Entscheidungsvorlage - FB 37/0011/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Umweltausschuss, seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 129.000,00 € zur Haushaltsstelle 9.13000.96520.6 "Beschaffung und Einbau von technischen Geräten für die Nachrichtentechnik -J-" zu erteilen.

 

 

 


Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 129.000,00 € zur Haushaltsstelle 9.13000.96520.6 "Beschaffung und Einbau von technischen Geräten für die Nachrichtentechnik -J-" zu erteilen.

 

 

 

Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 129.000,00 € zur Haushaltsstelle 9.13000.96520.6 "Beschaffung und Einbau von technischen Geräten für die Nachrichtentechnik -J-"

 

 

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Maßnahmen zur Verlagerung des redundanten Servers für das Einsatzleitsystem in die Feuerwache Nord sowie Einrichtung von 3 redundanten Arbeitsplätzen für die Leitstelle der Feuerwehr Aachen

 

Die Feuerwehr Aachen ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Leitstelle vor einem möglichen Ausfall.

 

Der Redundanzserver des Einsatzleitrechners, der bisher im gleichen Raum wie der erste Server untergebracht ist, soll  in die Wache Nord verlagert werden. Durch diese Maßnahme kann eine technische und räumliche Redundanz des Einsatzleitsystems sichergestellt werden.

 

Um die Arbeitsfähigkeit der Leitstelle der Feuerwehr Aachen auch bei Ausfall der gesamten Technik in der Hauptwache sowie bei einer evtl. erforderlichen Räumung der Hauptwache und damit auch der Leitstelle (z.B. bei einer Bombendrohung) sicherzustellen, sollen in der Feuerwache Nord 3 Einsatzplätze eingerichtet werden, die technisch so ausgestattet werden, dass sie unabhängig von der in der Hauptwache vorhandenen Technik betrieben werden können. Somit wäre auch für den Betrieb der Leitstelle eine technische und räumliche Redundanz sichergestellt. Die neu errichteten Plätze können ebenfalls als zusätzliche Arbeitsplätze im Rahmen von Masseneinsätzen oder bei Großeinsätzen als Überlaufplätze genutzt werden.

 

Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen 185.000,00 €.   

           

Hierfür stehen bei der o.a. Hst. Mittel  in Höhe von 56.000 € zur Verfügung, zusätzlich müssen überplanmäßige Mittel in Höhe von 129.000 € bereitgestellt werden.

 

Die Unabweisbarkeit der Maßnahme ergibt sich aus dem inzwischen öffentlich gemachten Gutachten der Fa. Forplan GmbH über eine gemeinsame Leitstelle in der Städteregion, aus dem ersichtlich ist, dass die Leitstelle der Feuerwehr Aachen hinsichtlich der Redundanz nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht.  Auszüge des Gutachtens (S. 80 -  81) sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

Danach kann die fehlende Redundanz im ungünstigen Fall zu einem Ausfall der Leitstelle für den Brandschutz und den Rettungsdienst in der Stadt Aachen führen, wodurch die Notfallversorgung der Bevölkerung gefährdet wäre.

Die Maßnahme ist erforderlich, unabhängig von der möglichen Errichtung einer städteregionalen Leitstelle, um den Betrieb der Leitstelle der Stadt Aachen jederzeit sicherzustellen.

 

In Erwartung des Gutachtens sind andere investive Maßnahmen im HHJ 2007 zurückgestellt worden. Dies ermöglicht der Feuerwehr  jetzt, unmittelbar auf die festgestellten Mängel zu reagieren.

Eine Zurückstellung dieser Maßnahme ist nicht vertretbar, da ein Schadenfall in der Leitstelle jederzeit eintreten könnte.

                                                           

 

 

 

Die Deckung des Betrages in Höhe von 129.000,00 € ist durch Wenigerausgaben wie folgt gewährleistet:

Hst. 9.13000.93537.4            Beschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen

                                    für die Nachrichtentechnik -J-                                                   68.900,00 €

Hst. 9.13000.93590.0            Beschaffung Gerätewagen Atemschutz                                           55.100,00 €

Hst. 9.14000.96500.8            Warnsystem Aachen -J-                                                              5.000,00 €

 

Da es sich um erhebliche Ausgaben im Sinne des § 82 GO NRW (alte Fassung) handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für das lfd. Haushaltsjahr ergeben sich finanzielle Auswirkungen in Höhe von 129.000,00 € im Vermögenshaushalt.

Ein Deckungsvorschlag ist aus der Sachverhaltsdarstellung ersichtlich.

 

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Anlagen

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