Entscheidungsvorlage - FB 02/0021/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Thermalwasser,Erstellung der Genehmigungsunterlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- Herr Beyer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
|
Entscheidung
|
|
|
15.12.2004
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Verwendung von Mitteln aus der Haushaltsstelle 9.86100.94110.7 Umgestaltung “Haus des Gastes” in Höhe von € 30.000,– für die Erstellung der Genehmigungsunterlagen für den wasserrechtlichen Antrag zur Förderung von Thermalwasser zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zur Sicherung der Wasserrechte für die Entnahme von Wasser aus den städt. Thermalquellen Kaiserquelle und Rosenquelle, Komphausbadstraße sowie Rosenquelle Burtscheid ist es unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen bei der Thermalquellennutzung (z. B. Carolus-Therme) erforderlich, einen neuen wasserrechtlichen Antrag zur Entnahme von Grundwasser bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen.
Seitens der Fachverwaltung ist beabsichtigt, die umfangreichen Antragsunterlagen durch ein externes Ingenieurbüro für die nachfolgenden Leistungsphasen
1. Auswertung neuerer Untersuchungsergebnisse zur Thermal- bzw. Grundwässern
2. Darstellung der Lage sowie Baubeschreibung der Entnahmestellen und Dokumentation der Eigentumsverhältnisse
3. Ausführliche Begründung für das Antragsbegehren
4. Ermittlung der Förderleistungen
5. Bedarfsnachweis mit Darstellung der Entnahme in der Vergangenheit, Heute und mit einer Prognose für die Zukunft
6. Darstellung der Auswirkungen der Thermalwasserentnahme auf Dritte
7. Zeichnerische Darstellung der Brunnenanlage und Quellfassungen und sowie Lagepläne
erstellen zu lassen.
Da es sich bei dieser Leistung um eine wichtige
Aufgabe zur Sicherung des Kur- und Badestandortes Aachen handelt ist
beabsichtigt die notwendigen Mittel in Höhe von ca. 30.000 € aus den
Kurorteförderungsmitteln 1999 zu entnehmen bei der seinerzeit für die Umgestaltung
des Haus des Gastes 300.000 DM (€ 153.387,56) reserviert wurden.
Bei dieser Haushaltsstelle stehen z. Z. noch
Restmittel in Höhe von € 91.559,40 zur Verfügung, sodass eine Finanzierung des
Ingenieurauftrages gesichert wäre. Bereits in der Vergangenheit wurde darauf
hingewiesen, dass mit den noch zur Verfügung stehenden Restmitteln ein Umbau
des ”Haus des Gastes” wie er seinerzeit angedacht war, nicht mehr möglich sein
wird, auch nicht als Minimallösung. Hierauf wird in diesem Zusammenhang nur noch
einmal nachrichtlich hingewiesen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
Euro 30.000 aus der HHSt. 9.86100.94110.7 “Umgestaltung
Haus des Gastes”
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
Mittel stehen aus den Kurorte - Förderungsmitteln 1999 zur Verfügung und wurden seinerzeit für den behindertengerechten Umbau des “Haus des Gastes” reserviert (zur Verfügung stehende Restmittel 91.559,40 € ).