Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 61/0064/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Napoleonsberghier: Querungshilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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19.01.2005
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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20.01.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Einrichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage in der Straße „Napoleonsberg“ zu beschließen
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschus beschließt den Bau einer Fußgänger-Lichtsignalanlage in der Straße „Napoleonsberg“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Verkehrsmanagementausschuss hat am 10.07.2003 beschlossen, „die Einrichtung einer Querungshilfe in der Straße „Napoleonsberg“ in die Prioritätenliste zur Erhöhung der Fußgängersicherheit durch Querungshilfen, Zebrastreifen, Schulwegsicherung aufzunehmen.“ Es wurden damals zwei Varianten (Mittelinsel und Fußgänger-Lichtsignalanlage) von der Verwaltung vorgestellt. Auf Grund der geringeren Kosten sollte der Bau einer Mittelinsel (ca.10.000 € ) von der Verwaltung weiterverfolgt werden.
Während der Erarbeitung der detaillierten Ausbaupläne im Sommer 2004 wurde jedoch festgestellt, dass die topographische Situation im Bereich des Gehweges vor den Häusern 190 und192 unvorhergesehen schwierig ist (starkes Gefälle mit Stützmauer). Eine erneute Kostenschätzung hat ergeben, dass durch das Versetzen der Stützmauer und der Anpassung der Höhenunterschiede die Gesamtkosten der Mittelinsel nunmehr ca. 30.000 € betragen (siehe beigefügten Lageplan).
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, statt der nun teureren Mittelinsel hier eine Fußgänger-Lichtsignalanlage zur Verbesserung der Fußgängersicherheit einzurichten (siehe beigefügten Lageplan).
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Kosten für die Fußgänger-Lichtsignalanlage betragen 24.000 €, die in Abhängigkeit
von der Rechtskraft des Haushaltes und der Korridorverhandlungen aus der
Haushaltsstelle 9.63000.95020 „Schulwegsicherung, Querungshilfen,
Zebrastreifen“ bereit gestellt werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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350 kB
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2
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(wie Dokument)
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516 kB
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