Entscheidungsvorlage - FB 45/0499/WP18-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die beigefügte Priorisierung der Flächenbedarfe im Mensen-Bereich der städtischen Grundschulen zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI), einschließlich der Kostenberechnung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage

 

Dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung wurde mit Vorlage FB 45/0499/WP18 am 18.04.2024 die Konzeptstudie zur Baumaßnahme an der KGS Karl-Kuck-Schule zur Beschlussfassung des Planungsauftrags vorgestellt. In der gemeinsamen Sitzung des KJA und ASW am 14.05.2024 wurde mit der Ergänzungsvorlage FB 45/0499/WP18-1 die Einordnung der KGS Karl-Kuck-Schule in die Prioritätenliste (Flächenraumorientierung) und der Handlungsbedarf zur Schaffung einer adäquaten Küchen- und Mensasituation weitergehend erläutert. Der Ausschuss hatte weiteren Beratungsbedarf und hat die Verwaltung damit beauftragt, eine Übersicht zur aktuellen Mensen-Situation aller städtischen Grundschulen auf Grundlage der Flächenraumorientierung zu erstellen.

 

  1. Übersicht Mensen-Situation

 

Die Verwaltung hat die entsprechenden Prüfungen zur Mensen-Situation an den Grundschulen vorgenommen und die beigefügte Übersicht erstellt.

s. Anlage 1

 

Hierfür erfolgte ein Abgleich der im Bestand vorhandenen Räume (Verpflegungsküche und Speiseraum) mit dem Raster der Flächenraumorientierung. Da die beiden Räume in der Praxis häufig kombiniert werden, wurden die Flächen beider Räume addiert.

Anhand der über dieses Verfahren ermittelten Abweichungen, das eine rein rechnerische Betrachtungsweise darstellt, wurden die Schulen, beginnend mit der größten Abweichung im Mensen-Bereich, priorisiert.

 

Es erfolgte die Bildung von vier Clustern:

a)      Abweichungen > 100m²

b)      Abweichungen 70m² - 100m²

c)       Abweichungen 40m² - 70m²

d)      Abweichungen < 40m²

 

Wie zuvor erläutert, handelt es sich hierbei um eine ausschließlich rechnerische Betrachtung unter Einbezug von zwei Räumen der Schule (Küche + Speiseraum). Diese Betrachtungsweise erscheint aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, da die Schulen in der Praxis ihr gesamtes Raumangebot für eine bestmögliche Ausgestaltung, sowohl innerhalb der Unterrichtszeit, der Pausenzeit als auch während der Nachmittagsbetreuung nutzen.

Hierzu gehört auch im Bereich der Essenssituation die multifunktionale Nutzung weiterer Räume, wie z.B. Gruppenräume, Mehrzweckräume, Aulen, Nachmittagsbetreuungsräume etc., so dass in nahezu allen Schulen individuelle Lösungen gefunden und genutzt werden, um die Mittagsverpflegung für alle SuS bestmöglich zu gewährleisten. Die Flächenraumorientierung umfasst eine ganzheitliche Perspektive auf die gesamte Raumsituation der Grundschule, so dass, wenn einzelne Räume isoliert betrachtet werden, ein unzureichender Eindruck entsteht.

 

Gleichzeitig ist die Verwaltung bestrebt, an den Schulen, an denen bauliche Maßnahmen erforderlich bzw. in Planung sind, bestehende Abweichungen zur Flächenraumorientierung - insbesondere im Mensen-Bereich – sowohl aus ökonomischer Sicht, als auch mit dem Ziel eines perspektivisch gut aufgestellten Raumangebots an den städtischen Grundschulen, soweit möglich mit zu berücksichtigen.

 

 

  1. Empfehlung der Verwaltung

 

Die Karl-Kuck-Schule weicht aktuell im Mensen-Bereich um 100 m² von der Flächenraumorientierung ab. Neben dieser Abweichung bietet das genutzte Untergeschoss auf Dauer keine ausreichenden Rahmenbedingungen zur Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler einer offenen Ganztagsschule.

Aus Sicht des Schulträgers wird daher weiterhin befürwortet, dass, wenn ohnehin die  abgängigen Pavillons niedergelegt und ersetzt werden müssen, sowohl aus wirtschaftlichen als auch inhaltlichen Betrachtungen, die Mensa- und Küchensituation nachhaltig verbessert wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Planung auf Basis der durchgeführten Machbarkeitsstudie in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI), einschließlich der Kostenberechnung, fortzuführen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

5-030101-900-00100-990-7, 78650000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

288.000

288.000

0

0

0

5.923.000*

Ergebnis

-288.000

-288.000

0

0

0

-5.923.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* Die derzeit noch nicht etatisierte Summe von 5.923.000 € wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 2025 entsprechend auf der §13er-Liste vermerkt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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