Kenntnisnahme - FB 45/0503/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendberufshilfe der Stadt Aachen - Sachstand und Perspektiven
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310.020
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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16.04.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Die aktuellen Entwicklungen in der städtische Jugendberufshilfe
Die Jugendberufshilfe hat zuletzt in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 14.03.2023 über ihre Arbeit berichtet (FB 45/0338/WP18).
Der vorliegende Bericht informiert nun über die weiteren Entwicklungen und Bedarfslagen in 2023/2024 in Bezug auf die Jugendsozialarbeit im Kontext Übergang Schule und Beruf.
Die Jugendberufshilfe ist inhaltlich durch
- ein breitgefächertes Spektrum, das junge Menschen im Übergang Schule zum Beruf gem. § 13 SGB VIII unterstützt und begleitet und
- durch berufsorientierende und berufsvorbereitende Maßnahmen, die Drittmittel finanziert werden, geprägt.
Das multiprofessionelle Team der Jugendberufshilfe, wie sozialpädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte und Ausbilder*innen in den Werkstätten und Fachräumen, kann ein vielfältiges Unterstützungsangebot für beeinträchtigte oder benachteiligte junge Menschen zur Förderung der sozialen und beruflichen Integration umsetzen. Stabile und langjährige Kooperationen mit Schulen und Netzwerkpartnern, wie z.B. die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, das Jobcenter und Bildungsträgern, tragen zum Gelingen bei.
Die Jugendberufshilfe ist daher eine verlässliche Partnerin, um neue Herausforderungen und Bedarfe gemeinsam mit den anderen Arbeitsfeldern der Jugendhilfe anzugehen. So ist die Jugendberufshilfe ein wesentlicher Teil der Verantwortungsketten in Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA – MAGS NRW). Ziel ist es die Schüler*innen, die in der Abgangsklasse noch nicht ausreichend orientiert oder mit keinem Ausbildungs- bzw. Schulplatz versorgt sind, zu identifizieren und dann in enger Zusammenarbeit mit der Schule, der Berufsberatung und weiteren Partnern, wie z.B. den Kammern, in die Ausbildung zu führen. Insbesondere sind hier die Jugendberufshilfe und die Schulsozialarbeit mit ihrer Expertise und Vernetzung gefragt.
Die Jugendberufshilfe ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil in der Erarbeitung des neuen Konzepts zur Intensivierung der Zusammenarbeit gemäß dem Kooperationsvertrag der Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII, in der Federführung der Jugendberufsagentur (JBA).
Seit September 2023 treffen sich regelmäßig Mitarbeitende der Jugendhilfe aus den Bereichen des Allgemeinen Sozialen Dienstes, des Streetwork, der Schulsozialarbeit und der Jugendberufshilfe mit Mitarbeitenden der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Aachen und des Fallmanagements des Jobcenters, um gezielter eine ganzheitliche und vernetzte Betreuung von jungen Hilfebedürftigen in den drei Rechtskreisen zu gewährleisten. Eine erste gemeinsame Aktion in diesem Jahr war „Die Woche der Ausbildung“, in der die Jugendberufshilfe gemeinsam mit ihren Netzwerkpartnern junge interessierte Menschen im Aquis Plaza beraten und Unterstützung angeboten hat. Des Weiteren wird eine offene Sprechstunde mit Mitarbeitenden der Kooperationspartner, insbesondere ist eine Mitarbeiterin der Jugendberufshilfe involviert, für junge Menschen in der Roermonder Straße 51 durch die Jugendberufsagentur eingerichtet.
Im August dieses Jahres ist ein Netzwerktreffen mit dem Themenschwerpunkt „Berufe der Zukunft“ und einem Vortag von einem Professor der RWTH zu „KI an Schulen“ geplant.
Seit Mai 2023 kooperiert die Jugendberufshilfe mit dem Bildungsinstitut-für-Berufe-im-Gesundheitswesen/pflege (BiBiG) am Marienhospital. Im Rahmen der Zusammenarbeit werden die jungen Menschen bei der Bearbeitung ausbildungsbeeinflussender Hemmnisse unterstützt, um einen erfolgreichen Abschluss zu gewährleisten.
Wie auch in den Vorjahren bewarb sich in 2023 die Jugendberufshilfe mit Kooperationspartnern auf drei unterschiedliche Maßnahmen bzw. Projekte. Erfolgreich verlief nur das Interessenbekundungsverfahren mit dem Kooperationspartner QualiTec GmbH, Tochterfirma der Handwerkskammer Aachen, für das NRW-Projekt „Übergangslotsen“. Hiermit unterstützt die Jugendberufshilfe junge Menschen auf ihren Weg in die Ausbildung an den Berufskollegs Mies-van der Rohe und Wirtschaft und Verwaltung in der Stadt Aachen.
Die kofinanzierten Projekte/Maßnahmen wechseln fast jährlich, sofern eine Bewerbung seitens der Jugendberufshilfe ggf. mit Kooperationspartnern erfolgreich war.
- Aktuelle Bedarfe und Anfragen an die Jugendberufshilfe
Die Jugendberufshilfe wendet sich vor allem an Jugendliche, denen im Anschluss an die Schule ein unmittelbarer Übergang in eine Ausbildung nicht gelingt. So ist eine steigende Anzahl an jungen Menschen, die ohne Schulabschluss die Schule verlassen sowie eine erhöhte Quote im Bereich Schulabstinenz zu beobachten.
Der Ausbau der Zusammenarbeit und der Kooperationen mit Schulen zur Begleitung von Schüler*innen im Rahmen ihres Berufswahlorientierung nimmt immer wichtigere Formen an. Die Schulen wünschen sich Stabilität und Kontinuität in der Zuständigkeit außerschulischer Kooperationspartner. Die Mitarbeitenden der Jugendberufshilfe arbeiten eng und inhaltlich abgestimmt mit der Schulsozialarbeit und weiteren pädagogischen Fachkräften aus den multiprofessionellen Teams der Schule zusammen. Sie haben den Blick auf die Unterstützungsbedarfe der Schüler*innen, verfügen über gute Kontakte zu potentiellen Ausbildungsbetrieben, arbeiten vertrauensvoll mit der Berufsberatung zusammen und kennen die Bildungsgänge der Berufskollegs.
Auch die Kooperationen mit den verschiedenen Berufskollegs der Stadt Aachen und den Jugendhilfeträgern, wie z.B. Maria im Tann - Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, sind weiter auszubauen. Hierzu zählen u.a. Kooperationen mit dem Mies-van-der-Rohe Berufskolleg, dem Berufskolleg für Gestaltung und Technik und dem BiBiG (Bildungsinstitut-für-Berufe-im-Gesundheitswesen/pflege) am Marienhospital. Dabei findet zum einen eine berufsvorbereitende Unterstützung statt (z.B. im Rahmen von Verantwortungsketten). Zum anderen eine berufsbegleitende Unterstützung z.B. im Rahmen der Pflegeausbildungen am BBIG. Weiterhin erfolgt eine gezielte Deutschförderung durch eine Lehrkraft an den Berufskollegs. Eine Deutschförderung ist zudem in Kooperation mit dem Jugend-/Familienhilfeträger Maria im Tann geplant.
Weiterhin ist es naheliegend, dass die Jugendberufshilfe ebenfalls in der Entwicklung des gemeinsamen Konzepts mit dem Arbeitstitel „Ankommensschule“ zwischen der GHS Drimborn als Stammschule, der GHS Aretzstraße und der Stadt Aachen eng beteiligt ist.
So soll den Schüler*innen trotz hohem Sprachförderungsbedarf eine erste Berufsorientierung u.a. durch praktische Erfahrungen ermöglicht werden.
Außerdem kann die Jugendberufshilfe bei dem Aufbau eines Elterncafés an dieser Schule Ideen und Angebote liefern, die wichtige Bausteine zur Integration darstellen. Angedacht sind hier beispielsweise eine niederschwellige Sprachförderung, gemeinsames Kochen und Handwerken.
- Personalressourcen der Jugendberufshilfe
Die Jugendberufshilfe verfügt derzeit über
- 11,25 VZÄ Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen
- 4 VZÄ Ausbilder*innen in unterschiedlichen Gewerken (ohne IT)
- 2 VZÄ Verwaltungskräfte
- 2 VZÄ Lehrkräfte in Teilzeit (2 x Deutsch mit DaF/DaZ – Zertifizierung, 1 x Mathematik)
- 1 VZÄ Teamleitung
In Arbeit ist die Einstellung einer Lehrkraft für Informatik oder eines Ausbilders/einer Ausbilderin für Informationstechnik, um junge Menschen zeitgemäß in ihrer Medienkompetenz fördern zu können.
- Ausblick
Neben den jungen Menschen benötigen auch die Schulen langfristig eine verbindliche und kompetente Unterstützung seitens der Jugendsozialarbeit. Dies gilt ebenso für die Arbeitswelt, die zunehmend Probleme hat, Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu besetzen bzw. Auszubildende zum Abschluss zu führen. Im Übergang Schule/Beruf ist die Jugendberufshilfe weiterhin ein verlässlicher Partner und bietet hier als rein kommunaler Jugendhilfeanbieter, außerhalb von Drittmittelförderungen, Unterstützung an.
Eine projektunabhängige Zusammenarbeit erfolgt bisher nur vereinzelt an den Schulen, dann aber eng mit der Schulsozialarbeit, den Tutoren/Klassenlehrer*innen bzw. den Studienberufswahlkoordinator*innen und den Beratungsfachkräften der Agentur für Arbeit. Die Jugendberufshilfe ist so u.a. ein wichtiger Bestandteil der Verantwortungsgemeinschaft im Übergang zu den "Verantwortungsketten".
Weitere Anfragen kommen derzeit von allgemeinbildenden Schulen sowie der VHS. Die Arbeit innerhalb der Jugendberufsagentur, die als rechtsübergreifende Kooperation tätig ist, ist weiterhin im Ausbau (s.o.).
Aktuell sollen die Praxiselemente (Berufsfelderkundung und Praxiskurse) im Rahmen von KAoA, laut einem Strategiepapier, überprüft und überarbeitet werden. Gestärkt werden sollen insbesondere die Praxisphasen, um die berufliche Bildung möglichst früh kennenzulernen. Offen gehalten wird hier, wo diese Praxisphasen stattfinden. Ein wichtiger Akteur hierbei kann die Jugendberufshilfe darstellen. Dies kann sowohl in verstärkter Form, z.B. in den Verantwortungsketten, als auch mit praktischen Angeboten in den Werkstätten der Jugendberufshilfe erfolgen.
Für die Jugendberufshilfe ist es sowohl aus pädagogischer als auch aus struktureller Sicht sinnvoll Praxisphasen in Form von Berufsfelderkundungen und Praxiskursen anzubieten, wenn diese zukünftig für die Zielgruppe junger Menschen mit stärkeren Unterstützungsbedarf (nicht betriebsfähige Schüler*innen mit besonderen Förderbedarf) und in kleinen Gruppen ausgerichtet werden. Diese Praxisphasen sollten idealerweise, wie auch schon in der Vergangenheit, mehrere Tage in einem Berufsfeld vor KAoA (1-2 Wochen) stattfinden. So können die Schüler*innen bereits Facetten und Abläufe eines Arbeitsfeldes kennenlernen.
Ziel dieser Neuausrichtung sollte sein, die Schüler*innen zum einen für einen Betrieb fit zu machen, so dass sich die jungen Menschen reflektiert für ein folgendes Betriebspraktikum entscheiden können.
Es braucht jedoch verlässliche und geeignete Ansätze, um insbesondere die Zielgruppe der jungen Menschen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Übergang Schule – Beruf zu unterstützen. Dies möchte die Jugendberufshilfe in Verbindung mit ihren Kooperationspartnern vorantreiben. Sie hat das Ziel, auch künftig eine feste Konstante in der Förderung der jungen Menschen zu sein.
Hierfür ist auch ein Umzug der Mitarbeitenden aus dem Haupthaus, Unterer Backertsweg, an einen zentralen Standort in der Stadt anvisiert. Das Ziel ist es eine bessere Erreichbarkeit für die Zielgruppe zu schaffen und gleichzeitig Personalressourcen zu bündeln.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Sachstandsbericht
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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128,9 kB
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