Kenntnisnahme - BA 6/0034/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschwindigkeitsbeschränkung Horbacher Straße sowie Grünpflege im Stichweg Forsterheider Straße 21-29;Bürgerantrag des Herrn Siegfried Neufeld, Forsterheider Straße 21, 52072 Aachen, vom 21.10.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
- Beteiligt:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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01.12.2004
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Erläuterungen
Geschwindigkeitsbeschränkung
Horbacher Straße sowie Grünpflege im Stichweg Forsterheider Straße 21-29;
Bürgerantrag
des Herrn Siegfried Neufeld, Forsterheider Straße 21, 52072 Aachen, vom
21.10.2004
Zu 1.: Reduzierung
der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der L 231 Horbacher Straße von 70 km/h auf 50 km/h
Bereits im Jahre 2002 hat sich die Bezirksvertretung Aachen-Richterich mit
der Verkehrssicherheit auf der Horbacher Straße und der Forsterheider Straße
beschäftigt. Bereits damals wurden die nun erneut angeführten Argumente geprüft
und verworfen. Beobachtungen im Bereich der Linienbushaltestelle zeigten, dass
selbst in der morgendlichen Spitzenstunde zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr bei
zwei Kontrollen jeweils nur 3 Jugendliche zum Bus in Richtung Richterich
querten. Für diese Busfahrgäste stehen durch die Signalanlage in Horbach
ausreichende Verkehrslücken zur Verfügung, um die übersichtliche Horbacher
Straße sicher queren zu können. Die Grundschulkinder werden offensichtlich von
ihren Eltern mit dem Kraftfahrzeug gebracht oder fahren mit dem Fahrrad den
Rad-/Gehweg auf der Seite der Wohnhäuser entlang nach Richterich. An dieser
Situation hat sich seit 2002 nichts geändert. Auch hat die Polizei seit 2002
keinen einzigen Verkehrsunfall im angesprochenen Bereich aufnehmen müssen.
Schließlich sind die Sichtverhältnisse für querende Fußgänger sowie die aus der
Forsterheider Straße einbiegenden Kraftfahrer auf die ankommenden Verkehre
hinreichend. Es wird nicht bestritten, dass aufgrund der
Übersichtlichkeit der Horbacher Straße auch höhere Geschwindigkeiten als
die erlaubten 70 km/h gefahren werden. Wenn hierdurch jedoch eventuell
Gefahrensituationen entstehen, so bedarf es keiner Herabsetzung der
erlaubten Höchstgeschwindigkeit, sondern der Kontrolle zur Einhaltung der
vorhandenen Höchstgeschwindigkeit. Bei 70 km/h ist eine sichere
Verkehrssituation gewährleistet. Deshalb wird der Landesbetrieb als
Straßenbaulastträger keiner Reduzierung zustimmen, da bereits die jetzige
Geschwindigkeitsbeschränkung von den Autofahrern oftmals als nicht angemessen
eingestuft und somit nicht hinreichend beachtet wird.
Zu 2.: Rückschnitt
der Hecken und des Bankettbewuchses im Stichweg Forsterheider Str. 21-29
Die im Seitenarm Forsterheider Straße 21-29 vom Antragsteller angesprochenen
Hecken befinden sich auf Privatgelände und sind von den jeweiligen
Grundstückseigentümern zu pflegen. § 2 Abs. 4 der
Aachener Straßenverordnung legt fest: „Hecken, Sträucher und Bäume auf
Grundstücken an Straßen sind so zu gestalten und zu unterhalten, dass eine
Gefährdung von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern oder Sachen
ausgeschlossen ist.“ Sollte es zu Sichtbehinderungen durch wildwachsende Hecken
kommen, so sind die Eigentümer notfalls über das Ordnungsamt des Bezirksamtes
Richterich zum Rückschnitt aufzufordern. Die Stadt wird an privaten Hecken
keinen Rückschnitt vornehmen. Für die Pflege der Bankette entlang der
Forsterheider Straße ist die Straßenmeisterei Aachen und für die Pflege der
Bankette im Stichweg 21-29 der städtische Stadtbetrieb zuständig.
Beide Dienststellen werden gebeten, im Rahmen der turnusmäßigen Grünpflege
auch diese Bankette regelmäßig zu mähen.