Entscheidungsvorlage - FB 36/0391/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung Solarförderung - weg von Breitenförderung hin zu MFH und KMU
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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04.06.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand Solarförderung
Bisherige Bestandteile der Förderung
Im Ausschuss für Klima und Umwelt wurde am 31.01.2023 eine Anpassung/Erweiterung der ursprünglichen Richtlinie beschlossen. Seitdem wurde die Nutzung von Sonnenergie folgendermaßen gefördert:
Photovoltaikanlagen
Von 1 bis 2 kWp | 500 € pauschal |
über 2 bis 5 kWp | 750 € pauschal |
über 5 bis 10 kWp | 1000 € pauschal |
über 10 bis 30 kWp | 75 € /vollendetes kWp + 1000 € von den ersten 10 kWp |
Ab 30 kWp | 2500 € pauschal |
Speicher
Speicher max. 1 kWh Speichergröße / 1 kWp Anlagengröße | 100 €/ vollendete kWh; max. 2000 € |
Stecker-Solargeräte für Mehrfamilienhäuser und Mieter
von 150 bis 600 VA | 200 € pauschal |
Bonus PV und Gründach
Errichtung einer PV-Anlage in Verbindung mit einem Gründach | 500 € pauschal |
Solarthermische Anlagen
für Warmwasserbereitung | 1500 € pauschal |
Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung | 2500 € pauschal |
Solar Nachbarschaftsfeste
Durchführung eines Solarnachbarschaftsfest | 50 € pauschal + max. 150 € für Leihgebühren, Infomaterial, … |
Mehrfamilienhäuser
zusätzlicher Installations- und Materialaufwand zur Errichtung einer PV-Anlage | 40 % der Kosten, max. 4000€ |
Sachstand der aktuellen Förderung von 2020-2023
In Tabelle 1 ist der Sachstand des Solarförderprogramms nach Jahren dargestellt. Die Anzahl der Anträge ist stetig angestiegen. Im Jahr 2022 konnten nicht alle Anträge bearbeitet werden. Die Bearbeitung der noch offenen Anträge aus 2022 (450 Anträge) erfolgte daher erst im Frühjahr 2023.
Den Großteil der beschiedenen Anträge machen die PV-Anlagen aus. Diese wurden in 2023 häufig in Kombination mit einem Stromspeicher beantragt. Die Anzahl geförderter Steckersolargeräte war im Jahr 2022 zwölf Mal höher als im Vorjahr und ist im Jahr 2023 nochmals gestiegen. Dies lag auch an deutlich gesunkenen Preisen von Steckersolargeräten in 2023.[1] Bei den solarthermischen Anlagen waren die Antragszahlen deutlich geringer; 24 geförderte Nachbarschaftsfeste in 2023 wertet die Verwaltung als spannende Nische zur Unterstützung bürgerlichen Engagements.
Die Anzahl geförderter PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und Unternehmen ist wegen der komplexeren technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen in allen Jahren deutlich geringer als auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Im Jahr 2023 wurde durch Mieter und Wohnungseigentümer daher insbesondere die Förderung von individuellen Lösungen mit Steckersolargeräten in Mehrfamilienhäusern gewählt.
Die Fördermittel wurden in 2023 vollständig ausgeschöpft (max. verfügbare Mittel in 2023: 1,5 Mio. € plus zusätzliche Mittel aus der Förderung für energiesparende Maßnahmen im Gebäude in Höhe von ca. 0,5 Mio.). Nach Ausschöpfung der Haushaltsmittel wurde das Förderprogramm am 15. August 2023 gestoppt.
Tabelle 1: Sachstand Solarförderprogramm 2020-2023
Jahr | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Anzahl eingegangener Anträge | 148 Anträge | 439 Anträge | ca. 1283 Anträge | 972 Anträge bis zum 15.8. |
Anzahl offener Anträge | - | - | ca. 450 Anträge | - |
Anzahl beschiedener Anträge | 148 Anträge | 439 Anträge | 833 Anträge | 1390 Anträge |
davon PV-Anlagen | 136 Anlagen, 863 kWp | 383 Anlagen, 2.946 kWp | 503 Anlagen, 4.317 kWp | 832 Anlagen, 7.655 kWp |
davon Speicher | - | - | 413 Speicher, 3.865 kWh | 704 Speicher, 6.230 kWh |
davon Steckersolargeräte | - | 20 Geräte ca. 12 kWp | 238 Geräte ca. 143 kWp | 487 Geräte ca. 292 kWp |
davon solarthermische Anlagen | 12 Anlagen | 27 Anlagen | 16 Anlagen | 15 Anlagen |
davon Solar-nachbarschaftsfeste | - | - | 14 Feste | 24 Feste |
davon Umrüstungen von Post-EEG-Anlagen | - | 4 Umrüstungen | 2 Umrüstungen | - |
Zuwendung | 137.950 € | 412.096 € | 1.359.000 € | 1.981.163 € |
Gesamtkosten der Projekte (Angebotssummen) | 2.260.090 € | 7.426.676 € | 13.744.024 € | 21.860.290 € |
Anzahl Anlagen auf MFH’s | 8 Anlagen, 38 kWp | 12 Anlagen, 102 kWp | 25 Anlagen, 254 kWp | 46 PV-Anlagen 625 kWp |
Anzahl Anlagen auf Unternehmen | 5 Anlagen, 40 kWp | 27 Anlagen, 370 kWp | 27 Anlagen, 537 kWp | 36 PV-Anlagen 1083 kWp |
Tatsächlicher PV-Ausbau in Aachen
Abbildung 1: PV-Zubau in Aachen
Quelle: https://wattbewerb.de/
Abbildung 1 zeigt den Tatsächlichen PV-Zubau in Aachen. Auf der Y-Achse ist die jährlich zugebaute Leistung in kWp dargestellt. Diese wird in Größenklassen der Einzelanlagen eingeteilt. Die Größenklassen sind farblich gekennzeichnet. Die X-Achse stellt die Jahre 1999 – 2024 dar. Im Jahr 2023 wurde deutlich mehr PV-Leistung in Aachen zugebaut, als in allen Vorjahren. Deutlich zu erkennen ist, dass den Großteil dieser Leistung Anlagen im Bereich von 0,8 - 20 kWp ausmachen. Hierbei ist davon auszugehen, dass es sich dabei um typische Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern handelt. Größere Anlagen bis 30 kWp oder bis 100 kWp wurden kaum zugebaut. Außerdem ist erkennbar, dass Steckersolargeräte (Anlagen kleiner 0,8 kWp) trotz ihrer hohen Anzahl nur einen sehr kleinen Beitrag zum PV-Ausbau in Aachen beitragen.
Weiterentwicklung des Förderprogramms
In diesem Abschnitt sind die Änderungen, die für die Solarförderung der Stadt Aachen für das Jahr 2024 vorgesehen sind, aufgeführt. Wie im Sachstand dargestellt, hat das Förderprogramm den Ausbau Photovoltaikanlagen und Speicher auf bzw. in Einfamilienhäusern und Steckersolargeräte in Aachen stark beschleunigt. Die Förderung 2024 geht wegen der heute günstigen wirtschaftlichen Bedingungen weg von der Breitenförderung im Ein- und Zweifamilienhausbereich und setzt neue Impulse, um den noch schleppend verlaufenden Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern und auf Unternehmensdächern in Aachen stärker anzuschieben.
Folgende Punkte sollen in 2024 nicht mehr durch die Richtlinie gefördert werden:
- Förderung von PV- Anlagen und Speicher für Ein- und Zweifamilienhäuser
- Förderung von Solarthermischen- und PVT-Anlagen
- Förderung von Steckersolargeräten
Folgende Punkte sollen neu in die Richtlinie mit aufgenommen werden:
- Förderung von PV-Anlagen und Speichern auf Mehrfamilienhäusern bei Umsetzung eines Mieterstromprojekts oder einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
- Förderung von PV-Anlagen auf Betriebsgebäuden von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
- Förderung statischer Gutachten zur Prüfung der PV-Tauglichkeit von Dächern bei KMU
Die einzelnen Punkte werden im Folgenden beschrieben:
Wegfall der Förderung von PV- Anlagen und Speicher für Ein- und Zweifamilienhäuser
Die Förderung hat den Ausbau von PV-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern in Aachen seit dem Jahr 2020 einen deutlichen Anschub gegeben; das im IKSK verankerte Ziel wurde in diesem Segment erreicht. Die Modul- und Speicherpreise sind zuletzt weiter gefallen, die Anlage kann weiterhin steuerfrei erworben werden und zunehmende Synergien durch günstige Stromspeicher und die Elektromobilität sind offensichtlich. Heute ist eine Investition in die eigene PV-Anlage für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern auch ohne Förderung finanziell ausgesprochen attraktiv. Folgerichtig soll die Förderung von PV- Anlagen und Speicher in Ein- und Zweifamilienhäusern zukünftig entfallen.
Wegfall der Förderung von Solarthermischen- und PVT-Anlagen
Die Förderung von Solarthermischen- und PVT-Anlagen wird ab 2024 durch das Förderprogramm „Energiesparende Maßnahmen im Gebäude“ übernommen und kann in diesem Programm entfallen (vgl. AUK-Vorlage vom 20. Februar 2024).
Wegfall der Förderung von Steckersolargeräten
Die Anschaffungskosten für Steckersolargeräte sind im Jahr 2023 weiter deutlich gefallen; insb. der Wegfall der Mehrwertsteuer (MwSt.) hat weitere Kostensenkungen in der Größenordnung der städt. Förderung ausgelöst. Dadurch amortisieren sich Steckersolargeräte heute auch ohne Förderung in ca. 3 - 5 Jahren, was die Investition in ein Gerät finanziell attraktiv macht. Dadurch ist der Zubau von Steckersolargeräten im Jahr 2023 nochmal deutlich angestiegen. Zudem wurde der Anmeldeaufwand von Steckersolargeräten durch das durch den Bundestag beschlossene „Solarpaket 1“[2] deutlich verringert. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister wurde vereinfacht und eine Anmeldung des Geräts beim Versorgungsnetzbetreiber wird nicht mehr benötigt. Steckersolargeräte sollen daher im Jahr 2024 nicht mehr gefördert werden.
Förderung von PV-Anlagen und Speichern für Mehrfamilienhäuser
Zukünftig soll die Neuinstallation einer Photovoltaik-Anlage (min. 3 Wohneinheiten, max. ein Netzverknüpfungspunkt) gefördert werden. Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist, dass ein Mieterstromprojekt oder ein Projekt zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung umgesetzt wird. Darüber hinaus wird ergänzend auch die Errichtung eines Batteriespeichers gefördert, um den nutzbaren Anteil des erzeugten Solarstroms für die Bewohner weiter zu erhöhen.
Förderbaustein Mehrfamilienhäuser:
Errichtung einer neuen PV Anlage zur Umsetzung eines Mieterstromprojekts/gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | 200 €/ vollendetes 1 kWp, max. 10.000 € |
Errichtung von Batteriespeichern in Kombination mit einer neuen PV-Anlage bei Umsetzung eines Mieterstromprojekts/gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | 100 €/ kWh nutzbare Speicherkapazität, max. 1 kWh pro 1 kWp PV-Leistung, max. 5.000 € |
Förderung von PV-Anlagen auf betrieblichen Gebäuden von KMU´s
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden gefördert, sofern sie auf betriebseigenen oder gemieteten/gepachteten Gebäuden eine zur Eigenversorgung dienende PV-Anlage errichten.
KMU´s werden weiterhin finanziell unterstützt, wenn sie begründete Zweifel an der Eignung des Daches für den Bau einer Solaranlage haben und zunächst ein Gutachten erstellen lassen wollen; dabei steht die Klärung der Statik des Daches im Vordergrund. Ist das Gutachten positiv, wird fördertechnisch vorausgesetzt, dass das Unternehmen die PV-Anlage tatsächlich errichtet.
Förderbaustein Unternehmen:
Dachgutachten für die Errichtung einer PV-Anlage | 90 %, max. 4.000 € |
Errichtung einer neuen PV Anlage zur Eigenversorgung | 100 €/ vollendetes 1 kWp, max. 5.000 € |
Hinweis Solar Nachbarschaftsfeste
Solarnachbarschaftsfeste dienen als Multiplikator für die Aufklärung der Bürger*innen zur Nutzung von Solarenergie. Diese werden weiter wie bisher mit bis zu 200 € unterstützt.
Weiteres Vorgehen
Werden die vorgesehenen Änderungen beschlossen, werden die Inhalte und das Verfahren der Solarförderung geändert und veröffentlicht. Zudem prüft die Verwaltung, ob eine Integration der Solarförderung in die Sanierungsförderung möglich ist.
Die Marktlage wird auch weiterhin beobachtet und die Förderkonditionen werden, soweit erforderlich, erneut angepasst.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |