Kenntnisnahme - FB 68/0042/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach wegen des nicht mehr betriebenen Kindergartens die zum Schutze der dort gehenden Kleinkinder eingerichtete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wieder aufgehoben wird.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Aufgrund einer umfangreichen Eingabe der Anwohner des Baumgartsweges an den Beschwerdeausschuss haben die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 20.08.1997 sowie der Verkehrsmanagementausschuss am 13.11.1997 sich dafür eingesetzt, zum Schutze der Fußgänger die Geschwindigkeit auf der Raerener Straße zwischen Baumgartsweg und Eisenhüttenweg auf 30 km/h zu beschränken. Anlass hierfür waren die Fußgängergruppen mit Kleinkindern, die besonders im Steigungsstück der Raerener Straße zwischen Baumgartsweg und Kindergarten dem morgendlichen starken Berufsverkehr entgegengehen mussten.

 

Seit September 2004 ist der Kindergarten in Sief geschlossen und die Kinder müssen den Kindergarten in Lichtenbusch nutzen. Aufgrund der gegebenen Entfernungen ist dieser nicht zu Fuß, sondern nur mit dem Auto bzw. dem Linienbus erreichbar. Für Busbenutzer liegt eine Haltestelle in der Raerener Straße unmittelbar an der Einmündung Baumgartsweg, sodass Fußwege entlang der Raerener Straße nicht mehr erforderlich sind. Andere Veranlassungen, das angesprochene Teilstück im Straßennetz von Sief mit einer besonderen und von den übrigen Straßen abweichenden Geschwindigkeitsbeschränkung zu belegen, existieren nicht. Insofern wird die seinerzeit auf den Kindergarten ausgerichtete Beschränkung wieder aufgehoben.

 

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