Kenntnisnahme - A 61/0055/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg bittet in ihrem Antrag vom 12.11.2004 um eine Stellungnahme zu den Baumaßnahmen an der Alten Vaalser Straße. Zum einen geht es um die Beschädigung mehrerer Bäume sowie um das Fällen der Bäume in der 46. Kalenderwoche im Zusammenhang mit der Neuanlage des Fußweges.

Die SPD - Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg stellt Fragen nach dem Veranlasser, nach dem Ersatz und die Kostenübernahme für die beschädigten bzw. abgeholzten Bäume.                                  

Zum anderen geht es um die Aufstellung von Carports und den Wegfall öffentlicher Parkflächen. Die nun begonnene Ausführung stimme nicht mit dem Bebauungsplan überein. Zu befürchten wäre der Wegfall mehrerer öffentlicher Parkflächen. Die SPD - Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg stellt die Frage nach der Rechtslage der Baumaßnahmen.

 

Nach Überprüfung des Bauordnungsamtes sind die Gebäude des rechtsgültigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 854 entsprechend der erteilten Baugenehmigung errichtet worden. Derzeit werden die Bauarbeiten im öffentlichen Straßenraum ausgeführt.

Die Bauausführung der Garagen und öffentlichen Parkplätzen muss entsprechend der Regelungen im Durchführungsvertrag unter § B 2 erfolgen. Danach verpflichtet sich die Vorhabenträgerin die Verkehrsflächen (Gehwege, Parkstreifen) nach Maßgabe der Stadt bis zum Abschluss der Hochbautätigkeiten herzustellen.

Der Bauherr hat beantragt, anstelle von Carports Garagen zu errichten.

Für die derzeit in den Ausführungen befindlichen Garagen an Stelle von Carports wurde eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt (Änderungsgenehmigung vom 08.11.2004).

Diese Garagen befinden sich, wie auch im Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 854 geplant und in der Begründung beschrieben, vor den Köpfen der Hausreihen. Die Ausrichtung der Zufahrt zu den Garagen wurde nicht verändert, die Zufahrtsbreiten wurden jedoch vergrößert.

 

Mit dieser Befreiung ging die Änderung der Zahl der öffentlichen Parkplätze einher.

Durch die Verbreiterung der Zufahrten entfallen zwar öffentliche Parkplätze, es entstehen jedoch in dieser verbreiterten Zufahrt die zusätzlichen zweiten Stellplätze für die 15 neuen Wohnhäuser, die zwar nicht gefordert werden können, jedoch von den Bürgern und der Politik gewünscht waren.

Die 6 entfallenen öffentlichen Parkplätze sollen durch eine Verlängerung des Parkstreifens in östlicher Richtung nachgewiesen werden.

Im städtebaulichen Vertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 854 - Alte Vaalser Straße ist festgeschrieben, dass nach Fertigstellung der Maßnahme insgesamt drei öffentliche Parkplätze mehr als vorher errichtet werden sollen. Mit der Verlängerung des Parkstreifens kann die Anzahl von insgesamt 34 öffentlichen Parkplätzen auch nachgewiesen werden.

Es fallen also keine Parkplätze weg, sondern die ursprünglich vorgesehene Anzahl bleibt erhalten.

 

Alle Bäume, die entfernt wurden, bzw. die nach einer Beschädigung entfernt werden müssen, bedürfen eines Ausgleiches, der dauerhaft zu erhalten ist. Dieser Ausgleich erfolgte in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt.

Die Kosten für den Ausgleich werden vom Investor getragen.

 

In § 31 Abs. 2 BauGB wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zugelassen werden können. Demnach kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.

 

Eine Änderung des Bebauungsplanes kann nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung durchgeführt werden. Hierzu ist auf jeden Fall ein Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erforderlich. In diesem Verfahren sind auch die jeweils zuständigen Bezirksvertretungen zu beteiligen.

 

Für die oben beschriebenen  Veränderungen war eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 854 -Alte Vaalser Straße- jedoch nicht erforderlich. Von daher wurde die Bezirksvertretung Laurensberg nicht beteiligt.

 

Insgesamt ist durch die veränderte Planung des Gehweges mit neuen Pflanzfeldern und den verbreiterten Zufahrten eine wesentliche Verbesserung der Erscheinungsbildes erreicht worden.

Sämtliche Ausführungen vor Ort mit Wegnahme des alten Baumbestandes und Aufnahme des alten Gehweges wurde mit den Fachämtern (Fachbereich Umwelt und Fachbereich Verkehr und Tiefbau) abgestimmt.

Ferner entspricht sowohl die bisherige Planung als auch die Ausführung vor Ort dem Bebauungsplan und dem Durchführungsvertrag.

 

 

 

 

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Anlagen

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