Entscheidungsvorlage - FB 36/0362/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), Maßnahme 5.1, Förderprogramm zur Altbausanierung; Anpassung der Förderrichtlinie 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
|
Entscheidung
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20.02.2024
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●
Erledigt
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|
Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.03.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz stimmt den Ausführungen der Verwaltung und
- Weiterentwicklung der Förderung im Bereich Gebäudedämmung
- Anpassung der Förderung im Bereich Gebäudetechnik
zum 01.04.2024 zu.
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
- Weiterentwicklung der Förderung im Bereich Gebäudedämmung
- Anpassung der Förderung im Bereich Gebäudetechnik
zum 01.04.2024 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Rat der Stadt Aachen hat am 19.05.2021 die Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude beschlossen.
Die Ausarbeitung der vorgeschlagenen Änderungen wurde in Zusammenarbeit mit altbau plus e.V. entwickelt. Zudem wurde ein Arbeitskreis mit der StädteRegion Aachen gebildet, um die Förderprogramme von Stadt und StädteRegion soweit wie möglich aneinander anzugleichen. Die StädteRegion fördert die Gebäudehülle bisher nicht, daher waren Anpassungen nur im Bereich der Gebäudetechnik möglich. Der Vorschlag enthält bereits die mit der Städteregion abgestimmten Ergebnisse.
- Bestandteile der Förderrichtlinie bis Ende 2023
Im Rahmen der Förderrichtlinie wurden energiesparende Maßnahmen in bauaufsichtlich genehmigten, privaten Gebäuden zu Wohnzwecken sowie in gemischt genutzten Gebäuden mit Gewerbe- und Wohneinheiten (mindestens 50 % zu Wohnzwecken genutzt) innerhalb des Stadtgebietes gefördert (nur Bestandsgebäude).
Gefördert wurden Maßnahmen an der Gebäudehülle (8.1):
• Dämmung Außenwand
• Dämmung Außenwand im Denkmal
• Dämmung Dach
• Dämmung oberste Geschossdecke
• Dämmung Kellerdecke
• Innendämmung
• Kerndämmung
• Austausch Fenster
• Austausch Fenster im Denkmal
• Austausch Haustür
Maßnahmen an der Gebäudetechnik (8.2):
• Heizungstausch und Optimierung der Wärmeverteilung
• Anschluss an ein Wärmenetz und Optimierung der Wärmeverteilung
• Heizlastverteilung
• Nachrüstung von Lüftungsanlagen
Bonus für sinnvolle Kombinationen von Maßnahmen (8.3):
• Bonus umweltfreundliche Dämmmaterialien
• Bonus ganzheitliche Maßnahmen
• Bonus Wärmepumpe in Kombination mit Solar-Förderung AC
• Bonus KFW Effizienzhaus 55
• Bonus Abschied Gas-Etagenheizung
- Aktueller Stand Förderprogramm Gebäude
Die Anfragen zu städtischen Fördermitteln und Antragszahlen im Förderprogramm entwickeln sich seit Start im Mai 2022 positiv (siehe unten). Die Beratungsanfragen bei den beratenden Stellen in Aachen (altbau plus e.V., Verbraucherzentrale) zur Förderung sind weiterhin hoch. Die Entwicklung der Antragszahlen ist bedingt durch die unsichere Lage der Energieversorgung und politischen Diskussionen auf Bundesebene schwankend. Vor allem im Bereich der Gebäudetechnik kamen zeitweise sehr viele Anträge zur Heizungserneuerung. Insgesamt überwiegt jedoch mit über 3 Mio. Euro an bewilligtem Fördervolumen die Gebäudedämmung den Bereich der -technik um etwa das Doppelte (vgl. Abb. 1).
Insgesamt wird die Förderung mittelweile sehr gut angenommen und hat sich in Aachen etabliert.
Entwicklung der Antragszahlen
Antragszahlen 2021 (Antragszeitraum 19.05.2021 – 31.12.2021)
Anträge 35
Fördervolumen 235.663,60 €
Antragszahlen 2022 (Antragszeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022)
Anträge 410
Fördervolumen 1.853.412,95 €
Antragszahlen 2023 (Antragszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023)
Anträge 547
Fördervolumen 2.598.289,59 € (Stand 20.01.2024 sind noch 75 Anträge aus 2023 zu bearbeiten)
Fördervolumen in Anträgen insgesamt 4.687.366,14 €
Investitionsvolumen der geförderten Maßnahmen 47.391.293,03 €
Abbildung 1: Verteilung der Fördersummen nach Förderbausteinen (Stand 15.01.2024)
- Inhaltliche Änderungen
In diesem Abschnitt sind geplante inhaltliche Änderungen, die zukünftig in der Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude enthalten sein sollen. Der Vorschlag des Fachbereichs berücksichtigt die Änderungen an der Förderkulisse des Bundes (BEG). Von der BEG-Förderung werden hohe Zuschüsse zur Erneuerung der Wärmeversorgung der Gebäude ausgeschüttet. Unter Berücksichtigung der Möglichkeit zur Kumulierung der BEG Förderung (Bund) und der kommunalen Förderung der Stadt Aachen, ist es daher nicht sinnvoll als Stadt die Wärmeversorgung in der Breite mit hohen Zuschüssen zu fördern. Der Vorschlag fokussiert sich daher auf die Weiterentwicklung der Förderung im Bereich der Gebäudedämmung und einer sinnvollen Ergänzung zur BEG-Förderung im Bereich der Gebäudetechnik.
Die Abbildung 2 mit den Fördersätzen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) ab 01.01.2024 finden sie im Anhang zur Vorlage auf Seite 2.
- Weiterentwicklung der Förderung im Bereich Gebäudedämmung
Für den Bereich der Gebäudedämmung schlägt der Fachbereich 36 vor, die Inhalte der bestehenden Förderung weiterzuentwickeln und an die Förderkulisse des Bundes (BEG EM) anzupassen. Die bereits geförderten Maßnahmen bleiben bestehen, jedoch entfällt zukünftig die 2-stufige Förderung, so dass pro Maßnahme nur noch eine Qualitätsstufe gefördert wird.
Die von der Stadt Aachen geforderten Effizienzwerte werden an die BEG-Förderung angepasst, um eine bessere Kumulierung der Bundesförderung und Förderung der Stadt AC zu gewährleisten.
Der Fokus der Förderung der Maßnahmen zur Dämmung wird stärker auf nachhaltige Materialien gelegt, um hier weitere Anreize zu setzen. Im Einzelnen bedeutet dies:
- Erdölbasierte Dämmstoffe (wie bspw. Dämmstoffe aus Polystyrol und Polyurethan) sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.
- Die Förderung konventioneller Dämmstoffe ohne die geforderten Zertifikate der Nachhaltigkeit (wie bspw. Mineraldämmwolle) werden noch für einen Übergangszeitraum bis Ende 2026 mit 20 €/m² gefördert.
- Nachhaltige Dämmstoffe mit den geforderten Zertifikaten sind:
- Zertifizierung mit dem natureplus®-Qualitätszeichen,
- Prüfsiegel des Instituts für Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR),
- Prüfzeichen vom Österreichischen Institut für Baubiologie und -ökologie,
- Gelistet bzw. empfohlen durch den Fachhandelsverbund öko+,
- oder nachgewiesen gleichwertige Produkte,
bekommen im Vergleich zur alten Förderung einen Aufschlag von 10 €/m² und werden mit 50 €/m² gefördert.
Der zuvor nur als Bonus vergebene Aufschlag für nachhaltige Dämmstoffe ist hier bereits eingerechnet und wird im Vorschlag als jetzt neue Förderstufe dargestellt. Hierdurch sollen noch deutlichere Anreize gesetzt werden nachhaltige Materialien verstärkt einzusetzen.
Nach 2026 soll die Förderung nur noch auf die nachhaltigen Dämmstoffe beschränkt werden. Konventionelle Dämmstoffe fallen dann ebenfalls aus der städtischen Förderung. Der Industrie und dem Gewerbe sollen hiermit ein klares Zeichen und die Möglichkeit zur Weiterentwicklung ihres Portfolios gegeben werden.
Die Förderung von Fenster und Türen wird entsprechend der Dämmung überarbeitet und an die Förderkulisse des Bundes (BEG EM) angepasst.
Die Förderstufen werden so ausgestaltet, das mit dem Erreichen der geforderten Effizienzwerte eine Förderung von 50 €/m² von der Stadt Aachen ausgezahlt wird. Bei Verwendung von Holz für die Rahmen aus nachgewiesen Nachhaltiger Waldwirtschaft steigt die Zuwendung auf 150 €/m². Zusätzlich zum Austausch von Fenstern und Türen wird auch die Ertüchtigung als eine sinnvolle Alternative in die Förderung aufgenommen und ebenfalls mit 50 €/m² gefördert.
Die Boni für die Kombination von Dämmmaßnahmen und das Erreichen des KFW 55 Standard bleiben bestehen und werden jetzt dem Förderbaustein Gebäudehülle direkt zugeordnet. Die Förderung der Kombination von drei Maßnahmen aus dem Bereich Dämmung wird für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser um jeweils 500 € erhöht, um die Anreize der gleichzeitigen Umsetzung mehrerer Maßnahmen weiter zu erhöhen.
Die Abbildung 3 mit der Übersicht aller geplanten Fördermaßnahmen des Förderbausteins Gebäudehülle des Förderprogramm energiesparende Maßnahmen im Gebäude der Stadt Aachen 2024 finden sie im Anhang zur Vorlage auf Seite 3.
- Anpassung der Förderung im Bereich Gebäudetechnik
Der Bund hat seine Förderung (BEG EM), wie bereits beschrieben, zum 01.01.2024 grundlegend überarbeitet. Mit der angepassten Förderung werden von Seiten des Bundes bis zu 70 % Förderung auf eine neue Heizungsanlage gewährt. Auch wenn die Mehrheit der Antragsteller nicht von dem Einkommensbonus des BEG profitieren wird, sind Förderhöhen von 50 % und mehr für Antragsteller mit selbstgenutzten Wohnraum nach heutigem Stand zu erwarten. Das BEG lässt eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen von bis zu 60 % zu und zieht eine Förderung darüber hinaus von der Zuwendung durch das BEG EM wieder ab.
Eine weitergehende pauschale Förderung des Heizungstausches ist daher aus Sicht des Fachbereiches 36 nicht mehr sinnvoll und entfällt im aktuellen Vorschlag. Der Vorschlag wurde so konzipiert, dass die städtische Förderung die Förderkulisse des BEG sinnvoll ergänzt und Maßnahmen fördert, die im BEG weniger Berücksichtigung finden.
Die Optimierung und Verbesserung bestehender Heizungsanlagen oder Maßnahmen zur Vorbereitung des Heizungssystem auf erneuerbare Energien fallen nicht unter die durch das BEG EM besonders hoch geförderten Maßnahmen und sollten daher weiterhin durch die städtische Förderung unterstützt werden.
Die Heizlastberechnung zur Bestandsaufnahme und Analyse des Veränderungsbedarfs an einem bestehenden Heizungssystem zur Transformation auf erneuerbare Energien bleibt mit einer Förderquote von 50 % erhalten.
Die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung, wird nicht mehr in Verbindung mit dem Heizungstausch gefördert, da diese in der städtischen Förderung entfällt. Dafür wird die Heizungsoptimierung als neue geförderte Einzelmaßnahmen in die städtische Förderung aufgenommen. Die Maßnahme fördert 30 % der Kosten und orientiert sich an den Vorgaben des BEG zur Effizienzverbesserung.
Der Wärmenetzanschluss bleibt als Fördermaßnahme erhalten. Der Zuschuss wird auf 3000 € angehoben um den gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen. Die Förderung über eine Pauschale ist für Aachen sinnvoll, da die Anschluss-Kosten durch die STAWAG aktuell den Kunden nicht in Rechnung gestellt, sondern über den Wärmepreis refinanziert werden. Sollte die STAWAG ihren Kunden in Zukunft den Anschluss in Rechnung stellen, würden die Kosten, wie bei einem dezentralen Wärmeerzeuger, über die BEG EM Förderung förderfähig.
Die Solarthermie ist eine sinnvolle Ergänzung für Heizungsanlagen im Bestand. Auch in Kombination mit Wärmepumpen kann die Solarthermie zur Verbesserung der Effizienz und des Energieverbrauchs beitragen. Die Solarthermie wurde bislang im Förderprogramm Solar der Stadt Aachen gefördert. Aufgrund der Kombinationsmöglichkeiten und Einbindung in das Heizungssystem wird die Förderung in dieses Förderprogramm vorgeschlagen. Die Nachrüstung solarthermischer Anlagen in bestehenden Heizungssystemen soll mit 30 % der Bruttokosten gefördert werden. Solarthermische Anlagen in neuen Heizungssystemen werden über das BEG EM gefördert.
Die Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bleibt in der Überarbeitung erhalten. Die Anforderungen wurden der BEG EM angeglichen und die Förderkonditionen vereinfacht. Für dezentrale Lüftungsanlagen werden pauschal 300 € gezahlt und maximal 1500 € je Wohneinheit. Für zentrale Lüftungsanlagen werden pauschal 1500 € pro versorgte Wohneinheit gezahlt.
Der bereits bestehende Bonus Abschied Gas-Etagenheizung wird fortgeführt und dem Förderbaustein Gebäudetechnik zugeordnet. Die Förderkonditionen bleiben bestehen und werden dahingehen erweitert, dass der Bonus, falls der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist, nur mit entsprechendem Anschluss an das Wärmenetz gewährt wird. Hier wird, sobald diese vorliegt, eine Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung der Stadt hergestellt.
Der Bonus zur BEG-Förderung für vermieteten Wohnraum soll die Lücke in der aktuellen BEG Förderung schließen. Hier hat der Bund aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel einen Unterschied zwischen selbstgenutzten und vermieteten Wohnraum in der BEG Förderung vorgesehen
(Siehe Abbildung 4: Aufteilung der Förderung für Heizungsanlagen nach BEG EM).
Die Stadt Aachen sollte die Lücke schließen und die vom Bund aus der Förderung gestrichenen 20 % Klima-Geschwindigkeits-Bonus für vermieteten Wohnraum übernehmen und damit Anreize auch für Vermieter setzen ihre Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien basierend umzubauen. Voraussetzung für die Förderung ist ein Förderbescheid des BEG. Die von BEG anerkannten Kosten werden dann mit zusätzlich 20 % von der Stadt Aachen gefördert.
Der Bonus Wärmepumpe in Kombination mit Solar-Förderung AC entfällt in der Überarbeitung, da die Rahmenbedingungen für eine Förderung nicht mehr gegeben sind. Die Förderung der Technik Wärmepumpe wird nicht fortgeführt und damit kann auch die Kombination nicht weiter gefördert werden.
Abbildung 4: Aufteilung der Förderung für Heizungsanlagen nach BEG EM. Quelle: BMWK
Die Abbildung 5 mit der Übersicht aller geplanten Fördermaßnahmen des Förderbausteins Gebäudetechnik des Förderprogramm energiesparende Maßnahmen im Gebäude der Stadt Aachen 2024 finden sie im Anhang zur Vorlage auf Seite 4.
Weiteres Vorgehen
Die Antragstellung zur Förderung wurde zum 31.12.2023 gestoppt. Wenn Änderungen wie vorgeschlagen beschlossen werden, werden diese in die neue Richtlinie 2024 eingearbeitet. Aufgrund der umfangreichen Anpassungen müssen neben der Richtlinie auch die Online Antragsstellung über das Service Portal und die Datenbank zur Bearbeitung der Förderanträge überabeitet werden. Dies dient auch einer schnelleren und effizienteren Bearbeitung der Anträge. Ein Inkrafttreten der geänderten Richtlinie und die erneute Öffnung der Antragstellung über das Service Portal ist für April 2024 vorgesehen; abhängig von der Freigabe der Rechtskraft des Haushalts der Stadt Aachen.
Die Marktlage wird auch weiterhin beobachtet und die Förderkonditionen soweit erforderlich angepasst. Nachsteuerungen im weiteren Prozess sind zu erwarten, da Entwicklungen der Energiepolitik, sonstige Fördermöglichkeiten durch Bund und Land, etc. für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Förderung zu berücksichtigen sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
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| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 3.000.000 € | Genauer Betrag muss noch ermittelt werden* | 3.000.000 € In 2025 + je 2.800.000 € ab 2026 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* die zur Bescheidung der in 2023 noch eingegangenen, aber bis dato unbearbeiteten Förderanträge erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Wege der Ermächtigungsübertragung noch aus den Haushaltsmitteln 2023 gedeckt werden.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Ziel der Anpassung des Förderprogramm zur Altbausanierung ist es, weitere Anreize in der Bevölkerung zu setzen für die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien. Deshalb ist die Klimarelevanz mit „positiv“ bewertet worden. Wie die Änderung angenommen wird und damit auch wie groß die CO2 Einsparung ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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