Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 61/0366/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 622 gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Änderung einer nicht überbaubaren Fläche in Fläche für Stellplätze bzw. Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträucher

Sie empfiehlt dem Rat, die so geänderte II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662

 - Krebsstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, den Aufstellungsbeschluss A192 aufzuheben.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 - Krebsstraße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Änderung einer nicht überbaubaren Fläche in Fläche für Stellplätze bzw. Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträucher

Er empfiehlt dem Rat die so geänderte II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662

 - Krebsstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Darüber hinaus beschließt er die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss A 192

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 - Krebsstraße -

hier:  Bericht über das Ergebnis der Offenlage

Empfehlung zum Satzungsbeschluss,

                 Aufhebung des Aufstellungsbeschluss A 192

 

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2005 die Verwaltung beauftragt,

für die Erweiterung des ALDI-Marktes an der Forster Straße/von-Coels-Straße in Eilendorf die

II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 622 - Krebsstraße - zu erarbeiten und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

 

In seiner Sitzung vom 30.03.2006 hat der Planungsausschuss die Offenlage der Bebauungsplanänderung beschlossen, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf am 21.03.2006 die Empfehlung dazu beschlossen hatte.

 

Die Offenlage fand statt in der Zeit vom 08.05.2006 bis zum 09.06.2006.

 

Der BUND wurde als Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt, hat aber keine Anregungen zu dem Bebauungsplan vorgebracht.

Von Bürgerinnen und Bürgern wurden ebenfalls keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.

 

I. vereinfachte Änderung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

Während des Planverfahrens hatte die Firma ALDI angeregt, die Fläche für Stellplätze noch zu erweitern.

Geplant ist, einen Teil des nördlich an die Fläche für Stellplätze angrenzenden Grundstückes zu erwerben. Dort können etwa 8 zusätzliche Stellplätze errichtet werden.

Der Bebauungsplan sieht für diese Fläche zur Zeit nicht überbaubare Grundstücksfläche fest. Stellplätze sind hier bislang nicht zulässig.

 

Mit einer vereinfachten Änderung soll an dieser Stelle nun eine Fläche für Stellplätze festgesetzt werden. Von der Änderung sind zwei weitere Grundstückseigentümer sowie der BUND betroffen. Diese wurden im Rahmen des vereinfachten Änderungsverfahrens an der Planung beteiligt, haben aber keine Bedenken gegen die Änderung vorgebracht. Der BUND hat lediglich angeregt, die Ausgleichspflanzungen auf dem Parkplatz vorzusehen, was auch vorgesehen ist. Das Schreiben des BUND ist als Anlage beigefügt.

 

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 192

Zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 wurde am 20.07.2004 der Aufstellungsbeschluss A 192 gefasst.

Das Plangebiet der II. Änderung des Bebauungsplanes ist geringfügig kleiner als das Gebiet, für das der Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Drei Grundstücke an der Von-Coels-Straße sind Teil des Aufstellungsbeschlusses, waren aber von der II. Änderung des Bebauungsplanes tatsächlich nicht betroffen.

Da der Aufstellungsbeschluss für diese Grundstücke nicht mehr erforderlich ist, soll dieser parallel zum Satzungsbeschluss aufgehoben werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 622 - Krebsstraße - als Satzung zu beschließen und den Aufstellungsbeschluss A 192 aufzuheben.

 

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Anlagen

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