Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0783/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 871 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2 - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 871 - Neuenhofstraße Süd, Teil 2 - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bebauungsplan Nr. 871 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2 -

hier:               Bericht über das Ergebnis der erneuten Offenlage

              Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat in ihrer Sitzung am 22.01.2008 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Außerdem hat sie dem Planungsausschuss empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 871 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2 - erneut öffentlich auszulegen und dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen innerhalb einer Auslegungsfrist von zwei Wochen vorgebracht werden können.

Ferner bat die Bezirksvertretung um Lösungen, wie das Be- und Entladen von Fahrzeugen bzw. das Parken in zweiter Reihe auf der Neuenhofstraße unterbunden werden kann.

 

Daraufhin hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 24.01.2008 dem Rat empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Außerdem hat er beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 871 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2 - erneut öffentlich auszulegen und dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.

Darüber hinaus hat er beschlossen, die Auslegungsfrist auf zwei Wochen zu verkürzen.

 

Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte in der Zeit vom 11.02.2008 bis einschließlich 25.02.2008.

 

Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Zur erneuten öffentlichen Auslegung wurde 1 Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren beteiligt, der keine Stellungnahme eingereicht hat.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Von 2 Bürgern wurden Stellungnahmen eingereicht, die sich nicht auf die geänderten oder ergänzten Teile des Bebauungsplanes beziehen. Zur Klarstellung der Sachlage hat die Verwaltung die Eingaben trotzdem geprüft und mit einer Stellungnahme versehen.

 

Die Eingaben der Bürger sowie die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage der Beratung.

 

Be- und Entladen von Fahrzeugen auf der Neuenhofstraße

Das Be- und Entladen von Fahrzeugen in zweiter Reihe auf der Neuenhofstraße ist verkehrswidrig.

Die Betriebe haben dafür zu sorgen, dass das Be- und Entladen auf dem eigenen Grundstück erfolgt.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens müssen die Betriebe, auch die nach der Bauordnung für das Land NRW erforderlichen Besucherparkplätze nachweisen. Das zu widerrechtliche Handeln kann nur durch vermehrte Kontrollen unterbunden werden.

 

Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Als Ergebnis der erneuten Offenlage empfiehlt die Verwaltung, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die nicht berücksichtigten Anregungen der Bürger, die zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes vorgebracht wurden, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 871 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2 - als Satzung zu beschließen.

 

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Anlagen

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