Kenntnisnahme - E 49/0079/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

 

Beschlussvorschlag Ausschuss für Schule und Weiterbildung:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

 

Beschlussvorschlag Kinder- und Jugendausschuss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Die Musikschule unterhält mit Kitas, Grund- und weiterführenden Schulen zahlreiche Bildungskooperationen. Derzeit werden in unbefristeten Projekten mit 14 Schulen und 8 Kitas dauerhaft rund 1.400 Kinder und Jugendliche erreicht. Hinzu kommen befristete Projekte an weiteren Einrichtungen (z.B. Bildungszugabe) sowie Unterricht im sog. „Drehtürmodell“. Mit diesen besonderen Angeboten erreicht die Musikschule im großen Maße auch Kinder und Jugendliche aus sog. benachteiligten Bevölkerungsschichten und leistet hier wertvolle musikalische Bildungsarbeit. So erlernen beispielsweise an der Grundschule Schönforst alle Kinder der Schule von Jahrgang 1 bis 4 ein Streichinstrument. Insgesamt beläuft sich die Reichweite der Bildungskooperationen auf rund ein Drittel der durchschnittlichen Belegungen an der Musikschule.

Die zahlreichen Projekte haben sich „historisch“ auf sehr unterschiedlicher Basis entwickelt und unterscheiden sich hinsichtlich Umfang, inhaltlicher Ausrichtung und Finanzierung teilweise deutlich. So wünschenswert diese Projekte aus inhaltlicher Sicht sind, ist durch die beschriebene Genese im Verlauf der Jahre ein in organisatorisch-administrativer Hinsicht wenig übersichtliches Konvolut entstanden.

 

Tarifierung der Bildungskooperationen

Da die jeweiligen Projekte nach Inhalt und Umfang in gegenseitiger Absprache mit den Partnern individuell auf die Bedürfnisse der Einrichtung zugeschnitten werden, werden die anfallenden Kosten je nach Projekt individuell ermittelt. Bemessungsgröße für die Tarifermittlung sind die Kosten für die sog. „Jahreswochenstunde“. Die Bemessungsgröße aus dem aktuell angewandten Tarifsystem stammt allerdings aus dem Jahre 2003.

Mit Blick auf die wirtschaftlichen Erfordernisse besteht daher dringender Handlungsbedarf. Zusätzlich ergibt sich aus der gebotenen Vereinheitlichung bei der Anrechnung von Unterrichtsdeputaten bei den jeweiligen Projekten Regelungsbedarf im Bereich der sog. Regiezeiten. Eine Neufassung steht also vor der Herausforderung, diese Ausgangslage insbesondere bei stundenplanintegrierten Bildungsprojekten zu berücksichtigen und gleichzeitig eine Tarifierung so zu gestalten, dass wünschenswerte und förderwürdige Projekte im Bestand durch zu große Kostensteigerungen nicht gefährdet werden: Denn eine kostendeckend kalkulierte Tarifierung im Verbund mit einer Bereinigung der Regiezeitenregelung würde zu Kostensteigerung bei den Kooperationspartnern von teilweise über 100% liegen und ist damit undurchführbar.

 

Lösungsvorschlag

Die vielfältigen Bezüge der Kooperationsprojekte zur sonstigen Bildungsarbeit der Musikschule bieten gute Argumente dafür, auf eine vollständige Kostendeckung zu verzichten und den Schwerpunkt auf eine „angemessene“ Tarifierung zu legen.

Kriterien für eine angemessene Tarifierung sollten sein:

-          Projekte, die nach Inhalt und Umfang Angeboten entsprechen, die nach Schulgeldordnung der Musikschule angeboten werden, sollten mindestens den gleichen Ertrag wie letztere erwirtschaften.

-          Projekte, die stundenplanintegriert während der Unterrichtszeit allgemeinbildender Schulen stattfinden, sollten sich prinzipiell der Kostendeckung annähern

-          unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. sozialer Kontext) sollte es für vorgenannte Projekte genügen, wenn eine deutlich höhere Kostendeckung als im Kernbereich der Musikschule ausgewiesen werden kann.

Nach diesen Kriterien wurde folgender Vorschlag ausgearbeitet:

1)    Die Bemessungsgröße für eine Jahreswochenstunden wird auf 2.000,- Euro festgelegt, dies entspricht einer Steigerung gegenüber der bisherigen Tarifierung um 53%.

2)    Neu eingeführt werden 2 Ermäßigungsstufen in Höhe von 15% bzw. 30%.

Für die Zuordnung zu den Ermäßigungsstufen wird folgende Festlegung getroffen:

1)    Ermäßigungsstufe 1 (15 %):
alle Kitas und Grundschulen, außerdem Projekte, die eine Vergleichbarkeit mit Angeboten der Schulgeldordnung aufweisen. Hierzu gehört z.B. der Kleingruppenunterricht in den Bläserklassen.

2)    Ermäßigungsstufe 2 (30%):
Diese zusätzliche Ermäßigungsstufe soll bei Projekten mit besonderer sozialer Indikation zur Anwendung kommen. Hierzu zählen das große Streicherklassenprojekt GGS Schönforst sowie die Gitarren- und Blockflötenklassen in der KGS Düppelstr., der KGS Michaelsbergstr. und der Montessorischule Mataréstr.

 

Auswirkungen

Die Auswirkungen des vorgeschlagenen neuen Tarifsystems für die einzelnen Kooperationspartner sind aufgrund der beschriebenen heterogenen Ausgangslage nicht einheitlich zu benennen. Im Grundsatz ergeben sich für Kooperationen im Kita- und Grundschulbereich Kostensteigerungen von durchschnittlich 25%. Im Bereich der weiterführenden Schulen liegen diese teilweise deutlich höher.

Durch die Maßnahme würde sich für die Musikschule eine Einnahmesteigerung von rund 50.000 Euro jährlich ergeben.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es wird mündlich berichtet.

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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