Entscheidungsvorlage - FB 61/0862/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, mit der Umsetzung eines Berliner Kissens zur Verkehrsberuhigung im Bereich Schönauer Friede Nr. 55-59 und der Aufnahme der Maßnahme in die Liste der Kleinmaßnahmen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Anlass

Mit dem Bürgerantrag im Mai 2023 (Anlage 1) ist die Überprüfung von geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen im verkehrsberuhigten Bereich Schönauer Friede beantragt worden. Der Bürgerantrag wurde am 13.06.2023 im Bürgerforum (https://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=119532#searchword) diskutiert. Geschwindigkeitsmessungen ergaben, dass von Seiten der Verwaltung eine Überprüfung auf Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erforderlich ist.

  1. Vorstellung der Maßnahmenüberprüfung

Die Straße Schönauer Friede ist ein verkehrsberuhigter Bereich, in dem die gängigen infrastrukturellen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt sind. Trotz der Anlage von Fahrbahnversätzen und Fahrbahneinengungen wurden im Abschnitt Haus-Nr. 53-59 nicht unerhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt (vgl. Anlage 2). Dieser Bereich der Straße hat eine Verteilerfunktion in die anliegenden Sackgassen, sodass hier mehr Fahrzeuge (durch-)fahren als in den anderen Straßenabschnitten. Möglicherweise ist dies einer der Gründe dafür, dass es hier zu häufigeren Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt. Aufgrund der Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen sind weitere, geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen vorzusehen:

1)      Zusätzliche Verschwenkungen: Eine Möglichkeit ist, die Abstände der Verschwenkungen durch z.B. alternierendes Parken zu verringern, sowie den Versatz zu vergrößern und somit die gefahrene Geschwindigkeit weiter zu reduzieren. Im Bereich der Schönauer Friede ist dies ohne großen baulichen Aufwand nicht möglich, da in verkehrsberuhigten Bereichen nur dort geparkt werden darf, wo dies ausdrücklich erlaubt ist, z.B. durch einen Materialwechsel im Bodenbelag. Spürbare Geschwindigkeitsreduktionen durch Verschwenken in einem verkehrsberuhigten Bereich mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 6-10 km/h zu erreichen, bedarf sehr intensivem baulichen Aufwand, da die Anordnung einerseits sehr eng sein muss und andererseits trotzdem noch das Durchfahren von größeren Fahrzeugen von Feuerwehr und Müllentsorgung möglich bleiben muss. Dies würde für diesen Bereich der Straße Schönauer Friede wahrscheinlich dazu führen, dass Teile des Baumbestands nicht erhalten werden könnten.

Kosten und Zeitaufwand wären um ein Vielfaches größer als bei den Varianten unter 2). Deswegen wird dieser Ansatz für den Bereich Schönauer Friede nicht weiterverfolgt.

2)      Punktuelle Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, in diesem Fall Berliner Kissen, können eingesetzt werden, wenn die gängigen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung nicht ausreichend erfolgreich sind. Diese können entweder als bauliche Maßnahme durch Anheben von Teilbereichen des gesamten Straßenbelags, oder indem Kunststoffelemente aufgeschraubt und/oder verklebt werden, ausgebildet werden.

Der gepflasterte Belag der Straße Schönauer Friede und die Lage im Kronentraufbereich der Bäume machen bauliche Eingriffe (auch die im geringen Umfang, wie es bei einer aufgepflasterten Bodenschwelle ist) teuer und aufwändig (vermutlich 15.000-20.000 € Baukosten, zusätzlich zu dem erhöhten Planungsaufwand). Es müsste zum Schutz der Wurzeln mit Saugbagger oder von Hand gearbeitet werden.

Ein Berliner Kissen aus Kunststoffelementen ist kostengünstiger (ca. 4.000 €) und weniger zeitintensiv in Planung und Ausführung. Auf einem Pflasterbelag ist das Aufschrauben und Aufkleben zwar schwieriger als auf Asphalt, trotzdem ist eine solche Maßnahme in diesem Bereich der Straße Schönauer Friede möglich.
 

  1. Einschätzung und Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt den Einbau eines Berliner Kissen aus Kunststoffelementen (siehe Anlage 3), da die Vorteile dieser Ausführungsvariante deutlich überwiegen. Der Umsetzungsaufwand ist aufgrund der geringeren Kosten und des deutlich geringeren Planungsaufwands deutlich kleiner als bei einer umbaubasierten Maßnahme. Das Berliner Kissen ist an dieser Stelle besser als z.B. Verschwenkungen geeignet, um die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs zu reduzieren.

Das Berliner Kissen wird in den Abmessungen 2,70 x 2,00 m quer zur Fahrtrichtung mittig eingebaut. Seitlich bleiben jeweils ca. 1,10 m Abstand zum Parkstreifen bzw. zum Beginn der Grünanlage, um den Radverkehr passieren zu lassen. Durch die Querlage zur Fahrtrichtung müssen alle Fahrzeuge den höchsten Punkt des Berliner Kissens überfahren und somit kann eine maximale Geschwindigkeitsreduzierung erzeugt werden. Die Höhe von 6,5 cm stellt beispielsweise für städtische Entsorgungsfahrzeuge kein Problem dar.

Auf eine Beschilderung kann verzichtet werden, da durch die reduzierte Geschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich davon auszugehen ist, dass das Berliner Kissen rechtzeitig wahrgenommen wird.

 

  1. Kosten und Finanzierung

Für die Ausführung des Berliner Kissens ist mit einem Kostenaufwand von 4.000 € inkl. Liefer- und Einbaukosten zu rechnen. Mittel stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, bei PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ zur Verfügung.

 

  1. Weiteres Vorgehen

Der Einbau des Fertigteils bedarf keinen weiteren Planungsaufwand, sodass das Vorhaben umgehend in die Kleinmaßnahmenliste aufgenommen werden kann.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

287.356,85*

287.356,85

510.000

510.000

0

0

Ergebnis

287.356,85

287.356,85

510.000

510.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

119.424,62**

119.424,62

210.000

210.000

0

0

Abschreibungen

71.179,19

71.179,19

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

190.603,81

190.603,81

330.000

330.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 210.000 € zuzüglich Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 77.356,85 €

** Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 70.000 € zuzüglich Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 49.424,62 €

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Für die Maßnahme können keine messbaren Auswirkungen auf Klimaschutz bzw. die Klimafolgenanpassung benannt werden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...