Entscheidungsvorlage - FB 36/0391/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt & Klimaschutz stimmt den Ausführungen der Verwaltung und

der Neuausrichtung der Solarförderung zu.

 


 

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Erläuterungen

 

Erläuterungen:

 

Der Rat der Stadt Aachen hat am 26. August 2020 ein Solarförderprogramm beschlossen. Seitdem wurde die Richtlinie jährlich an die Marktlage angepasst, um dem politischen Ziel, den Photovoltaikausbau in Aachen zu beschleunigen, gerecht zu werden. In dieser Vorlage wird zunächst die der Sachstand der Förderung und der aktuelle PV- Ausbau in Aachen dargestellt. Danach folgt der Vorschlag der Fachverwaltung zur Umstellung der Richtlinie für das Jahr 2024.

 

Sachstand Solarförderung

 

Bisherige Bestandteile der Förderung

Im Ausschuss für Klima und Umwelt wurde am 31.01.2023 eine Anpassung/Erweiterung der ursprünglichen Richtlinie beschlossen. Seitdem wurde die Nutzung von Sonnenergie folgendermaßen gefördert:

 

Photovoltaikanlagen

Von 1 bis 2 kWp

500 € pauschal

über 2 bis 5 kWp

750 € pauschal

über 5 bis 10 kWp

1000 € pauschal

über 10 bis 30 kWp

75 € /vollendetes kWp + 1000 € von den ersten 10 kWp

Ab 30 kWp

2500 € pauschal

Speicher

Speicher max. 1 kWh Speichergröße / 1 kWp Anlagengröße

100 €/ vollendete kWh; max. 2000 €

Stecker-Solargeräte für Mehrfamilienhäuser und Mieter

von 150 bis 600 VA

200 € pauschal

Bonus PV und Gründach

Errichtung einer PV-Anlage in Verbindung mit einem Gründach

500 € pauschal

Solarthermische Anlagen

für Warmwasserbereitung

1500 € pauschal

Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung

2500 € pauschal

Solar Nachbarschaftsfeste

Durchführung eines Solarnachbarschaftsfest

50 € pauschal + max. 150 € für Leihgebühren, Infomaterial, …

Mehrfamilienhäuser

zusätzlicher Installations- und Materialaufwand zur Errichtung einer PV-Anlage

40 % der Kosten, max. 4000€

Sachstand der aktuellen Förderung von 2020-2023

In Tabelle 1 ist der Sachstand des Solarförderprogramms nach Jahren dargestellt. Die Anzahl der Anträge ist stetig angestiegen. Im Jahr 2022 konnten nicht alle Anträge bearbeitet werden. Die Bearbeitung der noch offenen Anträge aus 2022 (450 Anträge) erfolgte daher erst im Frühjahr 2023.

Den Großteil der beschiedenen Anträge machen die PV-Anlagen aus. Diese wurden in 2023 häufig in Kombination mit einem Stromspeicher beantragt. Die Anzahl geförderter Steckersolargeräte war im Jahr 2022 zwölf Mal höher als im Vorjahr und ist im Jahr 2023 nochmals gestiegen. Dies lag auch an deutlich gesunkenen Preisen von Steckersolargeräten in 2023.[1] Bei den solarthermischen Anlagen waren die Antragszahlen deutlich geringer; 24 geförderte Nachbarschaftsfeste in 2023 wertet die Verwaltung als spannende Nische zur Unterstützung bürgerlichen Engagements.

Die Anzahl geförderter PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und Unternehmen ist wegen der komplexeren technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen in allen Jahren deutlich geringer als auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Im Jahr 2023 wurde durch Mieter und Wohnungseigentümer daher insbesondere die Förderung von individuellen Lösungen mit Steckersolargeräten in Mehrfamilienhäusern gewählt.

Die Fördermittel wurden in 2023 vollständig ausgeschöpft (max. verfügbare Mittel in 2023: 1,5 Mio. € plus zusätzliche Mittel aus der Förderung für energiesparende Maßnahmen im Gebäude in Höhe von ca. 0,5 Mio.). Nach Ausschöpfung der Haushaltsmittel wurde das Förderprogramm am 15. August 2023 gestoppt.

 

Tabelle 1: Sachstand Solarförderprogramm 2020-2023

Jahr

2020

2021

2022

2023

Anzahl eingegangener Anträge

148 Anträge

439 Anträge

ca. 1283 Anträge

972 Anträge bis zum 15.8.

Anzahl offener Anträge

-

-

ca. 450 Anträge

-

Anzahl beschiedener Anträge

148 Anträge

439 Anträge

833 Anträge

1390 Anträge

davon PV-Anlagen

136 Anlagen,

863 kWp

383 Anlagen,

2.946 kWp

503 Anlagen,

4.317 kWp

832 Anlagen, 7.655 kWp

davon Speicher

-

-

413 Speicher,

3.865 kWh

704 Speicher,

6.230 kWh

davon Steckersolargeräte

-

20 Geräte

ca. 12 kWp

238 Geräte

ca. 143 kWp

487 Geräte

ca. 292 kWp

davon solarthermische Anlagen

12 Anlagen

27 Anlagen

16 Anlagen

15 Anlagen

davon Solar-nachbarschaftsfeste

-

-

14 Feste

24 Feste

davon Umrüstungen von Post-EEG-Anlagen

-

4 Umrüstungen

2 Umrüstungen

-

Zuwendung

137.950 €

412.096 €

1.359.000 €

1.981.163 €

Gesamtkosten der Projekte (Angebotssummen)

2.260.090 €

7.426.676 €

13.744.024 €

21.860.290 €

Anzahl Anlagen auf MFH’s

8 Anlagen,

38 kWp

12 Anlagen,

102 kWp

25 Anlagen,

254 kWp

46 PV-Anlagen

625 kWp

Anzahl Anlagen auf Unternehmen

5 Anlagen,

40 kWp

27 Anlagen,

370 kWp

27 Anlagen,

537 kWp

36 PV-Anlagen

1083 kWp

 

 

Tatsächlicher PV-Ausbau in Aachen

 

 

Abbildung 1: PV-Zubau in Aachen
Quelle:  https://wattbewerb.de/

 

Abbildung 1 zeigt den Tatsächlichen PV-Zubau in Aachen. Auf der Y-Achse ist die jährlich zugebaute Leistung in kWp dargestellt. Diese wird in Größenklassen der Einzelanlagen eingeteilt. Die Größenklassen sind farblich gekennzeichnet. Die X-Achse stellt die Jahre 1999 – 2024 dar. Im Jahr 2023 wurde deutlich mehr PV-Leistung in Aachen zugebaut, als in allen Vorjahren. Deutlich zu erkennen ist, dass den Großteil dieser Leistung Anlagen im Bereich von 0,8 - 20 kWp ausmachen. Hierbei ist davon auszugehen, dass es sich dabei um typische Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern handelt. Größere Anlagen bis 30 kWp oder bis 100 kWp wurden kaum zugebaut. Außerdem ist erkennbar, dass Steckersolargeräte (Anlagen kleiner 0,8 kWp) trotz ihrer hohen Anzahl nur einen sehr kleinen Beitrag zum PV-Ausbau in Aachen beitragen.

 

Weiterentwicklung des Förderprogramms

In diesem Abschnitt sind die Änderungen, die für die Solarförderung der Stadt Aachen für das Jahr 2024 vorgesehen sind, aufgeführt. Wie im Sachstand dargestellt, hat das Förderprogramm den Ausbau Photovoltaikanlagen und Speicher auf bzw. in Einfamilienhäusern und Steckersolargeräte in Aachen stark beschleunigt. Die Förderung 2024 geht wegen der heute günstigen wirtschaftlichen Bedingungen weg von der Breitenförderung im Ein- und Zweifamilienhausbereich und setzt neue Impulse, um den noch schleppend verlaufenden Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern und auf Unternehmensdächern in Aachen stärker anzuschieben.

 

Folgende Punkte sollen in 2024 nicht mehr durch die Richtlinie gefördert werden:

-          Förderung von PV- Anlagen und Speicher für Ein- und Zweifamilienhäuser

-          Förderung von Solarthermischen- und PVT-Anlagen

-          Förderung von Steckersolargeräten

 

Folgende Punkte sollen neu in die Richtlinie mit aufgenommen werden:

-          Förderung von PV-Anlagen und Speichern auf Mehrfamilienhäusern bei Umsetzung eines Mieterstromprojekts oder einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

-          Förderung von PV-Anlagen auf Betriebsgebäuden von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

-          Förderung statischer Gutachten zur Prüfung der PV-Tauglichkeit von Dächern bei KMU

 

Die einzelnen Punkte werden im Folgenden beschrieben:

Wegfall der Förderung von PV- Anlagen und Speicher für Ein- und Zweifamilienhäuser

Die Förderung hat den Ausbau von PV-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern in Aachen seit dem Jahr 2020 einen deutlichen Anschub gegeben; das im IKSK verankerte Ziel wurde in diesem Segment erreicht. Die Modul- und Speicherpreise sind zuletzt weiter gefallen, die Anlage kann weiterhin steuerfrei erworben werden und zunehmende Synergien durch günstige Stromspeicher und die Elektromobilität sind offensichtlich. Heute ist eine Investition in die eigene PV-Anlage für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern auch ohne Förderung finanziell ausgesprochen attraktiv. Folgerichtig soll die Förderung von PV- Anlagen und Speicher in Ein- und Zweifamilienhäusern zukünftig entfallen.

 

Wegfall der Förderung von Solarthermischen- und PVT-Anlagen

Die Förderung von Solarthermischen- und PVT-Anlagen wird ab 2024 durch das Förderprogramm „Energiesparende Maßnahmen im Gebäude“ übernommen und kann in diesem Programm entfallen (vgl. AUK-Vorlage vom 20. Februar 2024).

 

Wegfall der Förderung von Steckersolargeräten

Die Anschaffungskosten für Steckersolargeräte sind im Jahr 2023 weiter deutlich gefallen; insb. der Wegfall der Mehrwertsteuer (MwSt.) hat weitere Kostensenkungen in der Größenordnung der städt. Förderung ausgelöst. Dadurch amortisieren sich Steckersolargeräte heute auch ohne Förderung in ca. 3 - 5 Jahren, was die Investition in ein Gerät finanziell attraktiv macht. Dadurch ist der Zubau von Steckersolargeräten im Jahr 2023 nochmal deutlich angestiegen. Zudem wurde der Anmeldeaufwand von Steckersolargeräten durch das durch den Bundestag beschlossene „Solarpaket 1“[2] deutlich verringert. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister wurde vereinfacht und eine Anmeldung des Geräts beim Versorgungsnetzbetreiber wird nicht mehr benötigt. Steckersolargeräte sollen daher im Jahr 2024 nicht mehr gefördert werden.

 

Förderung von PV-Anlagen und Speichern für Mehrfamilienhäuser

Zukünftig soll die Neuinstallation einer Photovoltaik-Anlage (min. 3 Wohneinheiten, max. ein Netzverknüpfungspunkt) gefördert werden. Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist, dass ein Mieterstromprojekt oder ein Projekt zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung umgesetzt wird. Darüber hinaus wird ergänzend auch die Errichtung eines Batteriespeichers gefördert, um den nutzbaren Anteil des erzeugten Solarstroms für die Bewohner weiter zu erhöhen.

 

Förderbaustein Mehrfamilienhäuser:

Errichtung einer neuen PV Anlage zur Umsetzung eines Mieterstromprojekts/gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

200 €/ vollendetes 1 kWp, max. 10.000 €

Errichtung von Batteriespeichern in Kombination mit einer neuen PV-Anlage bei Umsetzung eines Mieterstromprojekts/gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

100 €/ kWh nutzbare Speicherkapazität, max. 1 kWh pro 1 kWp PV-Leistung, max. 5.000 €

 

Förderung von PV-Anlagen auf betrieblichen Gebäuden von KMU´s

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden gefördert, sofern sie auf betriebseigenen oder gemieteten/gepachteten Gebäuden eine zur Eigenversorgung dienende PV-Anlage errichten.

KMU´s werden weiterhin finanziell unterstützt, wenn sie begründete Zweifel an der Eignung des Daches für den Bau einer Solaranlage haben und zunächst ein Gutachten erstellen lassen wollen; dabei steht die Klärung der Statik des Daches im Vordergrund. Ist das Gutachten positiv, wird fördertechnisch vorausgesetzt, dass das Unternehmen die PV-Anlage tatsächlich errichtet.

 

 

Förderbaustein Unternehmen:

Dachgutachten für die Errichtung einer PV-Anlage

90 %, max. 4.000 €

Errichtung einer neuen PV Anlage zur Eigenversorgung

100 €/ vollendetes 1 kWp, max. 5.000 €

 

Hinweis Solar Nachbarschaftsfeste

Solarnachbarschaftsfeste dienen als Multiplikator für die Aufklärung der Bürger*innen zur Nutzung von Solarenergie. Diese werden weiter wie bisher mit bis zu 200 € unterstützt.

 

Weiteres Vorgehen

Werden die vorgesehenen Änderungen beschlossen,  werden die Inhalte und das Verfahren der Solarförderung geändert und veröffentlicht. Zudem prüft die Verwaltung, ob eine Integration der Solarförderung in die Sanierungsförderung möglich ist.

Die Marktlage wird auch weiterhin beobachtet und die Förderkonditionen werden, soweit erforderlich, erneut angepasst.

 


 

 


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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

  

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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