Kenntnisnahme - FB 61/0539/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis, wonach die Fußgängerzone Johannes Paul II Straße/ Jakobstraße aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht für bestimmte Personengruppen bzw. für Durchgangsverkehre frei gegeben werden kann.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis, wonach die Fußgängerzone Johannes Paul II Straße/ Jakobstraße aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht für bestimmte Personengruppen bzw. für Durchgangsverkehre frei gegeben werden kann.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Domkapitel schlägt mit Schreiben vom 27.03.2007vor, die Eltern der Domsingschüler nach Absetzen bzw. Abholen der Kinder die Fußgängerzone Johannes-Paul-II-Straße und Jakobstraße (Richtung Judengasse) befahren zu lassen, damit Wendemanöver im Bereich des Klosterplatzes überflüssig werden und begründet dies mit einer Erhöhung der Verkehrssicherheit.

 

Die Johannes-Paul-II-Straße ist im Abschnitt zwischen Jakobstraße und Ritter-Chorus-Straße als Fußgängerzone gewidmet und beschildert. Eine Freigabe besteht lediglich für Fahrräder, Ladezeiten existieren dort nicht. Die Jakobstraße zwischen Kockerellstraße und Judengasse ist ebenfalls Fußgängerzone und wird vom Lieferverkehr und den Taxen in der Regel nur in Fahrtrichtung Markt befahren, da die Gegenrichtung mit Ausnahme für Fahrräder gesperrt ist. Die mit Pollern abgegrenzte Fahrgasse ist für einen Zweirichtungs­verkehr mit Lkw nicht geeignet.

 

Eine Freigabe zum Befahren der Fußgängerzone für bestimmte Benutzergruppen ist verkehrsrechtlich nicht möglich. Bei den Eltern handelt es sich auch nicht um Anlieger im verkehrsrechtlichen Sinne, da die Schule außerhalb des Fußgänger­bereiches liegt und ausreichend über Rennbahn und Johannes-Paul-II-Straße erschlossen wird.

 

Die Verwaltung sieht in Absprache mit der Polizei keine Notwendigkeit, die Fußgängerzone aufzuheben oder für einen Durchgangs­verkehr zu öffnen, da dies sensible Fußgängerbereiche mit zusätzlichem Verkehr belasten würde. Die bestehende Erschließung der Domsingschule ist völlig ausreichend, da eine sichere Wendemöglichkeit auf dem Klosterplatz gegeben ist. Im Jahr 1993 wurde in der Klostergasse (jetzt Johannes Paul II Straße) ein Haltverbot zwischen Domhof und Ritter Chorus Straße zugunsten eines eingeschränkten Haltverbotes aufgehoben, um eine Halte- und Wartemöglichkeit für die befördernden Eltern zu schaffen.

 

Am Besten ist es jedoch, wenn die Schüler bereits dezentral im Umfeld der Domsingschule (z.B. in Klappergasse oder Jakobstraße) abgesetzt bzw. aufgenommen werden, um von dort aus die kurze Strecke zur Schule zu Fuß zurückzulegen. Durch die Bring- und Abholverkehre in unmittelbarer Schulnähe werden die Kinder unnötig belastet, die zu Fuß zur Domsingschule oder zu den umliegenden anderen Schulen, z.B. am Fischmarkt, gehen.

 

Soweit die Fußgängerzone nicht aufgehoben und Straßen für den allgemeinen Verkehr geöffnet werden sollen, wofür eine entsprechende Beschlussfassung der politischen Gremien und ein formelles Umwidmungsverfahren notwendig wäre, kann die Verwaltung dem Wunsch des Domkapitels nicht nachkommen. Für die Johannes Paul II Straße ist die Bezirksvertretung Aachen- Mitte und für die Jakobstraße der Verkehrsausschuss beschlusszuständig.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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