Entscheidungsvorlage - FB 02/0021/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Verwendung von Mitteln aus der Haushaltsstelle 9.86100.94110.7 Umgestaltung “Haus des Gastes” in Höhe von € 30.000,– für die Erstellung der Genehmigungsunterlagen für den wasserrechtlichen Antrag zur Förderung von Thermalwasser zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zur Sicherung der Wasserrechte für die Entnahme von Wasser aus den städt. Thermalquellen Kaiserquelle und Rosenquelle, Komphausbadstraße sowie Rosenquelle Burtscheid ist es unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen bei der Thermalquellennutzung (z. B. Carolus-Therme) erforderlich, einen neuen wasserrechtlichen Antrag zur Entnahme von Grundwasser bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen.

 

Seitens der Fachverwaltung ist beabsichtigt, die umfangreichen Antragsunterlagen durch ein externes Ingenieurbüro für die nachfolgenden Leistungsphasen

 

1.       Auswertung neuerer Untersuchungsergebnisse zur Thermal- bzw. Grundwässern

2.       Darstellung der Lage sowie Baubeschreibung der Entnahmestellen und Dokumentation der Eigentumsverhältnisse

3.       Ausführliche Begründung für das Antragsbegehren

4.       Ermittlung der Förderleistungen

5.       Bedarfsnachweis mit Darstellung der Entnahme in der Vergangenheit, Heute und mit einer Prognose für die Zukunft

6.       Darstellung der Auswirkungen der Thermalwasserentnahme auf Dritte

7.       Zeichnerische Darstellung der Brunnenanlage und Quellfassungen und sowie Lagepläne

erstellen zu lassen.

 

Da es sich bei dieser Leistung um eine wichtige Aufgabe zur Sicherung des Kur- und Badestandortes Aachen handelt ist beabsichtigt die notwendigen Mittel in Höhe von ca. 30.000 € aus den Kurorteförderungsmitteln 1999 zu entnehmen bei der seinerzeit für die Umgestaltung des Haus des Gastes 300.000 DM (€ 153.387,56) reserviert wurden.

 

Bei dieser Haushaltsstelle stehen z. Z. noch Restmittel in Höhe von € 91.559,40 zur Verfügung, sodass eine Finanzierung des Ingenieurauftrages gesichert wäre. Bereits in der Vergangenheit wurde darauf hingewiesen, dass mit den noch zur Verfügung stehenden Restmitteln ein Umbau des ”Haus des Gastes” wie er seinerzeit angedacht war, nicht mehr möglich sein wird, auch nicht als Minimallösung. Hierauf wird in diesem Zusammenhang nur noch einmal nachrichtlich hingewiesen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

 

Euro 30.000 aus der HHSt. 9.86100.94110.7 “Umgestaltung Haus des Gastes”

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

 

Keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

 

Mittel stehen aus den Kurorte - Förderungsmitteln 1999 zur Verfügung und wurden seinerzeit für den behindertengerechten Umbau des “Haus des Gastes” reserviert (zur Verfügung stehende Restmittel 91.559,40 € ).

 

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