Entscheidungsvorlage - FB 61/0693/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungsstand Weiterbau Vennbahnweg;Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster vom 10.07.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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19.02.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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27.02.2008
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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13.03.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss eine Mitwirkung der Stadt Aachen an einem länderübergreifenden INTERREG IV-Antrag für einen Rad-/ Gehweg auf der Vennbahntrasse zwischen Aachen und Luxemburg zu beschließen.
Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis. Er beschließt unter Vorbehalt, dass die Stadt Aachen an einem länderübergreifenden INTERREG IV-Antrag für einen Rad-/ Gehweg auf der Vennbahntrasse zwischen Aachen und Luxemburg mitwirken soll.
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss eine Mitwirkung der Stadt Aachen an einem länderübergreifenden INTERREG IV-Antrag für einen Rad-/ Gehweg auf der Vennbahntrasse zwischen Aachen und Luxemburg zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Antrag vom 10.7.2007 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim wurde die Verwaltung gebeten, über den Planungsstand zum Weiterbau des Vennbahnweges zu berichten. Die CDU-Fraktion beantragt einen zügigen Weiterbau des Vennbahnweges, zumindest bis zur deutsch-belgischen Staatsgrenze. Dies begründet sie mit der enormen Benutzung des fertig gestellten Teilstückes des Vennbahnweges zwischen Aachen–Mitte und Aachen-Walheim.
Die gesamte deutsch-belgisch-luxemburgische Eifelregion, insbesondere auch der Nationalpark-Eifel, birgt ein großes Potential, welches die Region zu einer Top-Wanderregion aber auch zu einer Top-Radwanderregion machen kann. Bereits seit Juni 2005 ist es möglich autofrei auf dem Vennbahnweg von Aachen über Kornelimünster nach Walheim zu gelangen. Dadurch wurde Aachens Naherholungsangebot aufgewertet und hat weitere Radtouristen angezogen.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft (DG) Belgiens verfolgt schon seit Jahren intensiv den Ausbau und die Erneuerung zahlreicher Rad- und Wanderwege. Im aktuellen Fokus der Bemühungen der DG steht der Bau von Radwanderwegen entlang der stillgelegten Trassenführung der Vennbahn. Ein Großteil der geplanten Teilstücke ist auf belgischer Seite bereits realisiert. (siehe Anlage 1)
Eine Anbindung der Route an die deutsche Eifel ist aus Sicht der Belgier von besonderer Wichtigkeit. Zur Umsetzung der Gesamtroute wird ein gemeinsames Interreg-Projekt angestrebt. Man könnte so von Aachen bis Luxemburg durchgängig mit dem Fahrrad fahren, ohne mit Kfz-Verkehr, außer an Querungsstellen, in Kontakt zu kommen.
Die Verwaltung sollte deshalb beauftragt werden, an der Erarbeitung eines länderübergreifenden INTERREG IV Antrages zur Realisierung eines Radweges auf der Vennbahntrasse von Aachen nach Luxemburg mitzuwirken.
Umweltrecht:
Von Bedeutung hinsichtlich der Fortführung des Vennbahnweges sind auch die umweltrechtlichen Belange.
Nach der am 05.07.2007 in Kraft getretenen Änderung des Landschaftsgesetzes gilt die Beseitigung von durch Sukzession entstandenen Biotopen oder Veränderungen des Landschaftsbildes auf Flächen, die in der Vergangenheit rechtmäßig für verkehrliche Zwecke genutzt waren, bei Wiederaufnahme einer neuen Nutzung nicht als Eingriff in Natur und Landschaft.
Daher würde ein Weiterbau des Vennbahnweges auf der ehemaligen Bahntrasse keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erfordern.
Gleichwohl müssten die Voraussetzungen zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes geprüft werden sowie insbesondere eventuell betroffene Belange des Artenschutzrechtes. Letzteres kann nur durch Beauftragung eines entsprechenden Fachgutachtens geklärt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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274 kB
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2
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(wie Dokument)
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357,7 kB
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