Kenntnisnahme - A 61/0431/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
B 258 n, Ortsumgehungen Brand und Kornelimünster
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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06.12.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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06.12.2006
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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14.12.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
B 258n, Ortsumgehungen Brand und Kornelimünster
Mit Schreiben vom 25. Oktober 2006 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung teilte der parlamentarische Staatssekretär Achim Großmann, MdB der Verwaltung mit, dass die weitere Planung der Ortsumgehungen eingestellt wird. In der Begründung heißt es:
“Im Auftrag des Bundes wird von der zuständigen Auftragsverwaltung - dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Aachen- für beide Ortsumgehungen eine gemeinsame Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt. Im Ergebnis der inzwischen abgeschlossenen Raumanalyse konnten keine durchgängig konfliktarmen Korridore gefunden werden. Insbesondere gegen die Ortsumgehung Kornelimünster besteht sowohl von den Trägern öffentlicher Belange als auch von einer Bürgerinitiative erheblicher Widerstand. Für eine separate Weiterführung der Planung für die Ortsumgehung Brand konnte kein Verkehrswert nachgewiesen werden. Vor dem Hintergrund der erkannten Planungshürden wurde deshalb im Rahmen einer am 18. 10. 2006 im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgeführten Planungsbesprechung mit den Vertretern der Auftragsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbart, ein neues Netzkonzept zu prüfen. Das Land Nordrhein-Westfalen wird beantragen, die L 233 zwischen dem bisherigen Anschluss an die B 258 und der AS Aachen-Lichtenbusch (A 44) als B 258 aufzustufen und die B 258 im Abschnitt von der L 233 bis zur AS Aachen-Brand (A 44) abzustufen”.