Kenntnisnahme - FB 02/0166/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Arbeitsmarktpolitik (ALG II) in der Stadt Aachen - Sachstand Projekte und Vorstellung des Kombilohnmodells
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- Silke Weitemeier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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21.03.2007
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Arbeitsmarktpolitik (ALG
II) in der Stadt Aachen – Sachstand Projekte und Vorstellung des
Kombilohnmodells
Das Modell Kombilohn
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Frühjahr 2006 eine Initiative zur Einrichtung von Kombilohnarbeitsplätzen gestartet.
In seinen Grundüberlegungen geht
das MAGS davon aus, dass durch die Kombination von Erwerbseinkommen mit
staatlicher Transferleistung es Menschen ermöglicht wird, von Erwerbsarbeit zu
leben, obwohl der Lohn allein die Existenz dieser Menschen nicht sichern kann.
Nach dem Vorschlag des Landes soll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
im Niedriglohnsektor zu tariflichen oder ortsüblichen Löhnen durch eine
Doppelstrategie auf der Grundlage des SGB II gefördert werden:
- Arbeitgeber werden durch einen Lohn(neben)-Kostenzuschuss zur Einrichtung von Arbeitsplätzen angeregt.
- Beschäftigte erhalten einen Einkommenszuschuss, um die Arbeit in einem Niedriglohnbereich attraktiv zu machen.
Mit der Förderung wird ein Anreiz sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Zielgruppe der Arbeitnehmer verbunden. Der Förderansatz beträgt jeweils 21%. Für Arbeitslose, die erhebliche Produktivitätsnachteile mitbringen, soll ein degressiv gestalteter Minderleistungsausgleich von maximal 30% der Lohnkosten eingesetzt werden können.
Der Kombilohn NRW richtet sich dabei insbesondere an diejenigen Menschen, die ohne besondere Hilfe bis zur Rente im Arbeitslosengeld II-Bezug verbleiben würden. Bei den Arbeitsfeldern stehen die Bereiche im Mittelpunkt, die heute auf dem Arbeitsmarkt nicht angeboten werden, für die es aber eine wachsende Nachfrage gibt. Kombilohn NRW zielt darauf ab, Beschäftigungsbereiche zu fördern, die in hohem Maße zusätzlich sind, insofern der Substitution von Beschäftigung durch geförderte Beschäftigung vorzubeugen und Wettbewerbsverzerrungen weitgehend zu vermeiden.
Kombilohn Region Aachen
Der Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, der hohe Bestand an Arbeitslosigkeit und die steigende Zahl der Langzeitarbeitslosen stellen auch in der Region Aachen ein zentrales Problem der regionalen Entwicklung dar.
Insbesondere für Langzeitarbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung, für ältere Langzeitarbeitslose und für den Anteil ausländischer Arbeitsloser, die nur eine geringe formale Qualifikation vorweisen können, stellt die Integration in den ersten Arbeitsmarkt eine Hürde dar.
Daher ist es die Grundidee des Kombilohnes, die Arbeitsanreize für gering Qualifizierte durch staatliche Lohnkostenzuschüsse zu erhöhen und geringe Löhne zu akzeptablen Haushaltseinkommen aufzustocken, damit umgekehrt die Arbeitskosten für einfache Tätigkeiten sinken können und sich die Arbeitsnachfrage in diesem Segment entsprechend erhöht.
Mit dem Kombilohnmodell Region Aachen im Rahmen der Landesinitiative „Kombilohn NRW“ unterstützen die Kooperationspartner ARGE Kreis Aachen, ARGE Stadt Aachen, ARGE Kreis Euskirchen und Kreis Düren job-com Unternehmen finanziell, zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für ALG-II-Bezieher/innen im Niedriglohnsektor dauerhaft zu schaffen.
Fördervoraussetzungen
- Gefördert wird sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die den tariflichen bzw. ortsüblichen Bedingungen entspricht.
- Voraussetzung ist die Zahlung eines Arbeitnehmerbruttolohns von mindestens 6,23 €/Std. (5,15€ + 1,08€ (21%)= 6,23€). Gefördert wird ein Arbeitnehmerbruttolohn von maximal 9,08 €/Std. (7,50€ + 1,58€ (21%) = 9,08€).
- Der monatliche Arbeitnehmerbruttolohn darf bei einer Vollzeitstelle 1.100,00 € nicht unterschreiten. Gefördert wird ein monatlicher Arbeitnehmerbruttolohn von maximal 1.600,00 €.
- Der Arbeitsvertrag muss für mindestens 12 Monate abgeschlossen werden und eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden umfassen.
- Voraussetzung für die Förderung ist die schriftliche Erklärung des Arbeitgebers, dass er den neu eingestellten Arbeitnehmer zusätzlich einstellt und in seinem Unternehmen bzw. seiner Einrichtung keine Entlassungen an anderer Stelle vornimmt oder vorgenommen hat. Hat das Unternehmen eine betriebliche Interessenvertretung, so ist deren Zustimmung erforderlich.
- Es ist davon auszugehen, dass eine bereits auf Zusätzlichkeit geprüfte und bewilligte Stelle (z.B. AGH und Zivildienststellen) auch im Kombilohn als zusätzliche Stelle gilt.
Förderbeispiel
Siehe Beispiel Tabelle I (Anhang I)
Im Einzelfall kann die Zahlung eines zusätzlichen Minderleistungsausgleiches von maximal 30% geprüft werden. Flankierende Maßnahmen, wie Trainingsmaßnahmen zur Eignungsfeststellung des Arbeitnehmers oder betriebliche Qualifizierungen sind grundsätzlich möglich.
Folgende Arbeitgeber sind Antragsberechtigt:
Wohlfahrtsverbände und Beschäftigungsgesellschaften, Kommunale Einrichtungen, aber auch Unternehmen der Privatwirtschaft. Voraussetzung ist die Zusätzlichkeit des Arbeitsplatzes. Da die Verdrängung bestehender Arbeit zu vermeiden ist, sollen Arbeitsplätze in Tätigkeitsfeldern generiert werden, in denen zurzeit noch kein messbares und flächendeckendes Angebot bereit steht.
Als Leitfaden für die Einrichtung der Tätigkeitsfelder dient die Positivliste (Anhang II)
Sachstand Kombilohn
- Startphase
Bereits im Jahr 2006 wurden die ersten Stellen für Arbeitsfeldkoordinatoren in der Region eingerichtet. Die Stadt Aachen hat 2006 zwei Stellen beantragt. Zum 01.01.2007 wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn/Kombilohn bewilligt und eine Stelle eingerichtet. Bis zur endgültigen Bewilligung finanziert die Stadt Aachen die Kosten für die Umsetzung des Projektes vor.
Seit dem vergangenen Monat wurde der Kombilohn Region Aachen auf die speziellen regionalen Bedarfe ausgerichtet und die Entwicklung des Modells/Verfahrens, des Antrags und der Positivliste abgeschlossen.
- Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkontakte
Seit dem 01.02.2007 werden Kontakte zu den Arbeitgebern hergestellt und das Modell Kombilohn Region Aachen bekannt gemacht. Bisher sind es 12 Arbeitgeberkontakte.
Die Picco Bella gGmbH will in kürze erste Stellen über das Kombilohnmodell einrichten. Die Anträge befinden sich in Bearbeitung.
Im Anschluss an eine Arbeitsgelegenheit stellt auch die Lebenshilfe Aachen die Einrichtung zusätzlicher Stellen in Aussicht.
Um Arbeitsuchende über den Kombilohn Region Aachen zu informieren wurden zwei Veranstaltungen für die Teilnehmer von Krass (Konzept zur Reintegration älterer Arbeitsloser in Schlüsselbranchen) organisiert. Zu den Veranstaltungen haben sich 150 Interessenten angemeldet.
Eine weitere Veranstaltung in Kooperation mit der Caritas (Thema Kombilohn und Krass) ist in Planung.
Großflächige Mailaktionen sollen die Vereine, die Wohlfahrtsverbände und die Unternehmen informieren.
- Öffentlichkeitsarbeit
Das Kombilohnmodell Region Aachen wird auf der Internetseite der Stadt Aachen vorgestellt. Im Internet kann man in Kürze weiterhin auf der Internetseite www.kombilohn-regionaachen.de Informationen finden. Für die Beratung und Kontaktaufnahme mit den Arbeitgebern wurde ein Flyer entwickelt.
Das Modell der Arbeitsgelegenheiten
1. Allgemeine Definition
„Fördern und fordern“ lautet der Grundsatz, der hinter dem Konzept der Arbeitsgelegenheiten steht.
Arbeitsgelegenheiten als arbeitsmarktpolitisches Instrument, zielen darauf ab Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen an eine Beschäftigung in den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen. In besonderer Weise hebt das Sozialgesetzbuch dabei auch die Bedeutung einer „sozialen Integration“ hervor. Neben der Vermittlung von berufsspezifischen Kenntnissen und der Erweiterung individueller Qualifikationen, ist die Teilhabe an einem geregelten Arbeitsalltag und die Integration in soziale und kommunikative Abläufe ein wichtiger Bestandteil der Förderung im Rahmen dieser Tätigkeiten.
Arbeitsgelegenheiten existieren in zwei Varianten. Unterschieden werden:
a) Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (1€-Job)
- im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten
- nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Dauer: meist 6 oder 12 Monate
b) Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante
- erweiterte Einsatzgebiete möglich
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Dauer: 6 oder max. 9 Monate
2. Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt Aachen
2.1 Sachstand - Februar 2007
Bei der Stadt Aachen sind derzeit insgesamt 84 Stellen für Arbeitsgelegenheiten eingerichtet, wovon eine Stelle eine AGH in der Entgeltvariante ist. Die Positionen sind bei verschiedenen Fachämtern angesiedelt und umfassen eine Fülle unterschiedlicher Einsatzfelder – von Garten-/Landschaftsbau über Büroarbeiten bis hin zur Hausaufgabenbetreuung für Schüler.
Von den insgesamt 84 Stellen waren 50 Positionen im Laufe des letzten Jahres und bis spätestens 01.02.07 zu besetzen – lediglich drei dieser Stellen sind derzeit unbesetzt. Umstrukturierungen bei der ARGE haben Anfang des Jahres zu einer Verzögerungen bei der Zuweisung von geeigneten Kräften geführt – die Nachbesetzung dieser Stellen wird jedoch im März abgeschlossen sein.
Die weiteren 34 AGH -Positionen werden - gestaffelt nach Monaten - im weiteren Verlauf des Jahres Zuweisungen erhalten. Diese zeitliche Staffelung der Besetzungen hängt mit dem finanzkalkulatorischen Verfahren der ARGE zusammen.
2.2 Ausblick
a) Weiterführung und Neuanträge
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Einsatz von AGH-Kräften im Stadtgebiet werden von Seiten der Fachämter als durchaus positiv bewertetet. Bis auf wenige Ausnahmen arbeiteten die Kräfte zuverlässig und erledigten die Aufgaben in ihrem Einsatzfeld zur Zufriedenheit der jeweiligen Dienststelle. Bei einigen Ämtern mündete die große Zufriedenheit mit der Arbeit der AGH-Kräfte in eine aktive Unterstützung bei der Suche nach einer Tätigkeit im 1. Arbeitsmarkt – z.B. über die Nutzung von Netzwerkstrukturen– und führte in vielen Fällen dann auch zum Erfolg.
Diese Tatsachen sind mit ein Grund dafür, dass die Ämter bei denen im vergangenen Jahr eine Arbeitsgelegenheit angesiedelt war auch dieses Jahr eine Weiterführung beantragt haben oder sogar die Einrichtung weiterer Stellen anstreben. In den ersten zwei Monaten diesen Jahres sind 8 Neuanträge zur Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten eingegangen – einer davon betrifft die AGH in der Entgeltvariante.
b) Projekte zur Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten
Das Instrument der Arbeitsgelegenheiten bietet die Möglichkeit neue, zusätzliche Einsatzfelder zu erschließen und damit auch in größerem Umfang Arbeitsgelegenheiten einzurichten. Derzeit gibt es verschiedene Projekte, die diesen Schwerpunkt verfolgen:
City-Service
Grundgedanke: die City-Service Kräfte sollen unter dem Aspekt von S/O/S – Sicherheit, Sauberkeit, Ordnung allgemeine Service-Leistungen anbieten und damit zu einem positiven Stadtbild beitragen.
- in der Startphase werden zunächst 10 Stellen eingerichtet – es werden Serviceteams á 2 Personen
gebildet
- Einsatzgebiet: zunächst in der Innenstadt, später Ausweitung auf andere Bezirke denkbar
- wichtig: eindeutiges Erkennungsmerkmal der Servicekräfte durch einheitliche Bekleidung
Innenstadtüberwachungskräfte
- Grundgedanke: Ergänzende Bewachungstätigkeit in der Innenstadt in Kooperation mit den
zuständigen städtischen Ämtern
- Ausgestaltung u.U. als AGH in der Entgeltvariante
Stadtteilhausmeister
- Grundgedanke: Zusätzliche Kräfte für die Beaufsichtigung, Pflege und Ordnung von städt.
Grünanlagen, Friedhöfen und Schulhöfen (nach der Schulzeit) in den Stadtteilen
- Ansiedlung der Kräfte bei den Bezirksämtern
Anlagen
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