Kenntnisnahme - FB 52/0052/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.                  Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Realisierung der Minispielfelder in der Anzahl, die vom Deutschen Fußball-Bund bewilligt wird.

 

2.         Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Realisierung der Minispielfelder in der Anzahl, die vom Deutschen Fußball-Bund bewilligt

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

(Rombey)

Stadtdirektor

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch die Aktion des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) „1.000 Minispielfelder“ soll im gesamten Bereich der Bundesrepublik Deutschland das Angebot an modernen Kleinspielfeldern, insbesondere für Kinder und Jugendliche erweitert werden. Die Minispielfelder aus mit Granulat verfüllten Kunstrasen (13 x 20 m) umschließen eine Rundumbande und integrierte Fußballtore.

 

In seiner Sitzung am 23.08.2007 wurde der Sportausschuss über die Eckpunkte der Voraussetzungen zur Bewerbung an dem DFB-Programm  „1.000 Minispielfelder“ informiert.

Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um :

 

1. Lage der Minispielfelder: 

Bevorzugt werden Schulgelände bzw. Standorte im direkten Umfeld zu Schulen. Dabei werden Standorte an Schulen in sozialen Brennpunkten oder Schulen mit einem hohen Migrationsanteil besonders bevorzugt.

 

2. Nutzungsregelungen:

Die Minispielfelder sollen Schulen, Vereinen sowie auch vereinsungebundenen Kindern und Jugendlichen uneingeschränkt zugänglich sein .

 

3. Vorleistungen der Stadt Aachen:

Durch die Stadt Aachen ist die Herrichtung des jeweiligen Grundstückes zu übernehmen, wobei die Bauausführung vom DFB vorgegeben wird. Außerdem hat sie alle erforderlichen Genehmigungsverfahren durchzuführen. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind von der Stadt Aachen zu tragen. Der DFB trägt nur die Kosten, die für die Bauausführung oberhalb des aufbereiteten Grundstückes entstehen.

 

Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass für die Herrichtung des jeweiligen Standortes

nach groben Schätzungen mit Kosten in Höhe von rd. 15.000,-- € zzgl. anfallender Kosten für die  Erschließung zu rechnen ist.  Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass derzeit weder im Sport- noch im Schuletat hierfür entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt sind.

 

Aufgrund der zeitlichen Vorgabe für die Bewerbungsfrist (letzter Termin 31.10. 07) beauftragte der Sportausschuss die Verwaltung von den in der Sitzung vorgeschlagenen Standorten folgende Flächen konkreter weiter zu prüfen und soweit die Errichtung eines Minispielfeldes möglich erscheint, hierfür entsprechende Anträge beim DFB zu stellen.

 

- Bürgerpark hinter der Maria-Montessori-Gesamtschule

- Schulhof der GGS Eintrachtstraße

- Wiese neben der GGS Schagenstraße

- Bolzplatz an der GGS Walheim

 

 

 

Inzwischen wurde die Eignung der o.a. Standorte von der Verwaltung weitergehend geprüft. Dies ergab, dass der Standort im Bürgerpark hinter der Maria-Montessori-Gesamtschule und der Standort auf der Wiese neben der GGS Schagenstraße für die Bewerbung geeignet erscheinen. Aus Gründen des Lärmschutzes kommen die Standorte an der GGS Eintrachtstraße und der GGS Walheim nicht in Frage. Eratzweise wurden verschiedene andere Standorte überprüft. Als geeignet stellten sich heraus:

 

- Wiese neben der KGS Barbarastraße

   (zentrale Lage im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf )

- Freizeitgelände Walheim

 

Des Weiteren ergaben die bisherigen Prüfungen, dass die Errichtung von Minispielfeldern baugenehmigungspflichtig ist. Die entsprechenden Bauanträge für die einzelnen Minispielfelder werden erst gestellt, wenn erkennbar ist, ob und für welche Standorte eine Bewilligung des DFB erfolgen wird. Ebenfalls ist dann erst eine konkrete Kostenermittlung möglich.

 

Der Fachbereich Schule wird beim DFB fristgerecht und damit rechtswahrend für die folgenden

4 Standorte Anträge stellen.

 

- Bürgerpark hinter der Maria-Montessori-Gesamtschule

- Wiese neben der GGS Schagenstraße

- Wiese neben der KGS Barbarastraße

- Freizeitgelände Walheim

 

Erst nach Vorlegen der konkreten Kostenermittlung kann entschieden werden, ob eine Finanzierung der notwendigen Eigenleistungen aus dem städtischen Haushalt realisierbar ist und der Antrag gegenüber dem DFB aufrechterhalten werden kann. Hiermit wären zu gegebener Zeit die Fachausschüsse erneut zu befassen.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Erläuterungen

 

 

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Anlagen

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