuhigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Entscheidung
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20.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, mit der Umsetzung eines Berliner Kissens zur Verkehrsberuhigung im Bereich Schönauer Friede Nr. 55-59 und der Aufnahme der Maßnahme in die Liste der Kleinmaßnahmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Anlass
Mit dem Bürgerantrag im Mai 2023 (Anlage 1) ist die Überprüfung von geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen im verkehrsberuhigten Bereich Schönauer Friede beantragt worden. Der Bürgerantrag wurde am 13.06.2023 im Bürgerforum (https://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=119532#searchword) diskutiert. Geschwindigkeitsmessungen ergaben, dass von Seiten der Verwaltung eine Überprüfung auf Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erforderlich ist.
- Vorstellung der Maßnahmenüberprüfung
Die Straße Schönauer Friede ist ein verkehrsberuhigter Bereich, in dem die gängigen infrastrukturellen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt sind. Trotz der Anlage von Fahrbahnversätzen und Fahrbahneinengungen wurden im Abschnitt Haus-Nr. 53-59 nicht unerhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt (vgl. Anlage 2). Dieser Bereich der Straße hat eine Verteilerfunktion in die anliegenden Sackgassen, sodass hier mehr Fahrzeuge (durch-)fahren als in den anderen Straßenabschnitten. Möglicherweise ist dies einer der Gründe dafür, dass es hier zu häufigeren Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt. Aufgrund der Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen sind weitere, geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen vorzusehen:
1) Zusätzliche Verschwenkungen: Eine Möglichkeit ist, die Abstände der Verschwenkungen durch z.B. alternierendes Parken zu verringern, sowie den Versatz zu vergrößern und somit die gefahrene Geschwindigkeit weiter zu reduzieren. Im Bereich der Schönauer Friede ist dies ohne großen baulichen Aufwand nicht möglich, da in verkehrsberuhigten Bereichen nur dort geparkt werden darf, wo dies ausdrücklich erlaubt ist, z.B. durch einen Materialwechsel im Bodenbelag. Spürbare Geschwindigkeitsreduktionen durch Verschwenken in einem verkehrsberuhigten Bereich mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 6-10 km/h zu erreichen, bedarf sehr intensivem baulichen Aufwand, da die Anordnung einerseits sehr eng sein muss und andererseits trotzdem noch das Durchfahren von größeren Fahrzeugen von Feuerwehr und Müllentsorgung möglich bleiben muss. Dies würde für diesen Bereich der Straße Schönauer Friede wahrscheinlich dazu führen, dass Teile des Baumbestands nicht erhalten werden könnten.
Kosten und Zeitaufwand wären um ein Vielfaches größer als bei den Varianten unter 2). Deswegen wird dieser Ansatz für den Bereich Schönauer Friede nicht weiterverfolgt.
2) Punktuelle Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, in diesem Fall Berliner Kissen, können eingesetzt werden, wenn die gängigen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung nicht ausreichend erfolgreich sind. Diese können entweder als bauliche Maßnahme durch Anheben von Teilbereichen des gesamten Straßenbelags, oder indem Kunststoffelemente aufgeschraubt und/oder verklebt werden, ausgebildet werden.
Der gepflasterte Belag der Straße Schönauer Friede und die Lage im Kronentraufbereich der Bäume machen bauliche Eingriffe (auch die im geringen Umfang, wie es bei einer aufgepflasterten Bodenschwelle ist) teuer und aufwändig (vermutlich 15.000-20.000 € Baukosten, zusätzlich zu dem erhöhten Planungsaufwand). Es müsste zum Schutz der Wurzeln mit Saugbagger oder von Hand gearbeitet werden.
Ein Berliner Kissen aus Kunststoffelementen ist kostengünstiger (ca. 4.000 €) und weniger zeitintensiv in Planung und Ausführung. Auf einem Pflasterbelag ist das Aufschrauben und Aufkleben zwar schwieriger als auf Asphalt, trotzdem ist eine solche Maßnahme in diesem Bereich der Straße Schönauer Friede möglich.
- Einschätzung und Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt den Einbau eines Berliner Kissen aus Kunststoffelementen (siehe Anlage 3), da die Vorteile dieser Ausführungsvariante deutlich überwiegen. Der Umsetzungsaufwand ist aufgrund der geringeren Kosten und des deutlich geringeren Planungsaufwands deutlich kleiner als bei einer umbaubasierten Maßnahme. Das Berliner Kissen ist an dieser Stelle besser als z.B. Verschwenkungen geeignet, um die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs zu reduzieren.
Das Berliner Kissen wird in den Abmessungen 2,70 x 2,00 m quer zur Fahrtrichtung mittig eingebaut. Seitlich bleiben jeweils ca. 1,10 m Abstand zum Parkstreifen bzw. zum Beginn der Grünanlage, um den Radverkehr passieren zu lassen. Durch die Querlage zur Fahrtrichtung müssen alle Fahrzeuge den höchsten Punkt des Berliner Kissens überfahren und somit kann eine maximale Geschwindigkeitsreduzierung erzeugt werden. Die Höhe von 6,5 cm stellt beispielsweise für städtische Entsorgungsfahrzeuge kein Problem dar.
Auf eine Beschilderung kann verzichtet werden, da durch die reduzierte Geschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich davon auszugehen ist, dass das Berliner Kissen rechtzeitig wahrgenommen wird.
- Kosten und Finanzierung
Für die Ausführung des Berliner Kissens ist mit einem Kostenaufwand von 4.000 € inkl. Liefer- und Einbaukosten zu rechnen. Mittel stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, bei PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ zur Verfügung.
- Weiteres Vorgehen
Der Einbau des Fertigteils bedarf keinen weiteren Planungsaufwand, sodass das Vorhaben umgehend in die Kleinmaßnahmenliste aufgenommen werden kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | ||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 287.356,85* | 287.356,85 | 510.000 | 510.000 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 287.356,85 | 287.356,85 | 510.000 | 510.000 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||
PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 119.424,62** | 119.424,62 | 210.000 | 210.000 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 71.179,19 | 71.179,19 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 190.603,81 | 190.603,81 | 330.000 | 330.000 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||
*Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 210.000 € zuzüglich Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 77.356,85 €
** Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 70.000 € zuzüglich Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 49.424,62 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Für die Maßnahme können keine messbaren Auswirkungen auf Klimaschutz bzw. die Klimafolgenanpassung benannt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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284,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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250,6 kB
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