Kenntnisnahme - FB 11/0160/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

In Vertretung

 

 

(Lindgens)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1) Personaleinsatz im Bereich der Offenen Ganztagsgrundschulen

 

In der Stadt Aachen sind zu Beginn des Schuljahres 2007/2008 insgesamt 36 Grundschulen mit 120 Gruppen und 3000 Betreuungsplätzen als Offene Ganztagsgrundschule eingerichtet.

Im Bereich von 5 Förderschulen im Primarbereich wurden 17 Gruppen mit 204 Plätzen als Offene Ganztagsschule eingerichtet.

 

Von den insgesamt 36 Ganztagsgrundschulen arbeiten 11 Grundschulen mit städtischem Fachpersonal. In diesen 11 Schulen sind von den dort beschäftigten 36 städtischen Bediensteten insgesamt 29 Erzieherinnen aus den Hortbereichen der Stadt Aachen übernommen worden, 2 Betreuungskräfte wurden aus den städtischen Gruppen des Programms „Acht bis Eins“ (Gesicherte Halbtagsbetreuung an Grundschulen) übernommen und 4 Erzieher wurden extern eingestellt. Außerdem ist an einer Offenen Ganztagsgrundschule 1 städtische Küchenhilfe für die Mittagsbetreuung eingesetzt worden.    

Von den übergeleiteten städtischen Fachkräften werden 9 Erzieherinnen als vollbeschäftigte Koordinatorinnen beschäftigt, die anderen als Betreuerinnen mit unterschiedlichen Stundenanteilen.

 

Nachdem der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss sich einstimmig für eine Verbesserung der Betreuungssituation in den Offenen Ganztagsschulen der Stadt Aachen ausgesprochen hatten und der Rat der Stadt diesen Vorgaben in seiner Sitzung am 25.04.2007 gefolgt ist, erhielt ab Beginn des Schuljahres 2007/2008 jede Grundschule in unproblematischem Umfeld pro OGS-Gruppe eine pädagogische Fachkraft im Umfang von 30 Stunden wöchentlich (0,78 Vollzeitstelle), bzw. die auf die Stunden umgerechneten entsprechenden Finanzmittel, basierend auf dem KGST-Wert, der 40.000 € für eine Vollzeitkraft beträgt.   

In Grundschulen mit schwierigem sozialen Umfeld und in Förderschulen wurde eine päd. Fachkraft im Umfang von 38,5 Stunden wöchentlich(1,0 Vollzeitstelle) je OGS-Gruppe finanziert. Die Schulen, die mit dem Personal freier Träger arbeiten, erhalten statt der pädagogischen Fachkräfte die entsprechenden finanziellen Mittel.

 

2) Verteilung der Tätigkeiten der Leitungskräfte in den Offenen Ganztagsgrundschulen

 

Die städtischen Koordinatorinnen der Ganztagsgrundschulen sind nach Mitteilung des FB Schule zu 50% ihrer Tätigkeit mit der pädagogischen Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder beschäftigt.

Die verbleibenden 50 % der Arbeitszeit verteilen sich auf die Organisation des Ganztagsbetriebes, die Koordination der pädagogischen Arbeit aller Mitarbeiter/-innen, der Mitarbeiterführung, der Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Schulleitung, den Lehrern und Eltern der Kinder. 

Die Koordinatorinnen führen die Fachaufsicht über die in der OGS tätigen Erzieherinnen und Praktikanten/-innen. Im Rahmen der Organisation des laufenden Betriebes sind sie weisungsbefugt gegenüber den Mitarbeitern externer Kooperationspartner.


 

Von ihnen wird die Fähigkeit zum Interessensausgleich zwischen Schulleitung, Lehrern und Kooperationspartnern so wie ein hoher Einsatz und Eigeninitiative gefordert. Große Flexibilität aufgrund ständig wechselnder Bedingungen zur Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangebotes und die konzeptionelle Weiterentwicklung des Ganztages werden erwartet.

Der regelmäßige Austausch, die Absprachen und Vereinbarungen mit Schulleitung, Lehrern, Mitarbeitern und Kooperationspartnern gehören ebenso zu ihrem alltäglichen Geschäft.

 

In den Offenen Ganztagsschulen wird die strukturelle Organisation durch die Schulsekretariate geleistet. Aus diesem Grund sind auch bei den Schulsekretärinnen erhöhte Arbeitsaufwände entstanden, die bei der Berechnung der Wochenarbeitszeit der Schulsekretärinnen in den betroffenen Offenen Ganztagsschulen mit einer Erhöhung der Arbeitszeit pro OGS-Schüler mit 3 Minuten angerechnet wird. Die Stundenerhöhungen beziehen sich auf alle Schulen mit OGS Betrieb. 

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