Entscheidungsvorlage - FB 61/0919/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bachoffenlegung in der Innenstadthier: Aktualisierung der Variantenentscheidung Gerinneführung Paubach vom Fischmarkt bis Kapuzinergraben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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13.06.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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19.06.2024
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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20.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Verwaltung ergänzend zum bestehenden Prüfungsauftrag der Kleinmarschierstraße mit der Prüfung einer Bachoffenlegung in der Hartmannstraße zu beauftragen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Verwaltung ergänzend zum bestehenden Prüfungsauftrag der Kleinmarschierstraße mit der Prüfung einer Bachoffenlegung in der Hartmannstraße zu beauftragen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung ergänzend zum bestehenden Prüfungsauftrag der Kleinmarschierstraße mit der Prüfung einer Bachoffenlegung in der Hartmannstraße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Voraussichtlich im Jahr 2027 wird das Wasser des Paubachs sichtbar durch die Klappergasse und die Rennbahn zum Fischmarkt geführt werden. Die Umgestaltung der Straßenräume samt Nebenanlagen wurde mit dem Planungsbeschluss im Mobilitätsausschuss vom 11. Mai 2023 angestoßen (Vorlage FB 61/0645/WP18) (85% Förderquote aus Mitteln des Klima- und Transformationsfond).
Das Bachwasser wird hierbei der Paubach-Druckleitung in der Bendelstraße entnommen, die aktuell auch einige der Aachener Stadtbrunnen versorgt. Das entnommene Bachwasser muss aus wasserrechtlichen Gründen wieder einem natürlichen Gewässer zugeführt werden und soll somit am Kapuzinergraben oder am Friedrich-Wilhelm-Platz wieder in den vorhandenen Paubachkanal eingeleitet werden.
Die entsprechende Führung des Wassers durch die Innenstadt wurde zuletzt am 8. Dezember 2022 im Planungsausschuss beraten (FB 61/0515/WP18). Die Verwaltung wurde beauftragt, im Zusammenhang mit der Planung des Paubachgerinnes in Klappergasse und Rennbahn die weitere Führung (gemäß Variante 2) über Schmied- und Kleinmarschierstraße bis zum Kapuzinergraben planerisch zu vertiefen. Ein wesentliches Argument für diese Entscheidung war es, die Option für die offene Führung am Kapuzinergraben zu erhalten.
Die planerische Weiterentwicklung der Projekte Theaterplatz und Kapuzinergraben in den folgenden 15 Monaten machte unter anderem deutlich, dass die vielfältigen Anforderungen an den Kapuzinergraben die zuerst gewünschte Integration eines Wasserlaufs insbesondere mit den erhofften Effekten für Aufenthalts- und Erlebnisqualität nicht ohne weiteres zulassen. Folgerichtig wurde die Verwaltung im Mobilitätsausschuss am 25.Januar 2024 (Vorlage FB 61/0802/WP18) mit der weiteren Prüfung eines Straßenquerschnitts ohne Wasserlauf (Variante 3) beauftragt. Auch die Planung des Theaterplatzes sieht - anders als zum damaligen Beschluss zur Gerinneführung über Kleinmarschierstraße und Kapuzinergraben angenommen oder gewünscht - keine Nutzung des Bachwassers als gestalterisches – oder klimareferenziertes Element vor.
Aufgrund der oben genannten Entwicklungen erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll, den Beschluss des Planungsausschusses zur Gerinneführung vom 8.12.2022 unter den geänderten Rahmenbedingungen erneut zu betrachten.
In der Anlage 1 sind die damaligen Entscheidungsfaktoren für die Führung des Bachwassers durch die Kleinmarschierstraße und den Kapuzinergraben aufgeführt und der Einfluss der aktuellen planerischen Entwicklungen auf diese Entscheidungsfaktoren bewertet. Lediglich zwei der sechs Entscheidungsfaktoren bleiben durch die aktuellen Planungsentscheidungen unbeeinflusst. Vier der sechs Faktoren werden jedoch negativ beeinflusst.
Schlussfolgerung
Grundlegende Faktoren für die damalige Entscheidung zur Führung über die Kleinmarschierstraße sind durch die aktuellen Entwicklungen und Untersuchungen geschwächt, oder treffen in Gänze nicht mehr zu, z.B. die Option einer offenen Führung am Kapuzinergraben. Gleichzeitig kann aufgrund der fehlenden vertiefenden Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt keine gesicherte Aussage über die Qualität und Potentiale einer Führung in der Hartmannstraße gemacht werden. Es besteht weitergehender Klärungsbedarf z.B. hinsichtlich des Urheberrechts zur Gestaltung des Elisengartens (Landschaftsarchitekten: Lützow7), Archäologie und der Größe des Planungsumgriffs. Daher scheint es sinnvoll die alternative Führung des Wasserlaufs über Schmiedstraße, Münsterplatz und Hartmannstraße wieder in den Entscheidungsprozess einzubeziehen, beide Varianten vertiefend zu untersuchen und erneut vergleichend gegenüberzustellen.
Weiteres Vorgehen
Im nächsten Schritt könnten die Varianten „Führung über Schmiedstraße, Münsterplatz und Hartmannstraße“ und „Führung über Schmied- und Kleinmarschierstraße“ planerisch vertieft und erneut vergleichend betrachtet werden. Anschließend wird eine entsprechende Vorlage mit Bewertung der Varianten unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen erarbeitet und der Politik vorgestellt.
Die favorisierte Variante wird ausgearbeitet und der Politik zur Grundsatzentscheidung vorgelegt. Bei Bedarf kann im Vorfeld eine Bürger*innenbeteiligung durchgeführt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| X |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Die Maßnahmen werden Neu- und Umbauten umfassen. Teilziel der Planung im Sinne des Leitkonzeptes „Aachener Bäche sichtbar machen“ ist es, mit Sichtbarmachung der Bachläufe in teils offener Führung eine mikroklimatische Verbesserung in der Aachener Innenstadt zu erwirken und die Aufenthaltsqualität zu stärken. Die vorhandenen Bäume und Grünstrukturen werden berücksichtigt und in künftige Planungen miteinbezogen bzw. sollen nach Möglichkeit verbessert bzw. erweitert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32 kB
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