Entscheidungsvorlage - FB 61/0608/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Verwaltung mit der Planung des Abbaus der jetzt in der Bismarckstraße Höhe Neumarkt vorhandenen Drucktastensignalanlage sowie der Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der gleichen Stelle zu beauftragen. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Aachen Mitte, den Abbau der Signalanlage Passstraße/Robensstraße und Ersatz durch einen Fußgängerüberweg zu planen. Die Umsetzung soll im Rahmen der noch zu aktualisierenden Prioritätenliste erfolgen. Die Planungen werden nach Abstimmung aller Fachdienststellen den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beauftragt die Verwaltung, den Abbau der Fußgängerdrucktastenanlagen Bismarckstraße/Neumarkt und die ersatzweise Einrichtung eines Fußgängerüberweges zu planen. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Verwaltung mit der Planung des Abbaus der Signalanlage Passstraße/Robensstraße und Ersatz durch einen Fußgängerüberweg zu beauftragen. Die Umsetzung soll im Rahmen der noch zu aktualisierenden Prioritätenliste erfolgen. Die Planungen werden nach Abstimmung aller Fachdienststellen den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1.  Fußgängersignalanlage Bismarckstraße/Neumarkt:

 

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.03.2007 der Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfohlen und diese in der nachfolgenden Sitzung beschlossen, im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse der Zukunftswerkstatt Frankenberger Viertel die Bismarckstraße in die angrenzende Tempo 30-Zone einzubeziehen und hierbei die bestehenden Vorfahrten abzubauen. Die Änderung der Markierung wurde im Frühsommer vorgenommen und hierbei auch die Rechts-vor-Links-Regelung im Bereich Neumarkt eingeführt. Anschließend zeigte sich, dass das Grünlicht der Fußgänger-Drucktastenanlage Bismarckstraße/Neumarkt auf den in Richtung Adalbertsteinweg fahrenden Kraftfahrer eine gewisse Sogwirkung ausübt und deshalb die ca. 10 m weiter ausgeschilderte Rechts-vor-Links-Regelung gegenüber der einmündenden Straße Neumarkt oftmals nicht beachtet wird.

In einer Besprechung zwischen Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Fachverwaltung Signaltechnik wurde deshalb vereinbart, kurzfristig die Fußgänger-Drucktastenanlage auf Dunkel zu schalten und lediglich über eine Anforderung der Fußgänger die Signale für den Fahrzeugverkehr zu aktivieren.

Gleichzeitig bietet es sich aufgrund der kürzlich vorgenommenen gestalterischen Änderungen auf der Bismarckstraße an, die Fußgängerampel in einen Zebrastreifen umzuwandeln. Der Wegfall der Radwege an der Bismarckstraße sowie die Markierung eines einseitigen Schrägparkstreifens haben die für Fußgänger zu überquerende Fahrbahnbreite von 10 m auf ca. 6,50 m verjüngt. Weiterhin wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert, was durch die Rechts-vor-Links-Regelung zusätzlich unterstützt wird. Schließlich ist der Vorteil eines Fußgängerüberweges gegenüber einer Drucktastenanlage, dass auch mehrere kurz hintereinander kommende Fußgängergruppen separat voneinander den Querungsschutz nutzen können, während bei Fußgängersignalanlagen zwischen den einzelnen Grünzeiten betriebstechnische Wartezeiten eingebaut sind. Aus diesem Grunde wird der beschriebene Austausch vorgeschlagen.

 

2.  Fußgängersignalanlage Passstraße/Robensstraße:

 

Auch hier gelten die beschriebenen Erkenntnisse sinngemäß. Mit Freigabe der unteren Robensstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung, die besonders von Fahrradfahrern aus dem Bereich Rehmviertel gerne genutzt wird, treten bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer unmittelbar unterhalb der Signalanlage auf, denen oftmals die Vorfahrt genommen wird. Die Abänderung in der vorgeschlagenen Form würde neben den genannten Sicherheitsgewinnen auch einen positiven Einfluss auf die Fahrgeschwindigkeiten in diesem gradlinigen und leicht abfallenden Straßenstück erhoffen lassen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Abbau beider Fußgängersignalanlagen sowie die Markierung und Beleuchtung der neuen Fußgängerüberwege entstehen Kosten von ca. 27.000 €. Haushaltsmittel stehen unter der Haushaltsstelle 9.63000.95020.6 im Rahmen der noch festzulegenden Prioritätenliste in den Folgejahren zur Verfügung.

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