Entscheidungsvorlage - AVV/0105/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen im beschriebenen Umfang zu und beauftragt die Verbundgesellschaft mit der Beantragung bei der Bezirksregierung Köln.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen

 

Einstellung ÜT Roermond

Eine Einstellung des Übergangstarifes Roermond, wie in Top 1.1 beschrieben, hätte redaktionelle Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen zum 01.07.2024 zur Folge (siehe Anlage 1).

 

Wegfall Semesterticket-Upgrades / Änderung Betrag Semesterticket-Upgrades

Mit Einführung des Deutschlandsemestertickets werden für die in das Deutschlandsemesterticket gewechselten Hochschulen keine Upgrades zum Deutschlandticket mehr angeboten. Aufgrund der Fortschreibung des AVV-Semestertickets um 8,5 % zum Sommersemester 2024 reduzieren sich zudem die Beträge für die Semesterticketupgrades für die Hochschulen, welche im AVV-Semesterticket verbleiben. Die Anpassungen in den Tarifbestimmungen zum 01.06.2024 sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die reduzierten Preise der Semesterticket-Upgrades kommen jedoch bereits vor der Anpassung in den Tarifbestimmungen zur Anwendung.

 

Abschaffung 4Fahrten-Tickets

In der Sitzung des Zweckverband AVV am 29.11.2023 wurde die Abschaffung der 4Fahrten-Tickets zum 01.07.2024 beschlossen. Die redaktionellen Anpassungen an den AVV-Tarifbestimmungen zum 01.07.2024 sind der Anlage 3 zu entnehmen.

 

Abschaffung Welcome-Ticket

Aufgrund der strukturellen Veränderungen nach Einführung des Deutschlandtickets wird für das Welcome-Ticket keine Marktrelevanz mehr gesehen, weshalb in der Sitzung des Zweckverband AVV vom 29.11.2023 die Abschaffung des Tickets zum 01.07.2024 beschlossen wurde. Die damit einhergehenden Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen zum 01.07.2024 sind der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Geltungsbereich Kombitickets

Der derzeit noch in den AVV-Tarifbestimmungen enthaltene Geltungsbereich der AVV-Kombitickets soll aus den AVV-Tarifbestimmungen gestrichen und ausschließlich individuell in den Verträgen geregelt werden. Dies hätte Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen zum 01.07.2024 zur Folge (siehe Anlage 5).

 

Anpassung region3Tarif

Am 14.03.2024 wurde in der belgischen Presse bekannt gegeben, dass sich der Preis für eine Fahrt mit der Linie 14 von Aachen nach Eupen reduzieren soll. Hierzu wird eine Reduktion des TEC-Anteils am region3Tarif von 3,50 Euro auf 2,10 Euro zum 03.06.2024 erfolgen. Aufgrund der Preisanpassung kommt es zu redaktionellen Änderungen an den AVV-Tarifbestimmungen zum 01.06.2024 (siehe Anlage 6).

 

Laufzeitverlängerung Deutschlandticket Schule

Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 19. April 2024 wird das Angebot des landesweiten Modellansatzes („Deutschlandticket Schule“) auch im kommenden Schuljahr 2024/2025 weiter fortgeführt. Aufgrund der Tatsache, dass die derzeitigen Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket Schule noch Bezug auf den Runderlass des Vorjahres vom 02. Juni 2023 nehmen, nach dem das Deutschlandticket Schule zum 31.07.2024 endet, bedarf es einer redaktionellen Anpassung der AVV-Tarifbestimmungen zum 01.07.2024 (Anlage 7).

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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