Entscheidungsvorlage - FB 45/0499/WP18-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung.
 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ausgangslage und Empfehlung der Verwaltung

 

Dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung wurde mit Vorlage FB 45/0499/WP18 am 18.04.2024 die Konzeptstudie zur Baumaßnahme an der KGS Karl-Kuck-Schule zur Beschlussfassung des Planungsauftrags vorgestellt. Der Ausschuss hatte hierzu noch Beratungsbedarf und bat um erneute Vorlage in der kommenden Sitzung. Weiterhin hat der Ausschuss die Verwaltung damit beauftragt, die KGS Karl-Kuck-Schule nachträglich in die Prioritätenliste (Flächenraumorientierung) einzuordnen, da diese zum Zeitpunkt der Festlegung der Reihenfolge noch keine offene Ganztagsgrundschule war. Zudem wurde um Übersendung der im Rahmen des Vortrags gezeigten Planungen gebeten.

 

Eine Überprüfung der Raumsituation der Karl-Kuck-Schule ergab, dass die Schule auch unter OGS Bedingungen zunächst nicht unter den ersten 15 Schulen liegt, bei denen Handlungsbedarf gesehen wird.

Dennoch ist aus Sicht der Verwaltung Handlungsbedarf gegeben.

 

Im Rahmen der Einordnung zur Priorisierung ergibt sich aus Sicht der Verwaltung ein Handlungsbedarf vorrangig aus Gründen einer nicht adäquaten Küchen- und Mensasituation für eine OGS sowie zur Flächenerhaltung.

 

Aus Sicht des Schulträgers sollte der Verpflegungsbereich mit seinen Kommunikations- und Versorgungsfunktionen ein integraler Bestandteil des Schulstandortes und damit der Schulkultur sein. Der derzeitig genutzte Küchen- und Mensabereich im Untergeschoss bietet auf Dauer keine adäquaten Rahmenbedingungen für die wachsende Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler an der offenen Ganztagsschule. Neben den Überlegungen, wie eine angemessene Mensasituation geschaffen werden kann, gab es die Mitteilung des Gebäudemanagements, dass der vorhandene Pavillon der Schule abgängig ist und hier bautechnisch Handlungsbedarf gegeben ist. Eine Sanierung wäre unwirtschaftlich. Ohne den vorhandenen Pavillon würde die Schule im Vergleich zum Ist-Zustand deutlich an Fläche verlieren, die jedoch aktuell hauptsächlich für die Nachmittagsbetreuung genutzt wird.

Aus Sicht der Verwaltung sollten daher Synergien genutzt werden, um dem Bedarf der Schule nach einer adäquater Küche/Mensa zu begegnen und die derzeit vorhandenen Flächen durch einen Ersatzbau zu erhalten sowie sich daraus ergebende Neuverteilungen vorzunehmen, auch wenn diese grundsätzlich nicht zu priorisieren wären.

Aus diesem Grund wurde das Gebäudemanagement mit der Durchführung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie beauftragt. Da es sich, bezogen auf die Baufläche, um einen Ersatzbau für einen baufälligen Gebäudeteil handelt, wird hierin seitens der Verwaltung keine Abweichung von der Prioritätenliste gesehen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Planung auf Basis der durchgeführten Machbarkeitsstudie in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung fortzuführen.
 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

5-030101-900-00100-990-7, 78650000

 

Investive Auswirkungen

Teilansatz

2024

Fortgeschriebener Teilansatz 2024

Teilansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Teilansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

288.000

288.000

0

0

0

5.923.000*

Ergebnis

-288.000

-288.000

0

0

0

-5.923.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* Die derzeit noch nicht etatisierte Summe von 5.923.000 € wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 2025 entsprechend auf der §13er-Liste vermerkt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...