Kenntnisnahme - Fb 68/0003/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Campus West; hier: Aktueller Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 68/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
16.05.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Kenntnisnahme
|
|
|
22.05.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
|
Kenntnisnahme
|
|
|
22.05.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
23.05.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobiltätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - ist seit dem 10.09.2021 rechtskräftig. Am 17.02.2022 wurde durch einen Anwohner ein Normenkontrollantrag beim OVG (Oberverwaltungsgericht) in Münster eingereicht. In einem solchen Verfahren wird die Wirksamkeit eines Bebauungsplanes gerichtlich überprüft. Der Antrag wird im Dezember 2024 vom Oberverwaltungsgericht behandelt.
Stand der Planung
Der Mobilitätsausschuss hat unter dem Titel „Campus West - Realisierungsstrategie für die Infrastruktur und Erschließungsanlagen“ am 09.12.2021 den Grundsatzbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungsarbeiten für eine Umsetzung in zwei separaten Abschnitten – Campuserschließung und Nordanbindung – voranzutreiben.
Da die Entwurfsplanung der Nordanbindung inzwischen abgeschlossen ist und die Entwässerungsplanung für die Campuserschließung sowie die Entwurfsplanung der Verkehrsanlagen und Freianlagen zu großen Teilen abgeschlossen sind, werden diese im nachfolgenden Sachstandsbericht erläutert.
Entwurfsplanung der Verkehrsanlagen und Freianlagen
Das circa 26 Meter breite Campusband übernimmt sowohl Erschließungsfunktionen (Fahrbahn, Rad- und Fußwege, Bushaltepunkte) als auch Aufenthaltsfunktionen. Neben den Fahrbahnzonen entstehen durch Bäume gegliederte Grünstreifen. Eine Besonderheit sind die innerhalb des Campusbandes angeordneten „Aufenthaltsmodule“. Im Gestaltungshandbuch Campus West sollen für diese unterschiedliche Gestaltungs- und Nutzungsoptionen festgelegt werden. Mit dem Erstausbau der Erschließung sollen die Module zunächst als Grünflächen mit einer Wiesenmischung angesät werden. Im zweiten Schritt sollen die Flächen mit konkreten Nutzungen entsprechend dem Auswahlkatalog aus dem Gestaltungshandbuch belegt werden (z.B. Erholungs-, Spiel- oder Außengastronomieflächen).
Über Grünkorridore (Fugen) entstehen neue Freiraumverbindungen zwischen dem Campus West und dem benachbarten Stadtraum an der Süsterfeldstraße.
Neue begrünte Stadtplätze entstehen, hierzu zählt insbesondere der „Kongressplatz“ als südliches Entree des Plangebietes mit vielfältiger Erschließungsfunktion. Das innere Areal des Platzes reagiert auf den Höhenunterschied zwischen Süsterfeldstraße und Campusband und überbrückt diesen mit Treppenanlagen und einer barrierefreien Wegeführung. Die Aufenthaltsqualität wird durch baumbestandene Grünflächen erzielt.
Die verkehrliche Erschließung des Campus West erfolgt durch eine Hauptachse, das Campusband, sowie einen bahnparallelen Weg als Nebenerschließung. Diese beiden Trassen werden zur inneren Erschließung mit drei Stichstraßen verbunden und im Bereich des Ringlokschuppen durch eine Sackgasse ergänzt.
Das Campusband stellt mit einer Brücke über die Bahn die Verbindung mit dem Campus Melaten her und wird auf voller Länge mit Radverkehrsanlagen in den Nebenanlagen ausgestattet.
Der Querschnitt des Campusbands ist wie folgt aufgeteilt (Anlage 4):
3,5 m Gehweg
5,5 m Aufenthaltsmodul
2,5 m Radweg
6,5 m Fahrbahn
2,5 m Radweg
3,0 Grünstreifen
2,5 m Gehweg
Dieser „Grundquerschnitt“ variiert in bestimmten Abschnitten des Campusbands.
An der nördlichen Anbindung wird der vorhandene Querschnitt, bestehend aus der Fahrbahn sowie den beidseitig 1,85 m breiten Radfahrstreifen aufgenommen. Auf der linken Seite in südlicher Fahrtrichtung befindet sich ein rd. 2,80 m breiter Gehweg. Nach der Einmündung zur nördlichen Zufahrt wird der Radfahrstreifen auf 2,50 m aufgeweitet und baulich sowie farblich von der Fahrbahn abgetrennt.
Die bauliche Trennung zwischen Fahrbahn und Radweg erfolgt durch 6 cm hohe und 30 cm breite Borde, welche in der Gestaltung an die Borde des Campus Melaten angelehnt sind.
Im Bereich der Haltestellen werden barrierefreie Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende angeboten. Außerhalb der Haltestellen trennt ein Grünstreifen mit Baumpflanzungen den Gehweg von der Radverkehrsanlage. Abschnittsweise werden auf beiden Seiten vereinzelt Liefer- und Ladezonen von etwa 20 Meter Länge angeordnet. Auf der rechten Seite sind die Aufenthaltsmodule zwischen der Radverkehrsanlage und dem Gehweg angeordnet.
Im Bereich des Kongressplatzes wird der Straßenquerschnitt zugunsten der Radverkehrsführung und der Gehwegbeziehungen in einer mischverkehrsflächen-ähnlichen Aufteilung ausgeführt. Ein angehobener Mittelstreifen trennt die Richtungsfahrbahnen voneinander und signalisiert dem Kfz-Verkehr eine besondere Verkehrssituation. Der Bordsteinradweg wechselt zum Knotenpunkt mit der Süsterfeldstraße in einen Radfahrstreifen.
Entwässerungsplanung
Der Regenwasserkanal zur Campuserschließung im Bereich des Bendplatzes wurde im Jahr 2023 gebaut. Damit ist die Vorflut des südlichen Bereichs des Campusareals, der in der ersten Ausbaustufe hergestellt werden wird, bereits gesichert.
Für die erst mit Freigabe für den öffentlichen Verkehr erforderliche Regenwasserbehandlungsanlage (Lamellenklärer) läuft die Planungsphase.
Die Entwässerungsplanung berücksichtigt bereits das Thema Starkregenereignisse. Dafür wurden die Straßengradienten so geplant, dass Überflutungen bei extremen Starkregenereignisse insbesondere an kritischen Stellen vermieden werden. Das Thema Versickerung und Rückhaltung von Regenwasser wird in der weiteren Planung durch entsprechende Maßnahmen zusätzlich berücksichtigt. Das anfallende Oberflächenwasser von Gehwegflächen und Radverkehrsanlagen wird in die Grünstreifen geleitet. Die Detailplanungen hierzu werden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt.
Mittlere Anbindung
Die Verbindung zwischen dem Campusband als Haupterschließungsachse und der Süsterfeldstraße soll über den Neubau und die Verlängerung der bisherigen ALDI-Zufahrt geschehen. Um den zusätzlichen Platzbedarf für die Verkehrsflächen gewährleisten zu können ist Grunderwerb erforderlich. Hierzu haben Gespräche mit dem BLB NRW als Eigentümer stattgefunden. Die Verkaufsprozess für die Flächen hat begonnen.
Kampfmittel
Es wurde eine detaillierte Luftbildauswertung durchgeführt. Grundsätzlich erfolgen danach weitere notwendige Schritte um eine Kampfmittelfreiheit erkennen zu können. Dies kann bei verschiedenen Baumaßnahmen und Gegebenheiten vor Ort, höchst unterschiedlich sein.
Generell erfolgt in einem nächsten Schritt eine Flächensondierung unter Beteiligung des Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD). Aufgrund von hohen Aufschüttungen wird diese Sondierung möglicherweise nicht direkt genügend aussagekräftige Ergebnisse liefern. Ggfs. müssen daher weitere Schritte, wie beispielsweise Gutachten oder weitergehende Erkundungsmaßnahmen beauftragt werden, um im Rahmen einer Tiefensondierung die zu betrachtenden Baufeldabschnitte einzugrenzen.
Projektsteuerung
Für die Begleitung der weiteren Planungsphasen und der Bauphasen beider Bauabschnitte soll ein externer Projektsteuerer beauftragt werden. Aktuell übernimmt das Planungsbüro IG Nacken mbH, im Rahmen einer Nachtragsvereinbarung, in Teilen die Aufgaben der Projektsteuerung bis zum Abschluss der LPH3.
Zeit- und Meilensteinplan
Die Entwurfsplanung für die Campuserschließung soll in 2024 abgeschlossen werden. Die darauf aufbauenden Ausführungsplanungen erfolgen im Anschluss. In 2025 soll die Ausschreibung der Tiefbauleistungen durchgeführt werden und der Baubeginn der großen Campuserschließungsmaßnahme beginnen.
Kosten
Mit Abschluss der Entwurfsplanung wird eine detaillierte Kostenberechnung erstellt und vorgelegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
| |||||||
|
| X |
| |||||||
| ||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
| ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Da hier ein Sachstandbericht dargestellt wird, sind keine Klimafolgen beschrieben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,9 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
99,7 kB
|