Kenntnisnahme - BA 6/0034/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

 

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Erläuterungen

Geschwindigkeitsbeschränkung Horbacher Straße sowie Grünpflege im Stichweg Forsterheider Straße 21-29;

Bürgerantrag des Herrn Siegfried Neufeld, Forsterheider Straße 21, 52072 Aachen, vom 21.10.2004

 

Zu 1.:            Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der L 231 Horbacher Straße von    70 km/h auf 50 km/h

 

Bereits im Jahre 2002 hat sich die Bezirksvertretung Aachen-Richterich mit der Verkehrssicherheit auf der Horbacher Straße und der Forsterheider Straße beschäftigt. Bereits damals wurden die nun erneut angeführten Argumente geprüft und verworfen. Beobachtungen im Bereich der Linienbushaltestelle zeigten, dass selbst in der morgendlichen Spitzenstunde zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr bei zwei Kontrollen jeweils nur 3 Jugendliche zum Bus in Richtung Richterich querten. Für diese Busfahrgäste stehen durch die Signalanlage in Horbach ausreichende Verkehrslücken zur Verfügung, um die übersichtliche Horbacher Straße sicher queren zu können. Die Grundschulkinder werden offensichtlich von ihren Eltern mit dem Kraftfahrzeug gebracht oder fahren mit dem Fahrrad den Rad-/Gehweg auf der Seite der Wohnhäuser entlang nach Richterich. An dieser Situation hat sich seit 2002 nichts geändert. Auch hat die Polizei seit 2002 keinen einzigen Verkehrsunfall im angesprochenen Bereich aufnehmen müssen. Schließlich sind die Sichtverhältnisse für querende Fußgänger sowie die aus der Forsterheider Straße einbiegenden Kraftfahrer auf die ankommenden Verkehre hinreichend. Es wird nicht bestritten, dass aufgrund der

Übersichtlichkeit der Horbacher Straße auch höhere Geschwindigkeiten als die erlaubten 70 km/h gefahren werden. Wenn hierdurch jedoch eventuell Gefahrensituationen entstehen, so bedarf es keiner Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, sondern der Kontrolle zur Einhaltung der vorhandenen Höchstgeschwindigkeit. Bei 70 km/h ist eine sichere Verkehrssituation gewährleistet. Deshalb wird der Landesbetrieb als Straßenbaulastträger keiner Reduzierung zustimmen, da bereits die jetzige Geschwindigkeitsbeschränkung von den Autofahrern oftmals als nicht angemessen eingestuft und somit nicht hinreichend beachtet wird.

 

Zu 2.:       Rückschnitt der Hecken und des Bankettbewuchses im Stichweg Forsterheider Str. 21-29

 

Die im Seitenarm Forsterheider Straße 21-29 vom Antragsteller angesprochenen Hecken befinden sich auf Privatgelände und sind von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu pflegen. § 2 Abs. 4 der

Aachener Straßenverordnung legt fest: „Hecken, Sträucher und Bäume auf Grundstücken an Straßen sind so zu gestalten und zu unterhalten, dass eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern oder Sachen ausgeschlossen ist.“ Sollte es zu Sichtbehinderungen durch wildwachsende Hecken kommen, so sind die Eigentümer notfalls über das Ordnungsamt des Bezirksamtes Richterich zum Rückschnitt aufzufordern. Die Stadt wird an privaten Hecken keinen Rückschnitt vornehmen. Für die Pflege der Bankette entlang der Forsterheider Straße ist die Straßenmeisterei Aachen und für die Pflege der Bankette im Stichweg 21-29 der städtische Stadtbetrieb zuständig.

Beide Dienststellen werden gebeten, im Rahmen der turnusmäßigen Grünpflege auch diese Bankette regelmäßig zu mähen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Keine.

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Keine.

Maßnahmebezogene Einnahmen

Keine.

 

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