Entscheidungsvorlage - A 20/0073/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2006-Hst. 1.48200.69100.5 Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 u. 2 SGB II)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Frau Brunkartz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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30.11.2006
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Erledigt
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Finanzausschuss
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05.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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13.12.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 4.320.000 Euro bei Hst. 1.48200.69100.5 "Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 u. 2 SGB II)" im Haushaltsjahr 2006 zu erteilen.
Lindgens
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 4.320.000 Euro bei Hst. 1.48200.69100.5 "Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 u. 2 SGB II)" im Haushaltsjahr 2006 zu erteilen.
Grehling
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 4.320.000 Euro bei Hst. 1.48200.69100.5 "Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 u. 2 SGB II)" im Haushaltsjahr 2006.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Stadt Aachen wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende durch die ARGE sichergestellt, der u.a. die lt. § 6 Abs 2 SGB II kommunale Aufgabe der Unterkunfts- und Heizkostenübernahme übertragen wurde.
Die Abrechnung dieser städt. Leistungen erfolgt über einen täglichen Ausgaben-Nachweis und die Zahlung mittels Einzugsermächtigung zugunsten der Agentur für Arbeit.
Die städt. Ist-Ausgaben werden bei der Hst. 1.48200.69100.5 „Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 u 2 SGB II)“ aufgrund monatlicher Rapporte nachträglich zum Soll gestellt.
Bei einem lfd. Ansatz von 50.680.000,00 €
muss dort unter Berücksichtigung der Zahlungen für November und
Dezember mit Gesamtausgaben von rd. 55.200.000,00 €
gerechnet werden.
Der Deckungskreis kann den zu erwartenden Mehrbedarf von 4.520.000,00 €
jedoch nur teilweise in Höhe von 200.000,00 €
abfangen, so dass eine überplanmäßige
Mittelbereitstellung bis zum Jahresende in Höhe von 4.320.000,00 €
erforderlich wird.
Auslöser dieses zusätzlichen Ausgabebedarfs ist ein drastischer Fallzahlenanstieg gegenüber den zugrunde gelegten Basiswerten der Ansatzfestlegung für das HJ 2006.
Im Rahmen der Startaufstellung zur Abwicklung des SGB II ging die Verwaltung Ende 2004 von durchschnittlich 12.190 Betreuungsfällen aus.
Zum Jahresende 2005 lag die Betreuungszahl bei 13.141 Fällen und stieg bis Juni 2006 auf 14.171 Fälle an. Die mittlerweile rückläufige Tendenz (13.447 Fälle im Oktober 2006), kann die Mehrausgaben der Vormonate jedoch nicht kompensieren.
Die Fallzahlentwicklung spiegelt sich ebenfalls in der Ausgabenentwicklung wieder.
Von anfänglichen Monatsausgaben i H v 3.1 Mio. € (Jan 2005) und einem Monatsdurchschnitt in 2005 von 3.9 Mio. € stiegen die Ausgaben auf durchschnittlich mtl. 4.6 Mio. € im laufenden Jahr.
Da es sich um erhebliche Mehrausgaben im Sinne des § 82 Abs. 1 GO NW (a.F.) handelt, ist vor einer Genehmigung der entsprechenden zusätzlichen Mittel die Zustimmung des Rates der Stadt Aachen einzuholen.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben ist gewährleistet durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei nachfolgenden Haushaltsstellen:
1.40000.67410.5 “ Erstattung von Krankenkosten n. § 264 Abs. 7 SGB V an die Krankenversicherungsträger “ 700.000,00 €
1.41000.73000.1 “ Leistungen zum Lebensunterhalt “ 1.705.000,00 €
1.48200.19100.2 " Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und
Heizung ( § 22 Abs. 1 u. 2 SGB II) “ 1.315.000,00 €
1.48200.69300.8 “ Erstattung der auf ALG II anzurechnenden Einnahmen
an die ARGE ” 350.000,00 €
1.48200.78300.7 “ Leistungen für Unterkunft und Heizung ( § 22
Abs. 1 u. 2 SGB II) “ 250.000,00 €