Entscheidungsvorlage - Dez III/0016/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen begrüßt, dass die Verwaltung für den Projektaufruf 2024 der Nationalen Projekte des Städtebaus eine Projektskizze „Haus der Neugier eingereicht hat und billigt die Bewerbung.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit seinem Grundsatzbeschluss vom 24.04.2024 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die zu prüfenden Varianten für ein Haus der Neugier mit VHS und Stadtbibliothek auf Umsetzungsoptionen im ehemaligen Haus Horten zu reduzieren. Bei der Beratung des Sachstandsberichts hat die Oberbürgermeisterin noch einmal betont, dass die Verwaltung alle Möglichkeiten der Förderung für dieses Projekt versucht zu akquirieren. Zwischenzeitlich wurde eine Projektskizze für das Förderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eingereicht.

 

Unter dem Namen „Nationale Projekte des Städtebaus“ fördert der Bund deutschlandweit besondere städtebaulich relevante Projekte. Das im Folgenden und in der Anlage erläuterte Profil dieses Förderprogramms passt inhaltlich sehr gut zur Aufgabenstellung und zum innovativen Ansatz, der beim Haus der Neugier gewählt wurde. Es ist so ausgestaltet, dass das Projekt im Falle einer Förderzusage in besonderer Weise davon profitieren kann. Nationale Projekte des Städtebaus sind…

„…Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension oder besonderer städtebaulicher Bedeutung und Wahrnehmung gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. breitere Intervention und Problembearbeitung möglich sein. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch ("Premiumqualität") hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und von Beteiligungsprozessen aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf.“

(Website des BBSR https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zip/nps/nps-node.html)

 

Im Gegensatz zur bekannten Städtebauförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen oder durch Bund-Länder-Programme handelt es sich bei den Nationalen Projekten des Städtebaus um eine reine Bundesförderung, die unabhängig von bestehenden Fördergebietskulissen genutzt werden kann. Seit 2014 sind in diesem Programm 521 Millionen Euro an Bundesförderung gewährt worden, 2020 waren es 26 Projekte mit insgesamt ca. 75 Millionen Euro.

 

Entsprechend der Beratung im Rat vom 24. April 2024 hat die Verwaltung mit Stichtag 30. April 2024 einen Projektvorschlag eingereicht. Die Auswahl der Projekte, die aufgefordert werden, einen Förderantrag zu stellen erfolgt voraussichtlich im Spätsommer/Herbst 2024. Der kommunale Eigenanteil an der Maßnahme beträgt in der Regel ein Drittel und ist im Verlauf des Bewerbungsverfahrens durch einen weiteren Beschluss nachzuweisen. Details sind dem in der Anlage beigefügten Projektaufruf oder der Internetseite des BBSR zu entnehmen.

 

Notwendige Voraussetzung für eine Teilnahme am Projektaufruf 2024 ist der hier vorgelegte Beschluss des Rates der Stadt Aachen über die Bewerbung.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

            X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

            X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

            X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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