Entscheidungsvorlage - FB 11/0175/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt vorbehaltlich weiterer Beschlüsse den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 auf der Grundlage der dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2023 (s. Anlage).

 

Zudem nimmt der Rat der Stadt die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2024 zur Kenntnis.


 

 

  Sibylle Keupen

  Oberbürgermeisterin

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Erläuterungen

Inhaltsverzeichnis

 

 

I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanes 2023

 

 I.1  Allgemeine Betrachtung

 

 I.2 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

 

 I.3  Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

 

 I.4  Stellenumwandlungen und -verlagerungen

 

 I.5  Bewertungsänderungen

 

 I.6 Gesamtbetrachtung

 

 I.7 Stellenplanentwicklung

 

 

II. Personal- und Versorgungsaufwendungen 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen

 

I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanes 2023

I.1 Allgemeine Betrachtung

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

- Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlungen und Verlagerungen von Stellen

- Bewertungsänderungen.

 

Diese Änderungen sind in der beigefügten Anlage „Dezernats- und fachbereichsbezogene Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2023“ im Einzelnen beschrieben. Ein Großteil dieser Änderungen (in der Anlage dargestellt mit Schriftbild normal) ist im Stellenplanentwurf 2024, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2024 dem Rat am 13.12.2023 und im Nachgang dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 19.12.2023 zur Beratung vorgelegt worden ist, enthalten.

Die seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2024 im Dezember 2023 darüber hinaus erforderlichen Stellenplanänderungen sind dem Ausschuss am 15.02.2024 ebenso zur Beratung und insgesamt zur Beschlussempfehlung an den Rat vorgelegt worden. Darüber hinaus hat der Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 15.02.2024 folgende Stellenplanänderungen im Allgemeinen Verwaltungsbereich empfohlen:

 

Stelleneinrichtungen

- 2,0 Stellen für Schulsozialarbeit im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, FB 45

- 1,0 Stelle zur Förderung regenerativer Energien im Fachbereich Klima und Umwelt, FB 36

- 1,0 Stelle für Biodiversität in der Landwirtschaft und Ernährung im Fachbereich Klima und Umwelt, FB 36

 

Zudem hat der Personal- und Verwaltungsausschuss der Verwaltung den Prüfauftrag für die Behandlung in der Sitzung des Finanzausschusses am 05.03.2024 erteilt, zur Betreuung von (außer-)schulischen Veranstaltungen Stellenkapazitäten vorzusehen. Die Verwaltung hält hiernach verbunden mit einem weiteren Prüfbedarf der Entwicklung in den nächsten Jahren für erforderlich:

 

-                      1,5 Stellen (kw 2027) für Hilfshausmeister*innen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule,

 FB 45 

 

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplan 2023 gesamtstädtisch saldiert 73,0 Mehrstellen.

 

 

Bereich

Stelleneinrichtungen

Stelleneinsparungen

saldiert

  1.      Allgemeine Verwaltung

118,0

(davon 18,0 kw)

39,5

(davon 34,0 kw)

+  78,5

  1.    regio iT

 

 

        0,0

  1. Aachener Stadtbetrieb

1,0

1,5

   -    0,5

  1. Gebäudemanagement

 

2,0

   -    2,0

  1.   Volkshochschule

 

 

        0,0

  1. Stadttheater und Musikdirektion

 

1,0

-            1,0

  1. Kulturbetrieb

 

2,0

   -    2,0

  1. Eurogress - Aachen

 

 

        0,0

Mehrstellen (STPL 2023 : STPL 2024)

119,0

46,0

+ 73,0

 

Nachstehend werden die Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2023 dargestellt.

 

I.2 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

Seit der Aufstellung des Stellenplanes 2023 sind im gesamtstädtischen Bereich insgesamt 119,0 Stellen, davon 118,0 in der Allgemeinen Verwaltung und 1,0 in den Eigenbetrieben, einzurichten. Im allgemeinen Verwaltungsbereich handelt es sich um Planstellen, die nach organisatorischer Prüfung als Ergebnis des alljährlichen Stelleneinrichtungsverfahrens berücksichtigt wurden. Den Stelleneinrichtungen stehen 46,0 Stelleneinsparungen gegenüber (vgl. I.3).

 

Zu den 119,0 neu einzurichtenden Planstellen gehören u.a. 18,0 befristete Stellen, davon 9,5 Projektstellen im Bereich des FB 02, FB 60 und FB 61 und Dez. VII, die nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind. Eine zusätzliche Projektstelle im FB 01 wird zu 90% gefördert, für den Eigenbeitrag von 10% werden Haushaltsmittel beantragt. Bei der drittmittelgeförderten Projektstelle im FB 01 handelt es sich um eine Stelle zur Koordination der kommunalen Entwicklungspolitik 2024-2026. Auf den FB 02 entfallen eine halbe Stelle für das bereits bestehende Projekt „Akzente 4.0“, 2,0 Stellen für das Projekt „Vision 2025 + Modellstandort für urbane Produktion Phase II“, 1,5 Stellen für das Projekt „SolAixQ – Solar lernen im Aachener Quartier“, eine halbe Stelle zur Durchführung des Projektes „E 6 – Ecosystems for Extended lifetime of End-of-use Electrical and Electronic Equipment“ sowie 1,5 Stellen für das Projekt „Care for Sustainable Innovation (CSI)“. Ebenfalls enthalten sind insgesamt 1,5 Stellen im FB 60 und Dezernat VII für das Projekt „CoLab“ sowie 2,0 Stellen im FB 61, je eine zur Umsetzung des neuen Denkmalschutzgesetzes und für das Projekt „KomIT“.

 

Im Übrigen werden aufgrund festgestellter dauerhafter Bedarfe die kw-Vermerke an 46,0 Planstellen aufgehoben und an 23,5 befristeten Stellen verlängert, hierunter eine Projektstelle. Die Aufhebung bzw. Verlängerung bestehender sowie die Anbringung neuer kw-Vermerke beinhaltet keine Veränderung des Stellensolls.

 

Das Stellenplanverfahren sieht seit seiner Optimierung zum Stellenplan 2017 vor, für außerordentliche dringende Bedarfe, die eine frühzeitige Verfügbarkeit von zusätzlichem Personal bei absehbarer Stellenausweitung notwendig machen, unterjährige Behandlungen im Personal- und Verwaltungsausschuss bis hin zum Rat der Stadt zu ermöglichen. Hiervon wird nur in wenigen Einzelfällen Gebrauch gemacht.

So hat der Rat in seiner Sitzung am 07.06.2023 unter Berücksichtigung des anvisierten Ausbaus an Betreuungsplätzen die Einrichtung von zwei halben Mehrstellen für Erzieher*innen in den Offenen Ganztagsschulen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) unterjährig beschlossen. Da die zusätzlichen Gruppen jedoch im Schuljahr 2023/2024 nicht realisiert werden konnten, werden die beantragten zwei halben Stellen auf aktuellen Hinweis von FB 45 hin nicht benötigt und somit nicht im Stellenplan 2024 abgebildet, was sich erst im Nachgang zur zweiten Lesung ergeben hat.

 

Die Begründungen der Stelleneinrichtungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

I.3  Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

Gesamtstädtisch können insgesamt 46,0 Stellen eingespart werden, davon 39,5 in der Allgemeinen Verwaltung sowie 6,5 Stellen in den Eigenbetrieben. Die Einsparung von 34,0 Stellen, davon 7,0 Projektstellen, ist auf die Realisierung von kw-Vermerken zurückzuführen.

 

Die Begründungen der Stelleneinsparungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

I.4 Stellenumwandlungen und -verlagerungen

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt. Die Umwandlungen sind wegen Stellenwiederbesetzungen durchzuführen.

 

Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind sowohl infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich als auch auf die Neuzuordnung von Planstellen bzw. -anteilen - aus haushaltsrechtlichen Gründen - zu anderen Produktbereichen zurückzuführen.

Hierunter fallen in diesem Jahr insbesondere die mit der Bildung des Fachbereiches Digitale Verwaltung und IT-Steuerung verbundenen Stellenverlagerungen von FB 11 zu FB 15.

 

Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll nicht und sind damit stellenplanneutral.

 

I.5 Bewertungsänderungen

Die in den Anlagen aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.

Die Bewertungsänderungen führen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.

 

 

I.6 Gesamtbetrachtung

Unter Berücksichtigung der in der Anlage dargestellten Veränderungen und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 demnach wie folgt ab:

 

Bereich

 

Beamte / Beamtinnen

Tariflich Beschäftigte

insgesamt

 

 I. Allgemeine Verwaltung

1.251,0

2.701,0

3.952,0

 

 II. regio iT

11,0

 

11,0

 

 III. Aachener Stadtbetrieb (E 18)

12,0

*

12,0

 

 IV. Gebäudemanagement (E 26)

12,0

*

12,0

 

 V. Volkshochschule (E 42)

3,0

*

3,0

 

 VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47)

3,5

*

3,5

 

 VII. Kulturbetrieb (E 49)

11,0

*

11,0

 

 VIII. Eurogress – Aachen (E 88)

0,0

*

0,0

 

 Summe

1.303,5

2.701,0

4.004,5

 

 

* Die Planstellen der Tariflich Beschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenüber dem Stellenplan 2023 sind - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gesamtstädtisch

73,0 Mehrstellen zu verzeichnen:

 

 Stellenplan 2023

3.931,5

 lt. Ratsbeschluss 01.02.2023

 

+  69,5

 lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 19.12.2023

 (1. Lesung)

 Stellenplanentwurf 2024

4.001,0

 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes in

 den Rat 13.12.2023                            

 

-  2,0

 lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 15.02.2024

 (2. Lesung)

 

+ 4,0

 lt. Empfehlung PVA 15.02.2024

 

+ 1,5

Ergebnis des Prüfauftrags im PVA (vorbehaltlich Behandlung im Finanzausschuss 05.03.2024)

 Stellenplan 2024

4.004,5

 

 

 

I.7 Stellenplanentwicklung

Seit 2019 hat sich die Anzahl der Planstellen in der Allgemeinen Verwaltung (ohne Eigenbetriebe

und regio iT) wie folgt entwickelt:

 

 

 

II. Personal- und Versorgungsaufwendungen

Laut Haushaltsplanentwurf 2024 belaufen sich die Aufwendungen für den Personalkostenverbund (PKV) auf insgesamt 325.664.300 € für das Jahr 2024.

 

Von dem Gesamtbetrag in Höhe von 325.664.300 € entfallen 274.515.000 € auf Personal- und

51.149.300 € auf Versorgungsaufwendungen. 

 

Den Versorgungsaufwendungen stehen Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 14.231.000 € gegenüber.

 

In den vorgenannten Personalaufwendungen sind die Personalkosten für 1,5 Stellen für Hilfshausmeister*innen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, FB 45, bereits berücksichtigt, vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung im Rahmen der Veränderungsnachweisung (Finanzausschuss). Soweit im Nachgang weitere finanzielle Anpassungen erforderlich werden, sind diese für die Veränderungsnachweisung (Finanzausschuss) angemeldet worden und somit in den o.a. Zahlen nicht enthalten.

 

Ergänzend ist zu erwähnen, dass die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind. Es handelt sich hierbei überwiegend um Drittmittel finanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von rd. 11,7 Mio. € für das Jahr 2024.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

nachrichtlich:

Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2024 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

 

Grundsätzlich ist die Bedeutung der Stellenplanveränderungen für den Klimaschutz nicht ermittelbar.

Bei Stelleneinrichtungen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sowie der Mobilitätswende und für den Strukturwandel ist jedoch eine positive Relevanz für den Klimaschutz zu erwarten.

 

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Anlagen

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