Kenntnisnahme - A 20/0057/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss E 18 nimmt die Berechnungsmodalitäten des Verwaltungskostenbeitrages zur Kenntnis.

 

 

 

Möller

 

 

 

Der Finanzausschuss nimmt die Berechnungsmodalitäten des Verwaltungskostenbeitrages zur Kenntnis.

 

 

 

Grehling

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Ermittlung und die Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages (VKB ‘s) erfolgt auf Grundlage von KGSt-Gutachten. 

Der Verwaltungskostenbeitrag dienst zur Verrechnung der Kosten der Querschnittsämter und der sonstigen Dienststellen, die Verwaltungsaufgaben für andere Bereiche der Verwaltung wahrnehmen. Die Verrechnung ist mit solchen Einrichtungen erforderlich, bei denen dies auf die Höhe von Entgelten, Zuweisungen, Kostenerstattungen oder Steuerzahlungen Einfluss haben kann.

 

Erstattungspflichtig sind in erster Linie kostenrechnende Einrichtungen, Betriebe gewerblicher Art und Einrichtungen, deren Ausgaben ganz oder teilweise durch Zuweisungen oder Kostenerstattungen Dritter gedeckt werden.

 

Der Verwaltungskostenbeitrag wird nach verschiedenen durch KGSt vorgeschlagenen Schlüsseln ermittelt; z.B. Volumenschlüssel, Stellenschlüssel, Arbeitszeitanteilen oder Buchungen.

 

Für die Ermittlung des Volumenschlüssels werden die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes bereinigt um

 - Zuführungen zum VermHH

- Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

- die Verwaltungskostenbeiträge

- Zahlung an den Wasserverband Eifel-Ruhr.

 

Hiergegen werden die Ausgaben des Eigenbetriebes um den bereits für das Vorjahr gezahlten Verwaltungskostenbeitrages bereinigt. Die so ermittelten Ausgaben werden den Ausgaben des Gesamtverwaltungshaushaltes gegenübergestellt. Der daraus resultierende %-Satz wird für die weiteren Berechnungen zugrunde gelegt.

 

Für die berechtigten Bereiche, wie z.B. Gemeindeorgane, Call-Center, Gleichstellungsbeauftragte und Stadtkämmerei werden die Personalkosten zzgl. 30% Sach- und Verwaltungsgemeinkosten sowie, wenn angefallen, EDV-Kosten zugrunde gelegt.

Der ermittelte %-Satz des Volumenschlüssen wird auf diese Aufgaben angewandt.

 

Bei der Ermittlung des Stellenschlüssels werden die Personalkosten des jeweiligen Unterabschnittes zugrunde gelegt; zzgl. 30 % Sach- und Verwaltungsgemeinkosten und, wenn angefallen, EDV-Kosten. Die Kosten einer Stelle werden dann mit den Bediensteten des Bereiches berechnet.

 

Die Ermittlung nach Arbeitszeitanteilen erfolgt durch Arbeitsaufzeichnungen oder grobe Schätzungen der entsprechenden Bereiche. Hier werden dann die entsprechenden Personalkosten mit den mitgeteilten Arbeitszeitanteilen zugrunde gelegt.

 

Für den Bereich Stadtkasse werden die Buchungen zugrunde gelegt. Die Kosten einer Buchung werden durch Zugrundelegung der Personalkosten zzgl. EDV-Kosten ermittelt.

 

Anlässlich eines abgeschlossenen Verfahrens vor dem VG Aachen, hat das Gericht die Vorgehensweise der Stadt Aachen als korrekt und vorbildlich dargestellt.

 

Beispielsweise Betrachtung:

Der Verwaltungskostenbeitrag 2005 für den E 18 setzt sich wie folgt zusammen:

00000   Gemeindeorgane    403.400 €

01000   Rechnungsprüfungsamt         13.300 €

02700   Bezirksämter     260.200 €

02200   Personal- u. Organisation      97.200 €

02200    Call-Center        54.500 €

02500   Frauenbüro        16.700 €

03000   Kämmerei        97.400 €

032/21   Stadtkasse         29.000 €

032/22   Steueramt     371.200 €

03300   Beteiligungsverwaltung        2,500 €  

06000   Gebäudemanagement       10.100 €

08100   soz. Einr. Verw.-Angehörige     64.600 €

60000     Bauverwaltungsamt                                       8.800 €

                  1.428.900 €

 

Die Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages ( VKB ) 2005 gegenüber 2004 in Höhe von 375.900 €, ist hauptsächlich damit zu begründen, dass neue Bereiche hinzugekommen sind, wie z.B. Call-Center - Kosten VKB 54.500 €. Des weiteren ist der Bereich Stadtbezirke hinzugekommen, der in den Vorjahren nicht berücksichtigt wurde. Hier werden Aufgaben für den Aachener Stadtbetrieb wahrgenommen. Der Anteil des VKB beträgt 260.200 €. Die Abteilung B 03/30 - zentrale Vergabestelle für Submissionen und Ausschreibungen ist seit 2005 neu. Diese Abteilung nimmt für die gesamte Verwaltung die Ausschreibungen ppa. wahr mit einem Anteil von 8.800 €. Die weiteren Mehrkosten verteilen sich auf Ausgaben lt. Volumenschlüssel.

 

- Bereiche 00000, 02200, 02500 und 03000 -

Hier wurde ein Volumenschlüssel ermittelt. Dieser Ermittlung liegen die Ausgaben Gesamtverwaltungshaushalt zu den Ausgaben des Wirtschaftsplanes zugrunde. Dieser %-Satz beträgt 8,2264 %.

Für den Bereich 03000 - Stadtkämmerei - wurden die Personalkosten der zentralen Buchungsstelle und Projektgruppe NKF weitestgehend nicht berücksichtigt, da diese Bereiche durch E 18 nicht in Anspruch genommen werden.

 

 

- Bereich 032/21 - Stadtkasse -

hier wurden die von FB 22/21 mitgeteilten

  2.800 Buchungen á 1,24 €

           20.603 Buchungen á 1,24 € für Personenkonten (Friedhofsgebühren) ppa.

zugrunde gelegt.

 

- Bereich 032/22 - Steueramt -

hier wurden anteilmäßige Personalkosten und Gewichtung der Fallzahlen nach Mitteilung des Steueramtes zugrunde gelegt.

 

- Bereich 08100 - hier wurden die anteilmäßigen Kosten nach einem Stellenschlüssel ermittelt.

 

- Bereich 06000

FB 26 teilte Arbeitszeitanteile für Frankierarbeiten und Botenfahrten mit.

 

- Bereich 01000 - Rechnungsprüfungsamt

schriftliche Mitteilung des Rechnungsprüfungsamtes

 

- Bauverwaltungsamt - zentrale Vergabestelle - Durchführung von Submissionen und Ausschreibungen

hier wurden von B 03 entsprechende Arbeitszeitanteile für die Bereiche 75000 und 77000 mitgeteilt.

 

- Beteiligungsverwaltung - Mitteilung der Arbeitszeitanteile

 

Nach Einführung der Kosten-Leistungsrechnung werden die Berechnungsmodalitäten angepasst.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Erläuterungen

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