Entscheidungsvorlage - FB 61/0865/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Kfz-Sperre zur Verhinderung von unerlaubtem Durchgangsver-kehr zu.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Am 30. November 2022 hat die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg den einstimmigen Beschluss zur Errichtung einer Kfz-Durchfahrtssperre im Sonnenweg zur Verhinderung von unerlaubten Kfz-Durchgangsver-kehren gefasst, die Ende Juli 2023 errichtet wurde.

Seitdem ist es vor allem in der Anfangszeit zu mechanischen Beschädigungen des Sperrblocks aus Beton und der darauf angebrachten Warnmarkierungsschilder gekommen. Schließlich wurde auch der seitlich angebrachte, herausnehmbare Absperrpoller stark beschädigt und herausgeholt. E18 hat den Poller bereits insgesamt dreimal erneuert.

 

 

2. Heutige Situation

Das Betonhindernis, das zur Verhinderung des unerlaubten Durchgangsverkehrs installiert worden ist, sowie die darauf angebrachten Warnschilder haben seit dem Bau stark gelitten und bekamen innerhalb kurzer Zeit viele Schadstellen durch mechanische Beanspruchung.

Diese Beschädigungen sind u.a. darauf zurückzuführen, dass einige Falschfahrende die vorhandenen Beschilderungen und Warnhinweise weiterhin ignorierten und trotzdem versucht wurde, ob die Bodenfreiheit des eigenen Fahrzeugs ausreicht, den Betonblock zu überfahren.

Die am Hindernis vorgefundenen Schäden deuten aber darauf hin, dass auch die Fahrzeuge Schaden genommen haben und die Fahrzeugführer*innen es voraussichtlich nicht noch einmal versuchen werden, die Sperre zu überfahren. Es wurden sogar einige Fahrzeugteile in der autobahnseitigen Böschung vorgefunden. Die subjektive Wahrnehmung vor Ort ist, dass der Durchgangsverkehr deutlich nachgelassen hat bzw. fast völlig verhindert werden kann. Lediglich Fahrer*innen von Fahrzeugen mit mehr Unterbodenfreiheit, wie z.B. SUV´s, können ggf. nicht von einem Regelverstoß abgehalten werden.

Allerdings musste ebenfalls festgestellt werden, dass der seitlich für Rettungsfahrzeuge angebrachte, herausnehmbare Poller, von Unbekannten schon mehrmals entfernt wurde. Vor einiger Zeit wurde dieser Poller dann zudem so stark beschädigt (krumm gefahren), dass er nicht mehr eingesetzt werden konnte. Dieser wurde dann im Dezember 2023 durch den Aachener Stadtbetrieb (E 18) erneuert. Insgesamt hat E18 den Poller schon dreimal ersetzt. Bis der Poller wieder eingesetzt wird, nimmt der verbotene Durchgangsverkehr evtl. kurzzeitig wieder zu und es kommt zu den im Antrag genannten Beschwerden beim Bezirksamt. E18 führt an dieser Stelle allerdings keine Zustandskontrollen durch und wird erst nach eingehenden Meldungen (Anrufen, E-Mails, Eingaben im Mängelmelder etc.) tätig.

In Fahrversuchen der Feuerwehr wurde außerdem festgestellt, dass ein notwendiges Durchfahren der Sperrstelle mit Einsatzfahrzeugen nicht möglich ist. Zum einen wollen die Kfz-Führenden trotz größerer Bodenfreiheit der Feuerwehr-Fahrzeuge das Betonhindernis nicht überfahren, um Sachschäden am Fahrzeug auszuschließen und zum anderen bietet das seitliche Bankett keine ausreichende Standsicherheit, um die seitliche Umfahrung zu nutzen. Dies wurde von der Feuerwehr in der Planungsphase noch anders eingeschätzt.

 

 

3. Planung

Es ist von städtischer Seite grundsätzlich vorgesehen, die Durchfahrtssperre als mechanisches Hindernis zu erhalten und die dazu aktuell sowie zukünftig notwendigen Instandsetzungen im Sinne der gewonnenen Verkehrssicherheit in Kauf zu nehmen, da eine reine Beschilderung und Verkehrskontrollen der Polizei in der Vergangenheit unwirksam geblieben sind, um unerlaubten Durchgangsverkehr wirksam zu verhindern.

Die Feuerwehr ist im Zusammenhang mit ihren Notfallplänen zur Erreichbarkeit der parallel verlaufenden Autobahn auf die Befahrbarkeit des Sonnenweg angewiesen. Daher ist geplant, die seitliche Umfahrt der Betonsperre für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, z.B. den Hubrettungswagen, ausreichend stark in Asphaltbauweise zu befestigen. Zum Graben hin wird dieser zusätzliche Befestigungsstreifen mit Betonfertigteilen gegen Abrutschen gesichert. Der erforderliche Bereich wurde anhand der Schleppkurve des Hubrettungswagens ermittelt und mit der Feuerwehr erneut abgestimmt. Um dann das seitliche Vorbeifahren wirksamer zu unterbinden wird der bisher mit einem Dreikantschlüssel zu öffnende Poller gemäß Abstimmung mit Feuerwehr und Rettungsdienst durch einen Poller mit Zentralschließsystem ersetzt, der nur von Feuerwehr und Stadtbetrieb entfernt werden kann. Im Zuge dieser Erweiterungsmaßnahme wird das beschädigte Betonhindernis erneuert und aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit einem Kantenschutz gegen mechanische Beanspruchung geschützt.

 

 

4. Kosten und Finanzierung

Für die bauliche Umsetzung der ergänzend notwendigen Maßnahmen entstehen Kosten in Höhe von 56.600,00 €. Die Finanzierung erfolgt über das PSP-Element 5-120102-500-01800-300-1/4-120102-509-1 Sonnenweg, Entwässerung.

Mittel, die bei der Straßenbaumaßnahme im Sonnenweg bislang nicht benötigt wurden, stehen für die Umsetzung im Haushalt 2024 zur Verfügung.

 

5. Weiteres Vorgehen

Nach Zustimmung der Bezirksvertretung zur Instandsetzung bzw. Verbesserung der Hindernisumfahrt kann die Maßnahme ausgeschrieben und beauftragt werden.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP 5-120102-500-01800-300-1  Sonnenweg, Entwässerung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024*

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

258.192,81

258.192,81

0

0

0

0

Ergebnis

258.192,81

258.192,81

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP 4-120102-509-1  Sonnenweg, Entwässerung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024*

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

7.000

7.000

0

0

0

0

Ergebnis

7.000

7.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Begründung:

Durch die geplante Baumaßnahme kommt es einerseits zu CO2-Emissionen aufgrund des zu erwartenden Maschineneinsatzes und der Produktion der verwendeten Baumaterialien. Andererseits wird die Naherholungsattraktivität und Verkehrssicherheit am Sonnenweg durch diese Maßnahme erhöht und dies kann wiederum zur Reduktion von CO2-Emissionen beitragen. Eine eindeutige Bilanzierung ist jedoch nicht möglich.

Reduzieren

Anlagen

Loading...