Entscheidungsvorlage - A 62/0036/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung von Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Aachen,hier: Brander Wall / Heidchenweg / Niersteiner Weg / Gewerbegebiet Avantis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Verfasst von:
- Herr Rave
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.10.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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25.10.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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25.10.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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25.10.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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25.10.2006
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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26.10.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Brand dem Rat der Stadt Aachen, die in der beigefügten Satzung näher erläuterten Wirtschaftswege im Bereich des Brander Walles aufzuheben.
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Haaren dem Rat der Stadt Aachen, den in der beigefügten Satzung näher erläuterten Wirtschaftsweg im Bereich des Heidchenweges aufzuheben.
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg dem Rat der Stadt Aachen, den in der beigefügten Satzung näher erläuterten Wirtschaftsweg im Bereich des heutigen Niersteiner Weges aufzuheben.
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Richterich dem Rat der Stadt Aachen, die in der beigefügten Satzung näher erläuterten Wirtschaftswege im Bereich des Gewerbegebietes Avantis aufzuheben.
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Verkehrsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die in der beigefügten Satzung näher erläuterten Wirtschaftswege im Bereich des Brander Walles, des Heidchenweges, des heutigen Niersteiner Weges und im Bereich des Gewerbegebietes Avantis aufzuheben.
Auf Vorschlag der Verwaltung und vorbehaltlich der Empfehlung durch die für die einzelnen Wirtschaftswege zuständigen Bezirksvertretungen und des Verkehrsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Satzung zur Aufhebung von Wirtschaftswegen im Bereich des Brander Walles, des Heidchenweges, des heutigen Niersteiner Weges, und im Bereich des Gewerbegebietes Avantis. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt:
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Wirtschaftswege im Bereich des Lärmschutzwalles (Brander Wall)
Die in der Flurbereinigung Brand von 1968 (Az.: B 277) entstandenen Wirtschaftswege mit der heutigen Bezeichnung Gemarkung Brand, Flur 28, Flurstück 79 tlw. (im Kataster ist die Wegeparzelle schon untergegangen) sowie Gemarkung Brand, Flur 30, Flurstücke 115, 141 und 227 sind durch die Errichtung des Brander Walles weggefallen und müssen nun aus Gründen der Rechtssicherheit als Wirtschaftswege formell aufgehoben werden.
2. Heidchenweg
Der in der Zusammenlegungssache Haaren von 1918 (Az.: H. 105) unter der lfd. Nr. 119 entstandene Wirtschaftsweg befand sich im oberen Bereich des heutigen Heidchenweges. Der Heidchenweg entstand 1952 als Ersatz für diesen Wirtschaftsweg zunächst als Zufahrt zu einem Wohnhaus. Eine Erweiterung erfuhr der Weg durch Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 634 und durch die Bebauung der östlichen Wegeseite. Am 07.11.1968 wurde der Heidchenweg mit Rückwirkung zum 01.03.1966 dem öffentlichen Verkehr gewidmet (von der Straße "In den Atzenbenden" bis in Höhe Hs.Nr.7, das ist heute Hs.Nr.15).
Spätestens hier wurde - aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen - scheinbar vergessen, die Eigenschaft “Wirtschaftsweg” aufzuheben. Da nun aber der Heinrich-Heuser-Weg endgültig hergestellt ist und auch dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden soll, muss aus Gründen der Rechtssicherheit dieser alte - nicht mehr vorhandene - Wirtschaftsweg formell aufgehoben werden.
3. Niersteiner Weg
Der Niersteiner Weg ist nach erfolgtem Ausbau endgültig hergestellt worden und soll nun dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet werden. Wegerechtlich ist z.Zt. der Niersteiner Weg auch noch mit der Eigenschaft “Wirtschaftsweg“ behaftet. Um diese rechtlich störende Eigenschaft zu entfernen, muss der Wirtschaftsweg aufgehoben werden.
4. Gewerbegebiet Avantis
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 800 der Stadt Aachen setzt für die im Lageplan kenntlich gemachten Wirtschaftswege andere Nutzungen fest. Die z.Zt. noch auf diesen Teilen lastende Zweckbestimmung “Wirtschaftsweg“ steht somit im Widerspruch zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Da jetzt eine endgültige Einigung mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erreicht wurde, muss nun für diese Teilstücke aus Gründen der Rechtssicherheit die Zweckbestimmung “Wirtschaftsweg“ aufgehoben werden. Der Soreter Weg soll außerhalb des Verfahrensbereiches des Bebauungsplanes erhalten bleiben.
Anmerkung:
Da eine externe Stellungnahme sehr verspätet zurückgekommen ist, wurde diese Sitzungsfolge gewählt, um möglichst keine weiteren Verzögerungen auch für in diesem Zusammenhang stehende Widmungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW entstehen zu lassen. Die Beschlussfassung des Rates der Stadt Aachen erfolgt daher vorbehaltlich der Empfehlungen durch die Bezirksvertretungen und des Verkehrsausschusses. Sollten diese Gremien zu einer anderen Empfehlung als der Rat kommen, wird dem Rat zur nächsten Sitzung die gleiche Sache zur endgültigen Entscheidung nochmals vorgelegt.
Die Satzung ist durch die Bezirksregierung Köln genehmigungspflichtig.
S a t z u n g
über die Aufhebung von Wirtschaftswegen
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW. 1994 S. 666) und des § 58 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.d. Fassung vom 16.03.1976 (BG.Bl. 1976 I S. 546) und den jeweils seither ergangenen Änderungen hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 18.10.2006 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die in der Flurbereinigung Brand von 1968 (Az.: B 277) entstandenen Wirtschaftswege mit der heutigen Bezeichnung Gemarkung Brand, Flur 28, Flurstück 79 tlw. (im Kataster ist die Wegeparzelle schon untergegangen) sowie Gemarkung Brand, Flur 30, Flurstücke 115, 141 und 227 (Brander Wall) werden als Wirtschaftswege aufgehoben.
Der in der Zusammenlegungssache Haaren von 1918 (Az.: H. 105) unter der lfd. Nr. 119 entstandene Wirtschaftsweg im Bereich des heutigen Heidchenweges mit der ehemaligen Bezeichnung Gemarkung Haaren, Flur 20, Flurstück 28 wird als Wirtschaftsweg aufgehoben.
Der im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Bundesautobahn „Nördliche Umgehung Aachen“ festgesetzte Wirtschaftsweg mit der heutigen Bezeichnung Gemarkung Laurensberg, Flur 8, Flurstück 188 wird als Wirtschaftsweg aufgehoben.
Die im Verfahrensbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 800 der Stadt Aachen liegenden Wirtschaftswege (Gewerbegebiet Avantis) mit der ehemaligen Bezeichnung (im Kataster sind die Wegeparzellen schon untergegangen) Gemarkung Richterich, Flur 1, Flurstück 1002 (Teilstück des Soreter Weges) und Flurstück 966 (Herrenpfahlweg) werden als Wirtschaftswege aufgehoben.
Karten, aus denen die betroffenen Grundstücksflächen ersichtlich sind, werden beim Fachbereich Vermessung und Kataster der Stadt Aachen, Lagerhausstraße 20, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Zimmer 342, während folgender Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgehalten:
montags bis freitags vormittags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mo., di., do. nachmittags von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
mittwochs nachmittags von 13.30 Uhr bis 16.15 Uhr.
§ 2
Die Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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173,2 kB
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2
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32,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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160,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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215,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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104,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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101,9 kB
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