Entscheidungsvorlage - FB 50/0174/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Antrag des Migrationsrates spricht sich der Rat der Stadt Aachen für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten aus, die sich zum Wahlzeitpunkt seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten. Weiterhin beschließt der Rat auf Antrag des Migrationsrates die anliegende Resolution zum kommunalen Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten. 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Migrationsrat der Stadt Aachen hat sich in seinen Sitzungen am 29.08.2007 und 24.10.2007 mit dem Thema der Einführung des kommunalen Wahlrechtes für Migrantinnen und Migranten beschäftigt und einstimmig die Bitte an den Rat der Stadt gerichtet,

-           sich für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten auszusprechen, die sich zum Wahlzeitpunkt seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, (Inhaber einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis),

-           die anliegende Resolution zum kommunalen Wahlrecht zu beschließen und

-           dem Vorsitzenden des Migrationsrates Gelegenheit zu geben, den Antrag des Migrationsrates in der Sitzung des Rates zu begründen (§ 27 Abs. 8 GO).

Zur Begründung seines Anliegens verweist der Migrationsrat auf die zahlreichen und wiederholt

geäußerten Forderungen, u. a. des ehemaligen Bundespräsidenten Rau, des Bundesverfassungsgerichtes und des Europarates. Gleichzeitig betonte er die integrationsfördernde Bedeutung der vorgeschlagenen Wahlrechtsänderung.

Nach Art. 28 Abs. 1 GG sind gegenwärtig nur deutsche Staatsbürger und Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU zur Teilnahme an der Kommunalwahl berechtigt. Sonstige ausländische Staatsbürger sind nicht wahlberechtigt.

 

Mit seiner Initiative verfolgt der Migrationsrat das Ziel, allen ausländischen Staatsbürgern das kommunale Wahlrecht einzuräumen, die sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten. Personen mit „rechtmäßigem Aufenthalt“ sind jene ausländischen Staatsbürger, die im Besitz einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sind. Die vorliegende Anregung zur Änderung des kommunalen Wahlrechts würde nach derzeitigem Stand in Aachen 10.939 Personen begünstigen.

 

Für den Fall der Verabschiedung der anliegenden Resolution empfiehlt die Verwaltung, diese dem Präsidenten des Bundestages, dem Präsidenten des Bundesrates, der Bundeskanzlerin, dem Bundesinnenminister, der Bundesjustizministerin, den Aachener Bundestagsabgeordneten, den im Bundestag vertretenen Fraktionen sowie der Landesregierung NRW zuzuleiten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

./.

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Anlagen

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