Entscheidungsvorlage - FB 68/0180/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Doppelgelenkbushaltestellen, Baubeschluss für Finanzierungsantrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/24
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
|
|
|
25.10.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Brand
|
|
|
|
25.10.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
|
|
|
|
25.10.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
|
|
|
26.10.2006
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt
dem Verkehrsausschuss, den Baubeschluss für die „Doppelgelenkbushaltestellen“
gemäß den Plänen 2006_034_Ü1 sowie 2006_034_L4 -
L11 zu fassen.
Die
Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Baubeschluss für die
„Doppelgelenkbushaltestellen“ gemäß den Plänen 2006_034_Ü1 sowie 2006_034_L1 –
L3 zu fassen.
Die
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Baubeschluss für die
„Doppelgelenkbushaltestellen“ gemäß den Plänen 2006_034_Ü1 sowie 2006_034_L12 -
L14 zu fassen.
Der
Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst
den Baubeschluss für die „Doppelgelenkbushaltestellen“ gemäß den Plänen
2006_034_Ü1 sowie
2006_034_L1
- L14 .
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Allgemeines
Bei der ASEAG als zuständigem Verkehrsträger sollen Doppelgelenkbusse eingesetzt werden. Hierzu ist eine Bushaltestellenlänge von ca. 25 Metern notwendig. Um diese zu gewährleisten ist es notwendig, 27 Bushaltestellen zu verlängern bzw. umzubauen.
Hintergrund und Zielsetzung:
Hintergrund der Bemühungen der ASEAG um die Einführung von Doppelgelenkbussen im Aachener Stadtgebiet ist der politische Auftrag zur Reduzierung des Defizits; in Verbindung mit der Erfüllung dieses Auftrags soll die Chance genutzt werden, eine zukunftsweisende Technologie dauerhaft einzusetzen.
Die Berechnungen der ASEAG zeigen, dass der Einsatz von Doppelgelenkbussen helfen kann, die Verluste beim Verkehrsunternehmen zu senken und dem Druck knapper werdender Haushaltsmittel entgegen zu wirken. Bei gleich bleibenden Fahrgastzahlen sollen weitere Leistungs- und Kostenreduzierungen bei der ASEAG durch den Einsatz größerer Fahrzeugeinheiten wie dem Doppelgelenkbus erreicht werden.
Probe- und Regelbetrieb:
Um eine dauerhafte Genehmigung für den Betrieb mit Doppelgelenkbussen zu erhalten, ist die vorherige Durchführung eines Probebetriebes zwingend erforderlich. Die ASEAG führt einen solchen Probebetrieb seit Sommer 2005 mit zwei Fahrzeugen auf den Linien 5 und 45 durch, um Erfahrungen im Dauereinsatz auf öffentlichen Straßen und mit Kunden im Linienbetrieb zu sammeln.
In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Probebetriebs soll gegen Ende 2006 die Entscheidung über die Anschaffung weiterer Doppelgelenkbusse getroffen werden. Ab 2007 oder 2008 könnte in diesem Fall der Regelbetrieb mit insgesamt 16 Fahrzeugen aufgenommen werden.
2. Darstellung der Maßnahme
2.1 Vorhandener Zustand
Der vorgesehene Streckenverlauf soll die stark nachgefragten Innenstadtachsen Brand - Vaals und Driescher Hof - Uniklinik beinhalten. Auf diesem Verlauf entsprechen z. Zt. 27 Bushaltestellen nicht den Anforderungen für ein problemloses Anfahren durch Doppelgelenkbusse.
2.2 Planerische Beschreibung und Straßenbau
Die Doppelgelenkbusse des Herstellers Van Hool haben eine Gesamtlänge von rund 25 Metern (zum Vergleich ein herkömmlicher Gelenkbus: 18 Meter) und verfügen über vier Türen. Die Fahrzeuge können ca. 180 Fahrgäste befördern.
Um den Fahrzeugen ein Anfahren an die Haltestellen auf ganzer Länge zu ermöglichen und auch aus der hinteren Tür einen problemlosen Ausstieg zu gewährleisten, muss ein Teil der an der zu befahrenden Strecke gelegenen Haltestellen verlängert bzw. umgebaut werden.
Angestrebt wird hierbei eine Gesamtlänge von 25 Metern. Im Einzelfall kann - da die hinterste Tür der Fahrzeuge bei 22 Metern liegt - auch eine Haltestellenlänge von 22 Metern akzeptiert werden.
Von den Umbaumaßnahmen sind 27 Haltestellen betroffen. Der Umfang der einzelnen Maßnahmen ist hierbei sehr unterschiedlich und reicht von kleineren Markierungsarbeiten (für diese Maßnahmen liegen keine Lagepläne vor) über die Verlängerung einzelner Haltestellen bei Wegfall einzelner Stellplätze bis hin zur Verlegung von Haltestellen, wenn am alten Standort eine befriedigende Situation nicht hergestellt werden kann. Neben einer Verbesserung der Haltestellensituation wird hier auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie eine Verkehrsberuhigung angestrebt.
3. Sonstiges
Mit dem Ausbau der Maßnahme soll 2007 begonnen werden. Als Bauzeit sind insgesamt ca. 3-4 Monate vorgesehen.
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 205.700,00 i .
Es sind Zuwendungen in Höhe von voraussichtlich 148.900,00 i zu erwarten.
Die Maßnahme wurde in den städtischen Haushalt aufgenommen.
Die o.g. Maßnahme ist Bestandteil des durch die Bezirksregierung Köln zu genehmigenden Haushaltskorridors. Der Eigenanteil der Stadt Aachen ist bereitgestellt unter den Haushaltsstellen 9.63000.96180, 9.63000.96190.9, 9.63000.96170.4 sowie 9.88400.93220 „allg. Grunderwerb“. Die Finanzierung der Maßnahme wurde ebenfalls durch die städtische Kämmerei geprüft und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Um den Finanzierungsantrag beim Zuschussgeber einreichen zu können, ist ein formeller Baubeschluss durch den Rat der Stadt notwendig. Dieser muss umgehend gefasst werden, wenn die Stadt nicht Gefahr laufen will, dass sich die Bewilligung von Zuschüssen um ein Jahr verschiebt.
Genauere Angaben zu den Kosten und Zuschüssen sowie die vorgesehen Bauzeiten werden nach erteilter Bewilligung der Fördergelder und rechtzeitig vor Baubeginn erneut zur Beschlussfassung eines „Ausführungsbeschlusses“ vorgelegt.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 205.700,00 i .
Es sind Zuwendungen in Höhe von voraussichtlich 148.900,00 i zu erwarten.
Der Eigenanteil der Stadt Aachen ist bereitgestellt unter den Haushaltsstellen 9.63000.96180, 9.63000.96190.9, 9.63000.96170.4 sowie 9.88400.93220 „allg. Grunderwerb“.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
826,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
4,3 MB
|