Entscheidungsvorlage - FB 36/0084/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmschutz an den Eisenbahnstrecken in Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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06.06.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Betreff: Lärmschutz an den Eisenbahnstrecken in Aachen
Im Jahr 2002 wurde die Bahnstrecke Aachen-Gemmenich in die Dringlichkeitsliste des Lärmsanierungsplanes des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aufgenommen. Zwischenzeitlich wurden durch ein von der Bahn-AG beauftragtes Ing.-Büro auch die Bahnstrecken Aachen-Köln, Aachen-Brüssel und Hbf Aachen- Bf West lärmtechnisch detailliert untersucht und Lärmschutzmaßnahmen vorgeschlagen.
Die Bahn-AG hat dem Fachbereich Umwelt die nachfolgend aufgeführten Schutzmaßnahmen vorgestellt.
1. Strecke Köln-Aachen
·
Im Bereich Eilendorf ist
das Neubaugebiet auf der bahnrechten Seite bereits durch aktiven Lärmschutz
(Schallschutzwand = SSW) geschützt. Die gegenüberliegende Bebauung liegt
erheblich höher, die Bahn befindet sich im Einschnitt und geht in Bereich
Nirmerstraße in Dammlage. Wegen des Bahnsteiges muss ein großer Abstand zur Lärmquelle
gewählt werden, sodass hier SSW keine sinnhafte Lösung darstellt. Im weiteren
Verlauf entfernt sich die Wohnbebauung in Eilendorf auf der bahnlinken Seite
immer mehr von der Strecke, sodass auch hier eine SSW nicht sinnvoll ist.
·
Auf der Strecke von Köln
kommend haben die Untersuchungen wie auch die Ortsbegehungen ergeben, dass an 2
Stellen (SSW) umgesetzt werden
kann. Diese Bereiche befinden sich im Aachener Ostviertel entlang des
Reichswegs. Es handelt sich um Wandabschnitte mit einer jeweiligen Länge von
ca. 200m.
a.
Die 1. Wand beginnt an
der Kreuzung Reichsweg/Düppelstraße und endet kurz vor dem Überführungsbauwerk
über die Triererstraße.
b.
Von Köln kommend beginnt
die 2.Wand mittig auf der Höhe des Hauses Rottstraße 4 – 6 und geht in Richtung
HBF Aachen bis kurz hinter das Gebäude Hausnummer 73 im Reichsweg.
c.
Alle anderen Bereiche
werden bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen mit passivem Schallschutz
versehen.
·
Der Bereich zwischen Bf
Rothe Erde und Hbf Aachen kann wegen der exponierten Lage der Bahn auf einem
sehr steilen Damm und der fehlenden notwendigen Breite des Damms nicht mit
Schallschutzwänden versehen werden. Die Eingriffe in den Grünbestand wären
darüber hinaus erheblich. Im Bereich des Burtscheider Viadukts sind sowohl aus
konstruktiv-statischen wie städtebaulichen Gründen Schallschutzwände nicht
möglich.
2. Strecke Köln-Aachen-West
Dieser Bereich geht vom Hbf Aachen in Richtung Bf
Aachen-West. Für diesen Bereich haben die Untersuchungen ergeben, dass
ausschließlich passive Maßnahmen zum Tragen kommen. Im Bereich nach dem Hbf ist
das Gebiet zu stark zergliedert, danach sprechen die Lage der Bahn zu der
Bebauung und die Ausbildung des Bahnkörpers als Viadukte bzw. Brücken gegen
Schallschutzwände. Weiterhin sind wegen der Enge auch sicherheitstechnische
Bestimmungen zu beachten, die eine Errichtung von Schallschutzwänden
verhindern. Es muss ein konfliktfreier Zu- wie Abgang zu den Gleisanlagen
gewährleistet sein.
3. Strecke
Güterzugstrecke Richtung Belgien
An dieser Strecke empfiehlt sich im Bereich der
Bleiberger Straße von ihrer Einmündung in die Turmstraße bis zum Brückenbauwerk
Halifaxstraße eine Schallschutzwand.Die DB plant hier eine Wand von km 0.950
bis km 1.990 der vorgenannten Strecke. Die Wand hätte damit eine Länge von
ca.1000m.
Allerdings sind die Verhältnisse in der Mitte der Wand
aufgrund des geringen Abstandes des Gleises von der Grundstücksgrenze der Bahn
sehr beengt, sodass in diesem Bereich die Wand nur errichtet werden kann, wenn
der dort vorhandene Bürgersteig aufgegeben wird und sich keine
Versorgungsträger in diesem Bereich sich im Bürgersteig befinden. Danach
lockert die Bebauung auf, eine Schallschutzwand ist aus Kostengründen nicht
mehr vertretbar.
Für den Bereich Welkenrather Straße gelten die
Aussagen wie in Abschnitt 2. Hier werden nur passive Maßnahmen umgesetzt. Die
Bahn befindet sich hier auf alten Viadukten, die eine Gründung der Wand nicht
zulassen. Danach schließt sich eine neuere Bebauung an, die nach den Kriterien
der Förderrichtlinie nicht geschützt werden kann. Im weiteren Verlauf befindet
sich ein Gewerbegebiet (Weststraße), hier liegen keine oder nur vereinzelt
wohngenutzte Gebäude vor.
4.
Zeitschiene
Die DB beabsichtigt nunmehr, die Mittel für den vorgestellten Abschnitt 2 (Köln-Aachen-West) beim Eisenbahnbundesamt zu beantragen, so dass hier die passiven Maßnahmen nach Freigabe umgesetzt werden können.
In den beschriebenen Abschnitten 1 und 3 erfolgt die Beantragung dieser Mittel erst, wenn auch
die Mittel für die Planung und Umsetzung der Schallschutzwände beantragt werden. Dies wird
nicht vor dem Jahre 2008 erfolgen, da zurzeit die zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes
durch laufende Projekte gebunden sind.
Ein Anspruch auf Umsetzung bestimmter Maßnahmen besteht nicht.
5. Akzeptanz
passiven Schallschutzes steigern
Angesichts der hohen Anzahl anspruchsberechtigter Hauseigentümer (insgesamt 960 betroffene Objekte) und der Bedeutung der Maßnahmen für die Wohnqualität beabsichtigt die Verwaltung, mit der DB die Möglichkeiten einer intensiven Eigentümerberatung abzustimmen. Nach Erfahrungen der DB liegt die Quote der tatsächlichen Inanspruchnahme von passivem Schallschutz mit 30% sehr niedrig, obwohl die prozentuale Förderung bei 75 % der Investitionen liegt. Dies dürfte im wesentlichen auf die Eigentümer - Mieter Problematik zurückzuführen sein.
Angesichts der nicht nur aus Sicht des Lärmschutzes sondern häufig auch aus Sicht des Energieverbrauches / der Nebenkosten (Einfachverglasung) gegebenen Handlungsbedarfes beabsichtigt die Verwaltung, die Eigentümer gezielt über sonstige Förderprogramme zur Wohnungsmodernisierung bzw. Energieeinsparung sowie über relevante Fragen zum Mietzins zu unterrichten. Hierdurch soll die Mitwirkungs- bzw. Investitionsbereitschaft weiter gesteigert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,8 kB
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