Entscheidungsvorlage - FB 32/0021/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beteiligt:
- FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
- Verfasst von:
- FB 30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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17.10.2007
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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23.10.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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24.10.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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24.10.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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07.11.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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14.11.2007
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Kenntnisnahme
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27.11.2007
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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05.12.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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05.12.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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12.12.2007
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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12.12.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für den Rat der Stadt Aachen (Sitzung vom 17.10.2007)
Der Rat der Stadt nimmt von der Absicht zum Erlass der
Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf
den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung)
vom 19.03.2004 Kenntnis und überweist die Vorlage zur Beratung an die
Bezirksvertretungen und an den Hauptausschuss.
Für die Bezirksvertretungen
Die Bezirksvertretung (Name der jeweiligen Bezirksvertretung)
nimmt den Änderungsvorschlag zustimmend zu Kenntnis und empfiehlt dem
Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss der beiliegenden
Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf
den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung)
vom 19.03.2004 zu empfehlen.
Für den Hauptausschuss
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat
der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der
Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 zu beschließen.
Für den Rat der Stadt Aachen (Sitzung vom 12.12.2007)
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses
beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und
in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004
als Ordnungsbehördliche Verordnung.
In Vertretung
(Nacken)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die bisherige Fassung des § 6 Abs. 2 der Aachener
Straßenverordnung wird um das Verbot des organisierten und kommerziellen
Bettelns sowie des Bettelns mit Tieren ergänzt. Zudem wird Alkoholkonsum im
Anwendungsbereich der Aachener Straßenverordnung untersagt, soweit es hierdurch
zu aggressiven oder in sonstiger Weise gefährdenden Verhaltensweisen kommt.
Auch die Teilnahme an nicht genehmigten Ansammlungen von mindestens
drei Personen wird untersagt, soweit von dieser Ansammlung Störungen oder
Gefährdungen ausgehen.
Das bereits bestehende Verbot des Übernachtens in den Anlagen wird
auf die Straßen erweitert und um den Begriff des “Lagerns” erweitert.
Die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten und die Durchführung von
Veranstaltungen, die weder genehmigungsfrei noch genehmigt sind, wird ebenfalls
untersagt.
Ferner wird die Regelung des § 9 der Aachener Straßenverordnung
redaktionell angepasst.
Die Neufassung des § 6 Abs. 2 der Aachener Straßenverordnung
präzisiert und erweitert die bestehende Regelung. Dies soll es ermöglichen, in
Zusammenarbeit mit anderen Ordnungskräften (insbesondere der Polizei)
bestehende Missstände zu minimieren.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Einmalige Kosten für die Veröffentlichung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und
in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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